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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Das Landsturngesetz. Militärisches in Elsaß-Loihringen. 139 
hofen, Bitsch und Neubreisach den Erfahrungen und Geschützen der Neuzeit entsprechend 
umgebaut worden. Für neue Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, welche neben dem 
wirtschaftlichen Interesse auch dem militärischen dienten, waren in den Budgets der 
Jahre 1872—)74 viele Millionen Thaler von den reservierten anderthalb Milliarden 
der französischen Kriegsentschädigung bereit gestellt. Es handelte sich hauptsächlich um 
die Bahn von Rieding nach Remilly, von Zabern nach Wasseluheim, von Barr nach 
Schleltstadt, von Lauterburg nach Straßburg, von Diedenhofen bis zur Landesgrenze 
bei Sierck. Endlich boten aber auch die ersten Aushebungen zum deutschen Wehrdienst 
in Elsaß-Lothringen höchst erfreuliche Ergebnisse. Die Zeitungen der französischen 
Nevancheparteien hatten jahrelang geweissagt, daß kein Sohn der Reichslande sich 
freiwillig zur deutschen Fahne stellen werde, daß nur der barbarische Zwang preußi- 
scher Sklaverei einige wenige Unglückliche zu diesem Schmachdienst herbeischleppen 
könne. Statt dessen überstieg schon die erste Aushebung in Elsaß-Lothringen die Soll- 
zisser um 300 Mann, und dieses Verhältnis gestaltete sich von Jahr zu Jahr erfreu- 
licher. Vor allem aber rückten diese angeblichen Sklapen und Mußdeutschen unter 
Absingung altdeutscher Lieder und geleitet von ihrer freudig bewegten heimatlichen 
Bevölkerung zum Wehrdienst ein. Und wenn sie nach Hause zurückkehrten, waren sie 
zu kerndeutschen Männern herangereift und trugen den nationalen Gedanken überall- 
hin in das wiedergewonnene deutsche Land. 
  
der innere Ausban des Reiches. Die deutsche 
erinheit. (1872—78.) 
Im Beginne des Kulturkampses hatte Reichensperger, wie früher berichtet wurde, 
gerusen: Justitia est fundamentum regnorum — die Gerechtigkeit ist die Grund- 
lage der Staaten! Lange, ehe dieser Ruf erhoben wurde, hatten aber schon Reichstag 
und Reichsregierung die beste Kraft ausgeboten, um dem deutschen Volke die feste, 
heilige Grumdlage deutscher Rechtseinheit zu verschaffen und damit eine seit Jahr- 
hunderten unbefriedigte tiefernste Sehnsucht der besten Deutschen zu stillen. Wie uralt 
diese Sehnsucht war und wie tief empfunden, das lehrt die einsache Thatsache, daß 
wenige Monate, ehe Luther nach Worms zog, eine Abordnung deutscher Kaufleute 
sich zum Kaiser Karl V. nach dem fernen Valladolid in Spanien begab, um das junge 
Kaiserblut anzuflehen, es möge ihm gefallen, Deutschland ein einheitlich Recht zu 
geben. Wichtige Gebiete des Rechtes hatte schon der Norddeutsche Bund einheitlich ge- 
staltet und seit 1871 auf das ganze Deutsche Reich übertragen: das Handels= und 
Wechselrecht, das Aktienrecht, den obersten deutschen Gerichtshof, welcher über diese 
einheitlich geordneten Rechtsstoffe sowie über das gemeinsame Urheberrecht nach dem 
Gesetze vom 11. Juni 1870 Recht sprach, das Neichsoberhandelsgericht in Leipzig. 
Ferner waren schon vor 1871 einheitlich geordnet: das Heimatsrecht, der Erwerb 
und Verlust der Bundes= und Staatsangehörigkeit, das Genossenschaftsrecht, die Auf- 
Kechts- 
 
	        

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