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Der Geschäftsgang im Bundesrat.

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Monograph

Persistent identifier:
baer_bundesrat_1917
Title:
Der Geschäftsgang im Bundesrat.
Subtitle:
Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Juristischen Doktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Königlichen Universität Greifswald.
Author:
Bär, Hans
Buchgattung:
Inaugural-Dissertation
Keyword:
Staatsrecht
Bundesratsorganisation
Place of publication:
Greifswald
Publishing house:
Emil Hartmann
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
Scope:
155 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
B. Der Geschäftsgang im Bundesrat.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
III. Der Geschäftsgang in den Ausschüssen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Ihre Zusammensetzung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
c. Beamte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der Geschäftsgang im Bundesrat.
  • Title page
  • Meinen lieben Eltern.
  • Literatur-Verzeichnis.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • A. Der Bundesrat.
  • I. Seine historische Grundlage.
  • II. Sein staatsrechtlicher Charakter.
  • B. Der Geschäftsgang im Bundesrat.
  • I. Rechtsquellen.
  • II. Der Geschäftsgang im Plenum.
  • III. Der Geschäftsgang in den Ausschüssen.
  • 1. Begriff und Arten der Ausschüsse.
  • 2. Ihre Zusammensetzung.
  • a. Vorsitz.
  • b. Mitglieder.
  • c. Beamte.
  • 3. Aufgaben der Ausschüsse.
  • 4. Die formelle Geschäftserledigung in den Ausschüssen.
  • Schlußbemerkung / Lebenslauf

Full text

— 135 — 
nötigen Beamten zu stellen. 307) Darauf deutet auch die Vor- 
schrift der Geschäftsordnung hin, welche besagt, daß die Ausschuß- 
mitglieder sich bei den Beratungen der Hülfe geeigneter Be- 
amten bedienen dürfen. 35) Es kommen hier nicht nur Büro- 
unterbeamten in Betracht, die ständig in Tätigkeit sind, sondern 
auch für bestimmte Einzelfälle zur Bearbeitung spezieller Fach- 
fragen und Auskunfterteilung herangezogene Sachverständige, 
so die Dezernenten der Ministerien und Regierungskommissare.) 
Regelmäßig wird jedoch der Bundesrat zur Materialsammlung 
wecks Vorbereitung seiner Beschlüsse wie z. B. zur Beschaffung 
von Statistiken oder Enqueten sich der Vermittlung des Reichs— 
kanzlers bedienen, der seinerseits diese Angelegenheiten durch 
seine ihm untergebenen Reichsbehörden besorgen läßt oder sie 
den Einzelstaatsregierungen zur Erledigung übergibt. 
Die zur Unterstützung herangezogenen Beamten haben nicht 
die Befugnis, in den Ausschüssen eine Stimme zu führen, was 
auch mit ihrer Stellung nicht vereinbar wäre. % 
Aufgaben der Bundesratsausschüsse. 
n der Reichsverfassung ist nicht ausdrücklich angegeben, 
velchee allgemeine Aufgabe der Bundesratsausschüsse sein 
aon. Es ist zu scheiden zwischen übre Haupt= und Grund- 
ol, 160 die ihnen den Chararter von Kommissionen vielkövftger 
Versammlungen verleiht, nämlich die Vorberatung der Plenar- 
beschlüsse des Bundesrates:) durch Anfertigung von Berichten 
. 
4 3. Zweiseldaft ist ob die Ausschüsse direkt oder nur durch Vermitt- 
lung des Reichskanzlers die einzelstaatlichen Regierungen um Überlassung 
6 ebildeter Beamten ersuchen kann. 
ianeter, technisch vorg 
- 19, Abs. 6, S. 1 Geschäftsordn. f. d. Bundesrat. 
39) Vgl. Laband, Staatsr. I. S. 288; Dambitsch, S. 257. 
40) § 19, Abs. 6, S. 2 Geschäftsordn. f. d. Bundesrat. 
1) Das Hauptgewicht der bundesratlichen Tätigkeit liegt heute un- 
streitig bei den Ausschüssen. Es ist hier wie überall bei Erledigung der 
Geschäfte vermittelst Kommissionen. Das Plenum beschließt gewöhnlich 
nach den Anträgen der Ausschüsse, um nicht die Angelegenheiten wieder 
durcharbeiten zu müssen. Nur kleine Verbesserungen werden sich auch im 
Plenum noch leicht durchführen lassen. So hat auch Fürst Bismarck ver- 
schiedentlich die tatsächliche Bedeutung der Ausschüsse hervorgehoben und 
§ 15. Die
	        

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