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Der belehrende bayerische Sekretär.

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Monograph

Persistent identifier:
bayrischer_sekretaer_1884
Title:
Der belehrende bayerische Sekretär.
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Keyword:
Formularien
Place of publication:
Würzburg
Publishing house:
Stahel'schen Universitäts-Buch- & Kunsthandlung
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1884
DDC Group:
Verwaltung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Der belehrende bayerische Sekretär.
  • Title page
  • Subscriptions-Einladung.
  • Introduction
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Titulaturen.
  • Erste Abtheilung: Bittschriften, Vorstellungen, Berichte, Beschwerden, Gutachten, Promemorien, Adressen und Protokolle.
  • Allgemeines.
  • Formulare in 53 Nummern.
  • Zweite Abtheilung: Eingaben an Gerichte.
  • I. In streitigen Civilrechtssachen bei Amtsgerichten.
  • II. In nichtstreitigen Civilrechtssachen.
  • III. In Strafrechtssachen.
  • Dritte Abtheilung: Verträge, Vollmachten, Testamente.
  • A. Allgemeine Bemerkungen.
  • B. Vom Vertrag insbesondere.
  • C. Die einzelnen Verträge nach dem gemeinen Bürgerlichen Recht.
  • D. Verträge nach dem deutschen Handelsgesetzbuch.
  • E. Testamente, Codicille und Vermächtnisse.
  • F. Vollmachten.
  • G. Der Vergleich.
  • Vierte Abtheilung: Briefe.
  • A. Allgemeines.
  • B. Formulare von Briefen.
  • Fünfte Abtheilung: Wechsel, Anweisungen, Quittungen, Frachtbriefe, Buchführung etc.
  • A. Allgemeine deutsche Wechselordnung.
  • B. Kurzer Abriß des deutschen Wechselrechts.
  • C. Erklärung der im Wechselverkehr gebräuchlichen Ausdrücke.
  • D. Wechselformulare.
  • E. Formulare zu Wechselklagen etc.
  • F. Vorschriften über die Wechselstempelsteuer.
  • G. Die Anweisungen.
  • H. Bezugsanweisungen.
  • I. Verzichtleistung.
  • K. Frachtbrief, Ladeschein, Conossement.
  • L. Mauthbrief.
  • M. Atteste oder Zeugnisse.
  • N. Rechnungen oder Conti.
  • O. Oeffentliche Anzeigen, Ankündigungen, Bekanntmachungen und Gesuche.
  • P. Einiges über die Buchführung.
  • Sechste Abtheilung: Banken, Versicherungsanstalten, Werthpapiere, Münzwesen.
  • A. Von den Banken im Allgemeinen.
  • B. Notenbanken.
  • C. Depositenbanken (die kgl. bayerische Bank, Giroverkehr, Cheks.)
  • D. Hypothekenbanken.
  • E. Volksbanken (Vorschußvereine).
  • F. Mobiliar-Creditanstalten.
  • G. Depots.
  • H. Die Versicherungsanstalten.
  • J. Werthpapiere.
  • K. Unser Münzwesen.
  • Siebente Abtheilung: Post, Telegraph, Eisenbahn.
  • A. Die Post (Briefe, Postkarten, Postanweisungen, Pakete, Nachnahme etc.).
  • B. Der Telegraph.
  • C. Die Eisenbahn (Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeugen, Thieren, Gütern).
  • Achte Abtheilung: Auszüge aus verschiedenen Gesetzen.
  • A. Aus dem Gerichtskostengesetz.
  • B. Aus der Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
  • C. Aus der Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher.
  • D. Aus dem bayerischen Gesetz über das Gebührenwesen.
  • E. Das bayerische Gesetz über die Verjährungsfristen.
  • F. Aus dem bayerischen Gesetz über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt.
  • Anhang.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Zusätze und Berichtigungen.
  • Werbung.

Full text

758 
Der Bankdirektion obliegt die Verwaltung und Ge— 
schäftsleitung der kgl. Bank. Dieselbe wird gebildet aus dem 
Bankdirektor, dem J. Banquier, dem Bankconsulenten und dem 
Hauptbuchhalter; zur Zeit ist ihr auch noch ein Negierung 
Assessor und Fiskaladjunkt extra statum zugetheilt. Der II. 
Banquier und der Hauptkassier sind stellvertretende Mitglieder 
der Direktion mit entscheidender Stimme im Fall ihrer Bei- 
ziehung. Der Bankdirektion ist außerdem das benöthigte Sekre- 
tariats-, Kanzlei= und Diener-Personal beigegeben. Diefelbe hat 
ihre Geschäfte in der für die kgl. Verwaltungsstellen vorge- 
schriebenen Weise zu besorgen und haben auf sie die für die 
kgl. Verwaltungsstellen geltenden Normatiobestimmungen in ana- 
loge Anwendung zu kommen. Der Direktor ist Vorstand der 
Bankdirektion und führt die Oberleitung der ganzen Anstalt in 
administrativer Hinsicht. Ihm obliegt die Ueberwachung der 
Geschäftsführung der Hauptbank und der Filialbanken und die 
Abstellung wahrgenommener Mängel. Er ist befugt, auch in 
den der collegialen Berathung der Bankdirektion unterliegenden 
Gegenständen die erforderlichen vorsorglichen Anordnungen zu 
treffen. In Verhinderungsfällen wird der Direktor vom I. 
Banquier vertreten. 
Der I. Banquier hat die Leitung des Geschäftes in kauf- 
männischer Beziehung und die specielle Aufsicht über die Be- 
megung des Instituts bei der Hauptbank und den Filialbanken. 
Der Bankconsulent besorgt neben der Erledigung der ihm 
vom Direktor zugewiesenen Geschäfte die Rechtsangelegenheiten 
der k. Bank. 
Dem Hauptbuchhalter obliegt die Buchhaltung über den 
gesammten Geschäftsverkehr der kgl. Bank und die Aufstellung 
der Hauptbilanz. 
Der der kgl. Bankdirektion beigegebene Regierungs-Assessor 
und Fiskaladjunkt wirkt bei der Erledigung der Bankverwaltungs- 
geschäfte und Rechtsangelegenheiten mit. 
Die Beschlüsse der Bankdirektion über die zur collegialen 
Berathung und Beschlußfassung verwiesenen Gegenstände werden 
in mindestens allwöchentlich und in Anwesenheit von wenigstens 
3 sühttglledern abzuhaltende Sitzungen durch Stimmenmehrheit 
gefaßt. 
Der Vorsitzende, welchem bei Stimmengleichheit die aus- 
schlaggebende Stimme zukommt, muß den gefaßten Beschlüssen 
freien Lauf lassen, kann jedoch deren Vollziehung auf seine Ver- 
antwortlichkeit dann sistiren, wenn er einen großen Nachtheil
	        

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