Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Der belehrende bayerische Sekretär.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Dispensation von Ehehindernissen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • A. Großjährig-Erklärungen etc.
  • B. Legitimation unehelicher Kinder.
  • C. Adoption.
  • D. Dispensation von Ehehindernissen.
  • E. Vormundschaft.
  • F. Todeserklärung Verschollener.
  • G. Verlassenschaften.
  • H. Hypotheken.
  • I. Handelssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

147 
ministeriums die Dispensation nach Befund ertheilt oder ver— 
weigert; einzureichen ist es beim Staatsanwalt des Landgerichts, 
bei welchem der Ehescheidungsprozeß geführt worden war. 
; eber Dispensation vom Mängel der Ehemündigkeit siehe 
it. 
43. 
Formular. 
An Regensburg, 10. Septbr. 1884. 
das kgl. Staatsministerium 
der Justiz. 
Betreff: 
Im Frühjahr 1880 reiste mein Mann, Richard Alting, 
welcher hier nacheinander verschiedene kaufmännische Geschäfte 
mit schlechtem Erfolg betrieben hatte, nach dem Capland 
in der Erwartung, daselbst ein besseres Fortkommen zu 
finden, wozu ihm von dort wohnenden Freunden Aussicht 
eröffnet worden war. Mich und mein damals 3 Jahre 
altes Kind wollte er nachkommen lassen, sobald er sich dort 
eine ausreichende Existenz gegründet hätte. Er machte aber 
dazu keine Anstalt, obwohl nach seinen anfänglichen Briefen 
der dort von ihm betriebene Häutehandel sich gut rentirte; 
seine Briefe wurden vielmehr immer seltener, und seit 
16 Monaten hatte ich auf meine wiederholten Anfragen keine 
Zeile von ihm erhalten, als auf einmal am 25. v. Mts. 
ein Brief an mich von einem ihm befreundeten Kaufmann 
in der Capstadt eintraf mit der Meldung, mein Mann sei 
am 10. Mai ds. Js. nach kuzer Krankheit an einem Nerven- 
fieber gestorben; den amtlichen Todtenschein schickte er mit; 
beglaubigte Abschrift davon liegt bei. 
Ich war also Wittwe, nachdem ich thatsächlich schon 
vier Jahre in Wittwenstand gelebt und ohne Beihilfe von 
meinem Mann mich und mein Kind unter mancherlei Ent- 
behrungen fortgebracht hatte. Es bietet sich mir nun gegen- 
wärtig Gelegenheit, durch eine passende Heirath wieder in 
bessere Verhältnisse zu kommen; mein Verlobter drängt auf 
baldige Verehelichung, da er, ein Wittwer mit zwei kleinen 
Kindern und einem ausgebreiteten Geschäft, eine Hausfrau 
nothwendig braucht; nach gesetzlicher Vorschrift aber müßte 
ich noch bis in's nächste Frühjahr warten. Da unter den 
obwaltenden, von mir wahrheitsgemäß dargelegten und auch 
10“
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment