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Der Polizeibeamte.

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Monograph

Persistent identifier:
beyendorf_polizeibeamte_1900
Title:
Der Polizeibeamte.
Author:
Beyendorf
Buchgattung:
Sachbuch
Keyword:
Seine Rechte und Pflichten in populär-staatsrechtlicher Darstellung
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Ernst Siegfied Mittler und Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Preface

Title:
Vorwort, zugleich Einleitung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Preface

Contents

Table of contents

  • Der Polizeibeamte.
  • Title page
  • Rechtlicher Hinweis.
  • Vorwort, zugleich Einleitung.
  • Inhaltsverzeichniß.
  • Homepage
  • Literatur.
  • I. Allgemeine Vorkenntnisse.
  • §. 1. Der Staat.
  • §. 2. Preußischer Staat. Deutsches Reich.
  • §. 3. Verwaltungsorganisation Preußens.
  • §. 4. Die Polizei.
  • §. 5. Exekutivpolizei.
  • §. 6. Der Exekutivpolizeibeamte.
  • §. 7. Der Exekutivdienst im Allgemeinen.
  • §. 8. Rückblick und Ueberleitung zu Theil II.
  • II. Die Einzelgebiete polizeilicher Thätigkeit.
  • §. 9. Staatssicherheitspolizei.
  • §. 10. Einzelsicherheitspolizei.
  • §. 11. Die Unfallpolizei.
  • §. 12. Die Ordnungspolizei.
  • §. 13. Die Bau- und Feuerpolizei.
  • §. 14. Die Gesundheitspolizei.
  • §. 15. Die Veterinärpolizei.
  • §. 16. Die Armenpolizei.
  • §. 17. Die Gewerbepolizei.
  • §. 18. Die Versicherungspolizei.
  • §. 19. Die Marktpolizei.
  • §. 20. Die Maß- und Gewichtspolizei.
  • §. 21. Die Landwirthschaftspolizei.
  • §. 22. Die Jagd- und Fischereipolizei.
  • § 23. Die Wegepolizei.
  • §. 24. Rückblick und Schlußbetrachtung.
  • III. Schriftverkehr.
  • §. 25. Meldungen, Berichte.
  • IV. Anlagen.
  • Muster 1.
  • Muster 2.
  • Muster 3.
  • Muster 4.
  • Muster 5.
  • Muster 6.
  • Muster 7.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.
  • Schriften über Anstellung, Ausbildung und Versorgung von Angehörigen des Reichsheeres.

Full text

2 
  
  
  
  
Vorwort, zugleich Einlei 
–.- 
ing. 
Zahlreiche Uebergriffe, vielleicht besser gesagt Fehlgriffe, unterer 
Exekutivpolizeiorgane haben vor nicht langer Zeit Anlaß zu berechtigten 
Klagen gegeben; sie zwingen mit gebieterischer Nothwendigkeit zu einer 
Untersuchung, wie derartige Vorkommnisse überhaupt möglich waren, 
ob und wie sie in Zukunft zu vermeiden sind. 
Allgemeine Erlasse der Oberbehörden werden an der Sache ebenso 
wenig ändern, wie lange Klagereden heißsporniger Parlamentarier oder 
wie Ausfälle hetzerischer Preßorgane gegen die Organisation unseres an 
sich zweifellos bewährten Exekutivkorps. 
Will man helfen, dann gehe man der Sache auf den Grund und heile 
das Uebel an seiner Wurzel. Meines Erachtens ist in den meisten Fällen 
die mangelhafte Dienstkenntniß der Beamten die Ursache ihrer Fehl- 
tritte gewesen. Es erscheint kaum glaublich, und doch sind dem Verfasser 
Fälle bekannt, daß man Polizeibeamte so, wie sie vom Militär kamen, 
auf die Polizeiwache steckte, ihnen einige Polizeiverordnungen zu lesen 
gab, die sie naturgemäß nicht verstanden, und sie so „vorbereitet“ auf 
die Straße stellte, wo sie ein paar Tage in Gemeinschaft mit einem 
älteren, in der Regel auch nicht besser informirten Kollegen ihren Dienst 
verrichteten, um schließlich selbständig thätig zu sein und eintretenden- 
falls nun auch ihrerseits Neueingestellte „anzulernen“. 
Ein tüchtiger Unteroffizier ist noch lange kein auch nur mittel- 
mäßiger Polizeibeamter, ebenso wie umgekehrt der tüchtigste Polizei- 
beamte nicht nothwendigerweise auch ein brauchbarer Unteroffizier sein 
muß. Daß das oben geschilderte Verfahren also völlig verkehrt ist, wird 
hiernach jeder auch nur halbwegs verständige Mensch einsehen. 
Die Schwierigkeiten, neu eintretende Polizeibeamte genügend aus- 
zubilden, lassen sich zwar nicht verkennen, namentlich nicht für mittlere 
und kleinere Städte: der Polizeikommissar ist meist sehr beansprucht,
	        

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