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Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Bibliographic data

Contents: Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)

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Multivolume work

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_neu
Title:
Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe.
Author:
Bismarck, Otto von
Editor:
Kohl, Horst
Place of publication:
Stuttgart
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
bismarck_gedanken_1922_003
Title:
Gedanken und Erinnerungen. Neue Ausgabe. Dritter Band.
Author:
Bismarck, Otto von
Editor:
Hellen, Eduard von der
Buchgattung:
Biographie
Keyword:
Bismarck
Volume count:
3
Publishing house:
J. G. Cotta'sche Buchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Scope:
231 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Cover

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Cover

Contents

Table of contents

  • Hand- und Lehrbuch der Staatswissenschaften in selbständigen Bänden.
  • Volkswirtschaftslehre VII. Band: Das Verkehrswesen. (7)
  • Title page
  • Title page
  • Homepage
  • Vorwort zur ersten Auflage.
  • Vorwort zur zweiten Auflage.
  • Druckfehler.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen.
  • Schriften.
  • 1. Kapitel. Begriff, Gliederung, Werkzeuge und volkswirtschaftliche Leistung des Verkehrs.
  • § 1. Der Begriff Verkehr.
  • § 2. Die Gliederung des Verkehrswesens.
  • § 3. Die Verkehrswerkzeuge.
  • § 4. Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Verkehrs.
  • § 5. Die Vervollkommnung des Verkehrs.
  • § 6. Die Leistungsfähigkeit einzelnen Verkehrsgruppen.
  • 2. Kapitel. Der Entwickelungsgang der Verkehrsvervollkommnung im allgemeinen.
  • 3. Kapitel. Die Wirkungen des vervollkommneten Verkehrswesens.
  • 4. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem Verkehrswesen.
  • 5. Kapitel. Die Preisbildung im Verkehrswesen.
  • II. Abschnitt. Der Strassenverkehr.
  • III. Abschnitt. Der Eisenbahnverkehr.
  • IV. Abschnitt. Der Wasserverkehr.
  • V. Abschnitt. Der Luftverkehr.
  • VI. Abschnitt. Der Post- und elektrische Nachrichtenschnellverkehr.
  • Sachverzeichnis.

Full text

18 I. Abschnitt. Das Verkehrswesen im allgemeinen. 
großen Linien des Weltverkebhrs gleichfalls ausgeschlossen. Die Eisen- 
bahnen können den Nachtbetrieb ebenfalls verhältnismäbßig leicht durch- 
führen, weil die Fahrzeuge unter regelmähigen Verhältnissen nicht von 
ihrer Bahn abgleiten können, und weil bei ordentlicher Betriebsführung ein 
Begegnen von Zügen auf demselben Geleise nicht eintritt. Auf der Land- 
strabe fehlen diese günstigen Voraussetzungen, und der Nachtbetrieb 
wird dadurch erschwert, wenn auch nicht unmöglich. Auf guten schiff- 
baren Flüssen von genügender Breite der Fahrrinne ist der Nachtbetrieb 
ebenfalls durchführbar, wenn auch mit gewissen Schwierigkeiten ver- 
bunden; sie steigern sich auf engen Wasserstraßen so sehr, daß der 
Nachtbetrieb als zu gefährlich unterbleiben muß. 
Frost und Schneefall zwingen oft genug bei Landstraben zur Ein- 
stellung des Betriebes; auch andauernder Regen kann den Betrieb auf 
Landstraßben so sehr erschweren, dabß er besser unterbleibt. Die Eisen- 
bahnen sind von Wind und Wetter viel weniger abhängig, aber doch 
nicht unabhängig. Namentlich kann starker Schneefall auch den Eisen- 
bahnbetrieb zum Stocken bringen. Aber diese Störungen sind viel seltener 
und dauern nicht so lange wie bei den Binnenwasserstraben, denen 
namentlich der Frost lange Zeit hindurch die Verkehrsfähigkeit zu 
rauben vermag. Bei den natürlichen Wasserstraßen kommt dazu noch 
die Störung durch Hochwasser und Wassermangel, sodaß die Betriebs- 
fähigkeit für erhebliche Teile des Jahres nicht in vollem Umfang vor- 
handen oder ganz unterbrochen ist. 
Was die Vielseitigkeit der Benutzbarkeit anlangt, so stehen die 
Eisenbahnen am ungünstigsten. Sie lassen nur diejenigen Fahzzeuge 
zu, die besonders auf die betreffende Schienenstraße zugeschnitten sind 
oder ihr ohne besondere Kosten und Mühe angepabt werden können. 
Land- und Wasserstraben dagegen gestatten eine grobe Mannigfaltig- 
keit von Fahrzeugen. Bei ihnen ist deshalb auch ein freier Wettbewerb 
der Frachtführer auf der Fahrbahn möglich und üblich, der auf der 
Eisenbahn zu den bedenklichsten Mißständen führen mütte. 
Bedeutungsvoll ist auch die Möglichkeit einer ausgedehnten Ver- 
zweigung des Netzes der Verkehrswege. In dieser Beziehung erweisen 
sich die Eisenbahnen als sehr bevorzugt. Können sie auch Steigungen 
nicht so leicht überwinden, wie die Landstraben, sofern sie als gewöhn-- 
liche Reibungsbahnen erscheinen, so sind sie doch auch in dieser Form 
einer sehr weitgehenden Verzweigung fäbig und nur wenig von den 
gegebenen Bodenverbältnissen abhängig. Durch besondere Bauarten, 
wie sie von der neueren Technik ersonnen sind, lähßt sich auch die 
Fühigkeit zur Uberwindung von Steigungen sehr wesentlich erhöhen 
(Berg- und Gebirgsbahnen). Die Landstrabßen sind ebenfalls einer groben 
Verästelung fähig. Bei den künstlichen Binnenwasserstraßen ist die 
Abhängigkeit von den gegebenen natürlichen Verhältnissen viel stärker,
	        

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