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Leitfaden für den Unterricht über Heerwesen auf den Königlichen Kriegsschulen.

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Bibliographic data

fullscreen: Leitfaden für den Unterricht über Heerwesen auf den Königlichen Kriegsschulen.

Monograph

Persistent identifier:
leitfaden_heerwesen_1900
Title:
Leitfaden für den Unterricht über Heerwesen auf den Königlichen Kriegsschulen.
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1900
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

17 
Die Kommandanten der Truppenübungsplätze und die Vorsitzenden der Schießplatzverwal- 
tungen haben dort ähnliche Obliegenheiten und Befugnisse zur örtlichen Verwaltung. 
8. Unter dem Chef der Landgendarmerie steht die Landgendarmerie, eine mit dem polizei- 
lichen Sicherheitsdienst auf dem Lande betraute Truppe, welche in Bezug auf Disziplin und innere 
Verfassung dem Kriegsministerium, — bezüglich Wirksamkeit und Dienstleistung dem Minister des Innern 
und den Civilbehörden (Landrath) untergeordnet ist. Die Landgendarmerie ergänzt sich aus Offizieren 
und Unteroffizieren der Armec und ist in Brigaden (Provinz) und Distrikte eingetheilt, an deren Spitze 
Brigadiers und Distriktsoffiziere. 
Befeblsbefugniß gegenüber den Landgendarmen im Dienst haben nur ihre Vorgesetzten. 
8 10. 
Die Mobilmachung; das mobile Armeekorps; die Kavallerie-Division. 
1. Durch die Mobilmachung, welche von Sr. Majestät dem Kaiser durch den Mobilmachungs- 
befehl angeordnet wird, vollzieht sich der Uebergang des Heeres von der Friedens= zur Kriegsformation 
auf Grund des geheimen Mobilmachungsplanes und jährlicher Mobilmachungsvorarbeiten. 
Ordnungsmäßige Schnelligkeit und Bewahren der steten Verwendungsfähigkeit sind dabei leitende 
Gesichtspunkte. 
In der Friedensformation wurden die Waffengattungen, um Ausbildung und Verwaltung zu 
erleichtern, in größeren Verbänden zusammengehalten; für die Kriegsformation sind nur taktische Gesichts- 
punkte (der Verwendung der Truppenkörper) maßgebend, daher engere Verbindung der Waffen. 
2. Die Stäbe des Generalkommandos und der Divisionen werden verstärkt. Die Kom- 
mandeme der Pioniere und der Trains treten beim Generalkommando hinzu. 
Stabswache für die Kommandobehörden und Feldgendarmerie-Detachement (F. O. 
'185 bis 394) werden aufgestellt. 
Generalkommando und Division erhalten besondere Feldverwaltungsbehörden. (Feld- 
Intendantur, Feld-Haupt-Proviantamt und Feld-Proviantamt, Feldpostamt, dabei für das Armeekorps 
eine Anzahl Feldlazarethe.) 
Die Infanterie-Oivisionen werden aus Infanterie, Kavallerie und Feldartillerie formirt, 
Pioniere und Sanitäts-Detachement zugetheilt. 
Theile der Pioniere bleiben zur Verfügung des kommandireuden Generals. 
Munitionskolonnen und Brückentrains werden ausfgestellt. 
Aus dem Train-Bataillon gehen — außer Sanitäts-Detachements und Feldlazarethen — Pro- 
viant-Kolonnen, Fuhrpark-Kolonnen, Feldbäckerei-Kolonne und Pferdedepot für das Armeekorps hervor. 
3. Kavallerie-Divisionen werden mit Oivisions-Stab nebst Stabswache und Feld- 
Verwaltungsbehörden aus Kavallerie-Brigaden (die Regimenter zu 4 Eskadrons) mit reitender Artillerie 
und Pionieren gebildet. 
Die bestehenden Truppentheile werden durch Mannschaften des Beurlaubtenstandes auf Kriegs- 
stärke gebracht, das Heer wird durch Neuaufstellungen wesentlich vergrößert. Den erhöhten Pferde- 
bestand decken vorbereitete Aushebung und Ankauf. 
Heerwesen. 8. Aufl. 3
	        

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