Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)

Multivolume work

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
amtliche_kriegsdepeschen_band_2
Title:
Amtliche Kriegsdepeschen Band 2
Volume count:
2
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Nationaler Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Juni 1915.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Ein feindliches Transportschiff an den Dardanellen gesunken.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Archiv für öffentliches Recht.
  • Archiv für öffentliches Recht. Zwanzigster Band. (20)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der Mitarbeiter.
  • Die deutsche Staatssprache und das Grundrecht der Versammlungsfreiheit in Preussen.
  • Reichsexekution.
  • Amtsgerichtsdirektoren.
  • Zur Tarifhoheit Preussens und des deutschen Reichs.
  • Zur Lehre von der Treupflicht im Dienstverhältnisse.
  • Rechtswirksamkeit einer durch die Arbeitsordnung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der Betriebskrankenkasse.
  • Die Haftung des annektierenden Staates für die Schulden des annektierten Staates.
  • Literatur.
  • Die Kohlenversorgung feindlicher Kriegsschiffe in neutralen Gewässern.
  • Bundesstaatsschöpfung und Kuntzes Gesamtaktstheorie.
  • Die Kapitalabfindung der Rentenempfänger.
  • Zuständigkeitsgrenze für Innungsschiedsgerichte.
  • Zum Recht der städtischen Schulverwaltung.
  • Über die Haftung des Staates bei Verletzung von Privatrechten.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Die rechtliche Natur des Staatsgebietes.
  • Die Bezirke der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte.
  • Die Lehre von der Persönlichkeit des Staates.
  • Anspruch der Krankenkasse gegen die Berufsgenossenschaft auf Erstattung des Sterbegeldes.
  • Neue kritische Untersuchungen über das Wesen der Ehe zur linken Hand nach heutigem deutschen Recht.
  • Quellen und Entscheidungen.
  • Literatur.
  • Zuständigkeitsfragen für die Erledigung anhängiger bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten im Falle der Verkleinerung eines lediglich eine politische Gemeinde umfassenden Amtsgerichtsbezirks.
  • Der Einwand des forum non conveniens.
  • Literatur.
  • Sachregister.

Full text

— 203 — 
Zustand sich erheblich verschlechtern würde 
(8 95 Abs. I Satz 2 G.U.V.G.) 
Bevor wir uns den sonstigen Einzelheiten des Abfindungs- 
verfahrens in derartigen Fällen zuwenden, mag erörtert werden, 
wie ‘sich die Handhabung der Vorbereitung des Abfindungsbe- 
scheides inzwischen gestaltet hat. 
Manche Berufsgenossenschaften und Ausführungsbehörden 
entledigen. sich der ihnen durch das Gesetz gestellten Aufgabe 
mit grosser Sorgfalt und Gründlichkeit, indem sie entweder selbst 
oder durch Vermittlung der unteren Verwaltungsbehörde, deren 
gutachtliche Aeusserung zugleich bei dieser Gelegenheit eingeholt 
werden kann, in einer mündlichen Verhandlung dem Be- 
zugsberechtigten die Vor- und Nachteile der Abfindung aus- 
einandersetzen. Die Inanspruchnahme der unteren Verwaltungs- 
behörde zu diesem Zweck ist zweifellos im Wege der Rechts- 
hülfe nach $ 144 G.U.V.G. zulässig, ein entsprechendes Ersuchen 
darf nicht abgelehnt werden, und bei Verstössen gegen diesen 
Grundsatz würde die Beschwerde an die Gemeindeaufsichts- oder 
sonstige vorgesetzte Behörde alsbald Abhilfe schaffen. Es ist 
aber auch durchaus zweckmässig, in dieser Weise vorzugehen, 
und es wird dadurch dasjenige erreicht, was schon seit längerer 
Zeit von verschiedenen Seiten angestrebt ist: die Behandlung 
der unteren Verwaltungsbehörde als einer Art von Renten- 
stelle, die in naher örtlicher Fühlung mit den Beteiligten 
ratend, helfend und vermittelnd zu wirken vermag. Die Behörde 
muss dabei völlig unbefangen der Sache gegenüberstehen, sie ist 
nicht ein Organ der Berufsgenossenschaft,. sie hat aber auch 
nicht einseitig die ‘Interessen des Rentenempfängers oder der 
Armenkassen wahrzunehmen, obgleich es ihr gutes Recht ist, 
darauf zu halten, dass diese nicht zu kurz kommen. Soll die 
Verwaltungsstelle den hier gekennzeichneten Standpunkt. frei 
und unbeeinflusst behaupten, so ist es fast immer wünschens- 
wert, wenn sie die Unfallakten zur Einsicht in
	        

Downloads

Downloads

The entire work or the displayed page can be downloaded here in various formats.

Full record

METS METS (entire work) PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Master Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.