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Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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There is no access restriction for this record.

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fullscreen: Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon
Title:
Staatslexikon.
Editor:
Bachem, Julius
Place of publication:
Freiburg im Breisgau
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bachem_staatslexikon_1
Title:
Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen.
Editor:
Bachem, Julius
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Staatsrecht
Kirchenrecht
Volume count:
1
Publishing house:
Herdersche Verlagshandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1908
Edition title:
Dritte, neubearbeitete Auflage
Scope:
809 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Preface

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Staatslexikon.
  • Staatslexikon. Erster Band: Abandon bis Elsaß-Lothringen. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Übersicht der Artikel.
  • Abandon - Aval
  • Baader - Bürgerstand
  • Carey - Costa Rica
  • Damaschke - Durchsuchungsrecht
  • Ebenbürdigkeit - Elsaß-Lothringen

Full text

vi Vorwort zur zweiten Auflage. 
wurde. Für den speziellen Inhalt und die wissenschaftliche Haltung der einzelnen Artikel 
sind die unterzeichneten Verfasser ausschließlich verantwortlich; Aufgabe der Redaktion 
konnte nur sein, dafür zu sorgen, daß in den sämtlichen die oben angegebenen allgemeinen 
Gesichtspunkte gewahrt blieben. 
Besondere Sorgfalt wurde darauf verwandt, durch eine möglichst erschöpfende und 
deutliche Aufführung von Nachschlagworten und Verweisen die Brauchbarkeit des Werkes zu 
erhöhen; zugleich geben die solchergestalt zur Aufnahme gelangenden mehr als 3000 staats- 
wissenschaftlichen Termini einen Maßstab für die Reichhaltigkeit des dargebotenen Stoffs. 
Oktober 1889. . . 
Die Redaktion. 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Früher als die Görres-Gesellschaft hoffen durfte, hat sich die Notwendigkeit einer 
neuen Auflage des Staatslexikons herausgestellt. Die Veranstaltung derselben bietet die 
willkommene Gelegenheit, das 1889 begonnene und durch die zeitgeschichtliche Entwicklung 
teilweise überholte Werk überall der unmittelbaren Gegenwart anzupassen sowie auf die 
Abstellung von Mängeln Bedacht zu nehmen, welche der ersten Auflage — einem ersten 
Versuch auf einem im Zusammenhang noch nicht bearbeiteten schwierigen Gebiet — an- 
haften. Dankbar ist dabei auch an dieser Stelle der aufopfernden Mühewaltung und 
Sorgfalt zu gedenken, welche der frühere Redakteur des Staatslexikons, Herr Dr Adolf 
Bruder, ein Jahrzehnt hindurch dem Werk gewidmet hat. 
Für die Abfassung der neuen Auflage kommen besonders die folgenden von der 
Sektion der Görres-Gesellschaft für Rechts= und Sozialwissenschaft gebilligten Gesichts- 
punkte in Betracht. « 
Die programmatische Grundlage des Staatslexikons bleibt unverändert. In dieser 
Beziehung wird auf den Vorbericht zur ersten Auflage verwiesen. Bei strenger Inne- 
haltung des katholischen Standpunkts wird jedoch in einzelnen neuzeitliche staatliche Ver- 
hältnisse behandelnden Artikeln den Bedürfnissen der Gegenwart in höherem Maß Rechnung 
zu tragen, zwischen den katholischen Prinzipien und deren Anwendung auf die Gegen- 
wart, zwischen feststehenden Lehren der Kirche und mehr oder minder autoritativen Schul- 
meinungen genauer zu unterscheiden sein. 
Im Hinblick auf die bei der ersten Auflage gemachten Erfahrungen empfiehlt es sich, 
den Charakter des Werkes als staatswissenschaftliches Nachschlagewerk strenger zu wahren 
durch Ausscheidung bzw. Einschränkung von Materien, welche über den Rahmen eines 
solchen hinausgehen. Das gilt insbesondere von den statistischen und politisch-geographischen 
Artikeln. Das Statistische wird unter Nichtberücksichtigung des rasch Veraltenden mehr 
auf die Daten von dauerndem Wert zu beschränken sein. Bei den verschiedenen Staaten 
wird die Darstellung der politischen Geschichte eine knapp zusammenfassende sein müssen. 
Auch manche juristisch-technische Ausführungen sind zu beschneiden. Anderseits wird der 
biographische Teil, welcher in der ersten Auflage auf hervorragende Vertreter der staats- 
wissenschaftlichen Theorie sich beschränkte, zu erweitern, insbesondere werden den hervor- 
ragendsten Politikern der Gegenwart, welche in ihrer öffentlichen Wirksamkeit auf dem 
Boden der vom Staatslexikon vertretenen Grundsätze standen, kurze Artikel zu widmen sein.
	        

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