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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

Object: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Volume count:
1
Publisher:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1915
Scope:
296
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
H. Die Organisation der Marine.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • A. Die neuere Entwicklung der deutschen Flotte und ihr militärischer Grundgedanke.
  • B. Das Linienschiff.
  • C. Der große und der kleine Kreuzer.
  • D. Die Torpedofahtzeuge.
  • E. Die Küstenverteidigung.
  • F. Die Auslandschiffe.
  • G. Die Schul- und Versuchschiffe.
  • H. Die Organisation der Marine.
  • J. Die Marine im Kriege.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

III. Unsere Marine 67 
werden bald an Land, bald an Bord verwendet, bald auf dem einen Schiff, 
bald auf dem andern. Tänger als drei Jahre befindet sich ein Seeoffizier 
beinahe nie in demselben Kommando, meistens aber nur kürzere Seit. Eine 
Ausnahme bilden da naturgemäß Offiziere in den höchsten Stellungen, 
wie z. B. der Staatssekretär des Reichsmarineamts und andere. 
In der Kriegszeit tritt naturgemäß die Derwaltung mehr zurück, aber 
um so größere Anstrengungen müssen die Werften und alle andern ein- 
schlägigen Werke machen, um alles, was zur Instandsetzung und Reparatur, 
ferner zum Teubau von Schiffen und Fahrzeugen gehört, auf der Höhe 
zu halten. Man sieht, daß der Tätigkeitsbereich des Reichsmarineamts 
von gewaltigem Umfang ist. 
Der Admiralstab der Marine soll wie der Generalstab der Armee die 
eigentliche Kriegstätigkeit der Flotte vorbereiten. Im Admiralstabe werden 
Dläne für alle denkbaren Möglichkeiten eines Krieges ausgearbeitet, nicht 
als unfehlbare Rezepte für den Sieg, sondern um diese ungeheuer wichtigen 
Fragen während der Friedenszeit in Muße zu studieren und sich über alle 
Einzelheiten klar zu werden. Um alles so vorzubereiten ferner, daß man 
sich bei Ausbruch eines Krieges nicht mehr zu fragen braucht: was sollen wir 
tun, wie sollen wir unsere Streitkräfte verwenden, sondern daß das alles 
schon längst überlegt und geklärt worden ist. Dazu gehört aber lange ge- 
duldige Friedensarbeit und Derwertung der Erfahrungen, welche während 
der Friedensmanöver und anderer Ubungen der Flotte und der Uüsten- 
verteidigung gemacht worden sind. 
Don besonderer Bedeutung für die Arbeiten des Admiralstabs ist auch. 
die ganz genaue Kenntnis der fremden Marinen: ihrer Stärke, ihrer Aus- 
bildung, ihrer Taktik und womöglich auch der Art, wie sie in einem etwaigen 
Kriege mit Deutschland vorgehen würden. Je genauer man das weiß, desto 
besser kann man sich auf den Krieg vorbereiten, desto weniger durch das 
Vorgehen des Feindes im Kriege überrascht werden. Der Admiralstab 
hält alle seine Arbeiten sorgfältig geheim, denn gerade aus ihnen könnten 
fremde Marinen vieles lernen, was ihnen nützlich und damit uns schädlich 
und gefährlich wäre. Der Admiralstab muß eng mit dem Reichsmarineamt 
zusammenarbeiten, denn ihre Arbeitsgebiete greifen vielfach übereinander. 
Wenn der Admiralstab z. BZ. nach den Erfahrungen der Flottenmanöver 
zur Uberzeugung gekommen ist, daß eine neue Geschwadergliederung oder 
die Einführung eines größeren Geschützkalibers notwendig sei, so muß er 
sich darüber mit dem Reichsmarineamt verständigen, denn dieses baut ja 
die Schiffe, legt ihren Cyp fest und bestellt die Kanonen bei Krupp. 
Die Landorganisation der Marine gruppiert sich in der Hauptsache 
um die beiden Marinestationskommandos in Wilhelmshaven und in kiiel. 
Die Chefs dieser beiden Kommandos sind Admirale. Außerdem und unter 
ihnen gibt es eine Anzahl von Inspekteuren: der Schiffsartillerie, der Küsten- 
artillerie, des Bildungswesens der Marine, des Torpedowesens, des Minen- 
wesens, der Depots usw. Alles ist sorgfältig gegliedert, und ebenso steht alles 
in Susammenhang miteinander. Die einzelnen Teile und Behörden müssen 
57
	        

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