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Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)

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Bibliographic data

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Multivolume work

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
Author:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen_band_1
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen.
Subtitle:
Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis.
Author:
Anschütz, Gerhard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Volume count:
1
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Scope:
671 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Introduction

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Introduction

Chapter

Title:
II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Die oktroyierte Verfassung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
  • Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen. (1)
  • Title page
  • Meinem Freunde Erich Marcks.
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Vorgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • II. Entstehungsgeschichte der preußischen Verfassungsurkunde.
  • 1. Die Märzereignisse und Märzverheißungen von 1848.
  • 2. Die Entstehung der ersten Entwürfe: des Urentwurfs vom 15. Mai und der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848.
  • 3. Die Nationalversammlung.
  • 4. Die oktroyierte Verfassung.
  • 5. Die Revision.
  • Kommentar zu der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850. Die Eingangsformel.
  • Titel I. Vom Staatsgebiete.
  • Titel II. Von den Rechten der Preußen.
  • Erster Anhang. (Zu Seite 36 ff.) Erster Entwurf (Urentwurf) der preußischen Verfassungsurkunde, dem König vom Staatsministerium vorgelegt mit Bericht vom 15. Mai 1848. Mit den Bemerkungen König Friedrich Wilhelms IV.
  • Zweiter Anhang. Die Texte der Regierungsvorlage vom 20. Mai 1848, des Kommissions-Entwurfs der Nationalversammlung, der oktroyierten Verfassung und der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850.
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Full text

50 Die Gründe der Oktroyierung. 
„Provinzialstände", diese Wirkung nicht haben würden. Die Schlußfolge- 
rung ging dahin: keine Gesamtstaatsverfassung für Preußen, kein preu- 
ßischer Landtag, — oder, wie es Camphausen, damals preußischer 
Bevollmächtigter bei der provisorischen Reichsregierung in Frankfurt, 
in einem am 20. November 1848 nach Berlin gesandten Berichte aus- 
drückte: „Preußen an der Spitze (Deutschlands) und allein, aber ohne 
allgemeine Stände in Preußen und statt deren Provinzialstände" (Meinecke 
a. a. O. 391). 
Folgt man Meinecke, so hätte sich, als Camphausen dies schrieb, 
die Abneigung der Frankfurter gegen die im Zuge befindliche kon- 
stitutionelle Abschließung Preußens aus einem theoretischen Postulat 
schon zu einem politischen Programm verdichtet, zu dessen Durchführung 
im November 1848, als die ersten Gerüchte von der in Preußen beab- 
sichtigten Verfassungsoktroyienung nach Frankfurt gedrungen waren, 
mehrmals Vertreter der dortigen Gewalten, der provisorischen Re- 
gierung und des Parlaments, zuletzt dessen Präsident, Heinrich v. 
Gagern, nach Berlin entsandt wurden. Des letzteren Audienz beim 
König sei gleichsam eine stürmische Werbung Deutschlands um Preußen 
gewesen. Gagern habe den König beschworen, Kaiser des künftigen 
Deutschen Reichs zu sein, die von der Frankfurter Nationalversammlung 
beschlossene Reichsverfassung anzuerkennen, auf eine preußische Sonder- 
verfassung aber und auf die Oktroyierung einer solchen zu verzichten, 
— nicht weil das Oktroyieren illiberal sei, sondern weil Preußen über- 
haupt keine Sonderverfassung neben der Reichsverfassung haben dürfe. 
Diese Werbung sei abgewiesen worden und die Oktroyierung gleich 
darauf erfolgt: die Antwort der preußischen Staatsindividualität auf das 
Ansinnen, sich der nationalen Einheit als Opfer darzubringen. 
So sieht Meinecke (und ihm im wesentlichen zustimmend Hintze, 
Preuß. Jahrb. 144 392) die Motive der Oktroyierung vom 5. Dezember. 
Alles in allem eine geistvolle Hypothese, deren Richtigkeit nicht er- 
wiesen, deren Aufstellung aber auch durch keine sachliche Notwendigkeit 
geboten ist. 
Es fragt sich zunächst, wer die vergebens umworbene Borussia, 
die sich vor dem Deutschland, in dem sie aufgehen soll, konstitutionell ab- 
schließt, in diesem Falle dargestellt haben soll. Der König kann für 
diese Rolle schwerlich in Frage kommen, da er ja die Oktroyierung, wie 
erwähnt, gar nicht gewollt und sie schließlich, notgedrungen, nur be- 
willigt hat, weil die Minister mit größtem Nachdruck darauf bestanden 
und er sie nicht entlassen wollte, auch, in Ermangelung geeigneten und 
ihm genehmen Ersatzes, nicht entlassen konnte. Auch an die Männer
	        

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