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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
D. Die durch den Krieg verursachten Aenderungen im Friedensgebrauch der Verkehrsmittel.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • A. Allgemeine Bedeutung des Verkehrswesens.
  • B. Die einzelnen Zweige des Verkehrswesens.
  • C. Die Verwendung der Verkehrsmittel für Kriegszwecke.
  • D. Die durch den Krieg verursachten Aenderungen im Friedensgebrauch der Verkehrsmittel.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

168 Raimund Köhler 
Großmächte, die über den weitaus größeren Teil aller Seekabel der Welt 
verfügen, und durch den unglücklichen Umstand, daß die Nordamerikaner 
ihre Kabel sämtlich in England haben landen lassen, wurden dem deutschen 
Verkehr fast alle nichtdeutschen Seekabellinien entzogen. Die wenigen 
großen deutschen Unterseekabel (besonders Emden—Digo und Emden— 
Horta) wurden sämtlich bereits am 5. August auf offener See von britischen 
Schiffen gekappt. Deutsche Firmen und Hrivatpersonen können daher 
Telegramme nach Nbersee nur noch durch VDermittlung von Geschäfts- 
freunden und Bekannten im neutralen Auslande (Holland, Dänemark, 
Schweden, orwegen) absenden. — Durch die Serstörung der Funken- 
telegraphenstation in Togo ist auch der drahtlose Telegraphenverkehr mit 
unseren Kolonien unmöglich gemacht worden. 
Selbstverständlich hörte mit Kriegsausbruch jeder Host-, Telegraphen= 
und Fernsprechverkehr nach den feindlichen Ländern und ihren Kolonien auf. 
Nach dem übrigen Ausland werden nur offene Briefsendungen befördert, 
damit die militärischen Briefüberwachungsstellen den Inhalt auf seine 
Unverfänglichkeit hin prüfen können. Längere Seit mußten alle Briefe 
usw. in deutscher Sprache abgefaßt sein. Für Telegramme besteht diese 
Bestimmung weiter; zu Ausnahmen bedarf es einer besonderen Genehmi- 
gung durch die zuständige Militärbehörde. Briefe und Telegramme nach dem 
Auslande dürfen keine Mitteilungen in geheimer cchiffrierter oder verab- 
redeter) Sprache, noch solche über Rüstungen, Truppen= oder Schiffs- 
bewegungen oder andere militärische Maßnahmen enthalten. Hakete nach 
dem Auslande wurden zunächst überhaupt nicht angenommen. Seitdem 
sie wieder zugelassen sind, besteht die Zedingung, daß sie keine Briefe ent- 
Ralten dürfen, sondern höchstens eine einfache Rechnung. 
Aus militärischen Gründen wird auch der Briefverkehr nach den Grenz- 
bezirken (Elsaß-Lothringen, Rheinpfalz usw.) überwacht. Die Briefe müssen 
daher offen aufgeliefert werden. Im Anfang waren Hakete nach diesen 
Gebieten nicht zulässig; für einige Zezirke dauert diese Zeschränkung fort. 
Da etwa ein Drittel des gesamten Hersonals der Reichspost zum 
Heeresdienst eingezogen oder bei der Etappentelegraphie oder der Feldpost 
beschäftigt ist und die Lücken nicht ohne weiteres durch ungelerntes Hersonal 
ausgefüllt werden können, mußten gewisse Betriebseinschränkungen ein- 
treten: Derminderung der Bestellgänge, der Briefkastenleerungen usw. 
Uberblickt man das gesamte Derkehrswesen während des Krieges, so 
ergibt sich auf der einen Seite seine große Bedeutung für das Heer und die 
Kriegführung. Anderseits sehen wir, daß zwar gewisse Beschränkungen 
notwendig sind. Im allgemeinen aber geht der Derkehr auch in Kriegs- 
zeiten seinen Gang weiter. Wo es not tut, sucht er sich neue Wege. Der 
moderne Derkehr ist so eng verwachsen mit der heutigen Kultur, daß seine 
Vernichtung und der Untergang der Kultur nur gleichzeitig eintreten können. 
6 0
	        

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