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Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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fullscreen: Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
abl_stettin
Title:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin.
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
abl_stettin_1917
Title:
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (fachlich)
Volume count:
107
Place of publication:
Stettin
Publishing house:
F. Hessenland G.m.b.H.
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin.
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Stettin. 1917. (107)

Full text

123 
6. Die Beförderung von Reisenden oder die 
Mitnahme nicht zur Besatzung gehöriger 
Personen ist verboten. Ausnahmen bedürfen 
der Genehmigung des stellv. General- 
kommandos. 
Jedes Schiff muß einen Passierschein nach 
angeschlossenem Muster 2 mit sich führen, 
welcher vom Führer des Fahrzeuges auf- 
zubewahren und den Überwachungsorganen 
des Heeres und der Marine jederzeit auf 
Verlangen vorzuzeigen ist. ÄAnderungen 
müssen sofort bei der überwachungsstelle des 
zunächst angelaufenen Hafens gemeldet 
und im Passierschein vermerkt werden. 
. Die Fahrt nach dem Bestimmungsort ist 
ohne willkürlichen Aufenthalt auszuführen. 
Die Untersuchungskommission des Abgangs- 
hafens hat der Überwachungsstelle des Be- 
stimmungsortes schriftlich, in dringenden 
Fällen drahtlich oder durch Fernsprecher, 
Nachricht vom Zeitpunkte der Abfahrt des 
Schiffes zu geben, welche in eine Liste ein- 
zutragen ist. Über verspätetes Eintreffen 
der Fahrzeuge ist Untersuchung zu führen. 
: Jeder Verkehr während der Fahrt mit dem 
Lande oder mit einem Fahrzenge zur See 
ist verboten. Machen unvorbergesehene Er- 
E— eignisse (Naturereignisse, Unglücksfälle oder 
ähnliches) einen solchen Verkehr notwendig, 
so hat der Führer des Fahrzeuges bei der 
Überwachungsstelle des Bestimmungs= oder 
des sonst zunächst von ihm angelaufenen 
Hafens hierüber unverzüglich Meldung zu 
erstatten. 
. Photoarayhische Apparate und Brieftauben 
sowie F. T. Anlagen dürfen ohne Genehmi- 
gung des stellv. Generalkommandos nicht 
mitgeführt werden. 
Zuwiderhandlungen werden, sofern nicht 
nach den allgemeinen Strafgesetzen eine 
höhere Strafe verwirkt ist, mit Gefängnis 
bis zu einem Jahre, beim Vorliegen mil- 
dernder Umstände mit Haft oder mit Geld- 
strafe bis zu 1500 bestraft. 
Die Verordnungen des Oberkommandos der 
Küstenverteidigung betr. die Hilfs= und Zu- 
fuhrschiffe des Heeres und der Marine 
werden durch vorstehende Verordnung nicht 
berührt. 
Stettin, den 25. April 1917. 
Der stellvertretende Kommandierende General 
des II. Armeekorps. 
Frhr. v. Vietinghoff, 
General der Kavallerie à la Suite des 
Kürassier-Regiments Königin. 
Abt. Z. Nr. 28251. 
— 
–1 
II. 
12. 
Muster 1. 
Personalbeschrekbung. 
Geburtszeit: 
Geburtsort: .... . .... ... . .. . .. 
Größe .. . . . . . . .. 
Gestalt: .......... « ·».« ........ 
----------------- 
Photographie 
ssssssssss 
Bes. Kennzeichen . 
Die Nämlichkeit und die neben- 
n—n—i.i.....— linienscei 
Unterschrift. bescheinigt, 
.... „den . . . . .191. 
Die Polizeibehörde. 
(Rückseite.) 
Seemanns-Personalausweis. 
D. . ... . . . . . . . . . . . .. "..-—..... 
zsisokkkiskxis.«.".«.".".«·".·.«·«II.·.·Iszxissssfsf J.·.·.·.«. 
wohnhaft.....·.....·..............·....... 
wrrdhtermttbeschemtgtdoß...........·....-... 
reichsdeutsch und vertrauenswürbig ist. 
.............................. 191. 
Die Polhheidchöche 
Muster 2. 
Passterschein 
für einlaufende (onslaufend.) Schiffe. 
Lfd. Nilr 
Name des Schissee 
Nationalität: .. . . . . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . . . .. 
Reederei: .. .. . .. . *RE. 
Unterscheidungszeichhen 6 
Name des Kapitänss ..... 
Hetmathasen.........,..... ....-.. 
Ausgangshafen..................«ab:..-....... 
Letzter Hafen anz: 
abbetet 
Bestimmungshafen: ............ ’.......... ·..... 
Das Schiff befördert Passagiere: .......... «...· 
Z .................... 
Die Untersuchung der Eiffapapiere ergab: „ . 
Die Untersuchung von Schiff und Ladung ergab: 
Die Ladeluken sind plombiert (Bezeichnung der Luken 
und Anzahl der Plomben): 
Die Prüfung der Musterrolle ergeb: 
Die Prüfung der Passagierliste ergabt 37 
Ist F. T. Einrichtung vorhanden: « 
Was ist gegen mißbräuchliche Benutzung vrranlaßt: 
  
ss
	        

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