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Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Bibliographic data

fullscreen: Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
belehrung_kriegszeit_1_1915
Title:
Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
Buchgattung:
Fachbuch
Volume count:
1
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
G. Die Schul- und Versuchschiffe.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1.
  • Staatsbürgerliche Belehrungen in der Kriegszeit. Band 1. (1)
  • Title page
  • Blank page
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • I. Der Krieg. Von Lic. Dr. Paul Rohrbach in Berlin.
  • II. Unser Heer. Von E. Karwiese, Major im Kriegsministerium.
  • III. Unsere Marine. Von Graf E. Reventlow.
  • A. Die neuere Entwicklung der deutschen Flotte und ihr militärischer Grundgedanke.
  • B. Das Linienschiff.
  • C. Der große und der kleine Kreuzer.
  • D. Die Torpedofahtzeuge.
  • E. Die Küstenverteidigung.
  • F. Die Auslandschiffe.
  • G. Die Schul- und Versuchschiffe.
  • H. Die Organisation der Marine.
  • J. Die Marine im Kriege.
  • IV. Krieg und Volksernährung. Von Professor Dr. Hermann Schumacher in Bonn.
  • V. Krieg, Gewerbe und Handel. Von Dipl.-Ing. Dr. Th. Schuchart in Berlin.
  • VI. Krieg und Verkehr. Von Postinspektor Dr. phil. et jur. Raimund Köhler in Berlin.
  • VII. Krieg, Geld und Kredit. Von Georg Bernhard in Berlin.
  • VIII. Krieg und Recht. Von Professor Dr. Ed. Heilfron in Charlottenburg.
  • IX. Kriegshilfe. Von Dr. Felix Clauß in Berlin.
  • X. Der Krieg und die Jugendlichen. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • XI. Über die unterrichtliche Verwertung der Stoffe. Von Schulinspektor E. Haumann in Berlin.
  • Verlagswerbung.

Full text

64 E. Reventlow 
zu bereichern und zu erweitern. Wohl in keinem Berufe findet sich eine 
so vollkommene Vermischung von wissenschaftlicher, technischer und militäri— 
scher Bildung, von Praxis und Cheorie wie in der Marine; kein anderer 
Beruf ermöglicht eine so vielseitige Verwertung aller Fähigkeiten. Wenn ein 
Seeoffizier oder Unteroffizier sich nur nach einer einzigen Seite hin besonders 
tüchtig erweist, so findet sich immer ein Platz für ihn, auf dem er Zufrieden— 
stellendes leistet und damit den Anforderungen seines Berufs entspricht. 
H. Die Organisation der Marine. 
Den GOberbefehl über die Marine des Deutschen Reiches führt der 
Deutsche Kaiser als allerhöchster Kriegsberr. Im Unterschiede zur Armee 
gliedert sich die deutsche Marine nicht in eine preußische, bapverische, 
badische usw., sondern sie ist die Marine des Deutschen Reiches. In der 
Kriegsflagge der deutschen Marine finden wir die deutschen Farben 
schwarz-weiß-rot. 
Der Kaiser bestimmt im Kriege wie im Frieden nach eignem Ermessen 
die Tätigkeit der Marine und ihrer einzelnen Teile und verfügt auch über 
die Organisation der Marinebehörden, wie er es für gut findet. Dagegen 
liegt es nicht, wie man vielfach im Auslande glaubt, in der Macht des Kaisers, 
ohne weiteres zu befehlen, wieviel und welche Schiffe gebaut werden sollen. 
Alle Ausgaben für die Marine muß der Deutsche Reichstag bewilligen. 
Was die KFachleute für die Marine als nötig erachten, wird jedes Jahr 
schriftlich festgestellt, und zwar unter Aufsicht und nach Ermessen des Staats- 
sekretärs des Reichsmarineamts, der ungefähr dieselben Funktionen hat, 
wie für die Armee der Kriegsminister, für die Kolonien der Staatssekretär 
des Kolonialamts: nämlich die Derwaltung in allen ihren Sweigen. Hat 
der Staatssekretär des Reichsmarineamts nach eingehenden Beratungen 
mit den Seeoffizieren und Marinebeamten seiner Derwaltung festgestcllt, 
was er für nötig hält, dann legt er diese Susammenstellung dem Reichs- 
kanzler vor. Dieser zieht den Staatssekretär des Reichsschatzamts zu Rate, 
und so wird innerhalb dieser hohen Regierungsbehörden zunächst die Ent- 
scheidung getroffen. Ist das geschehen, so wird die Susammenstellung, 
welche man den Stat nennt, den Dertretern der deutschen Bundesstaaten, 
dem Bundesrate, vorgelegt, und erst dann erfolgt die Dorlage an den Reichs- 
tag. Der Deutsche Reichstag hat seit anderthalb Jahrzehnten in wachsendem 
Maße die Motwendigkeit und den Wert einer starken deutschen KFlotte ein- 
geseben und in immer größer werdender Einmütigkeit für die Forderungen 
der fachmännischen Autoritäten gestimmt. Das verdient heute, wo der große 
Krieg begonnen hat, besonders anerkannt zu werden. 
Hat der Reichstag dann die Mittel bewilligt, so wird das Jahres- 
programm planmäßig durchgeführt: neue Schiffe werden auf Stapel gelegt, 
begonnene Bauten werden fortgesetzt, und im übrigen bekommt der ganze 
große Organismus der Marine die Wahrungsmenge, die ihn für die Dauer 
eines Jahres in Leben und Funktion erhält.
	        

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