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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

166 I. 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftl. Entwickelung u. Gesetzgebung. 
ermehrung des Beamtentums und eine dem entsprechende Erhöhung des Wahlein= 
flusses der Regierung befürchteten. Endlich hielten viele den Plan für unansführbar 
oder doch für höchst gewagt, da ein so ungeheures Unternehmen, wie die Gesamtheit 
der deutschen Eisenbahnen, nicht von einem Punkte aus geleitet werden könne und 
jedenfalls nur mit bedenklichster Gefährdung des finanziellen Erfolges. 
Der preußische Landtag ließ sich durch diese Bedenken nicht abhalten, in seiner 
großen Mehrheit das Vorhaben der Regierung, alle prenßischen Bahnen auf das Reich 
zu übertragen, mit Wohlwollen zu beurteilen. Lasker war der Hauptverteidiger, Eugen 
Nichter der Hauptgegner der Vorlage im Abgeordnetenhause. Der Entwurf behielt 
Preußen übrigens das Hoheitsrecht der Konzessionierung neuer Linien vor. Er ent- 
hielt auch noch keine Bestimmungen über die Höhe der vom Reiche zu zahlenden Enk- 
schädigungen, überließ deren Festsetzung vielmehr den Verhandlungen mit dem Reiche 
und gab dieser Entschädigung im voraus die Gestalt einer amortisierbaren Rente. 
Die Motive der Vorlage ließen erkennen, daß die preußische Negierung, wenn dieser 
Schritt zur Durchführung des Reichseisenbahngedankens scheitern sollte, ihren Rückzug 
nicht bloß verteidigungsweise, sondern gewissermaßen mitten durch das feindliche Lager 
anzutreten entschlossen sei. Denn dann werde Preußen sein Staatseisenbahmeetzent- 
schlossen und ohne jede Nücksicht auf die verbündeten Staaten erweitern, der Zer- 
splitterung des Eisenbahnwesens und dem Ubergewicht der Privatbahnen aus eigener 
Machtvollkommenheit entgegentreten. Dann würden die Gegner des Reichsbahnsysiems 
schmerzlich empfinden, wie Preußen seine Bahnpolitik nur im preußischen Imeresse 
einrichte, und wie dann eine Menge auch außerpreußischer Interessen sich diesem 
Schwergewicht unterordnen müßten. Im Abgeordnetenhause traten Fürst Bismarck 
und die Minister Achenbach und Camphausen entschieden für die Vorlage ein, über 
welche das ganze Ministerium übrigens einer Meimmg sei. Bismarck erklärte bei der 
ersten Lesung am 27. April 1876: 
„Ich habe darauf gerechnel, daß die Regierungen die Verpflichtung, welche sie in der Reichs- 
verfassung übernommen haben: „die deutschen Eisenbahnen im Interesse eines einheitlichen Ver- 
kehrs verwalten zu lassen", ernster nehmen würden. Ich habe mich darin vollständig geläuscht. 
Ich hatte dann geglaubt, daß die Herstellung des Reichseisenbahnamles dem Mangel abhelfen 
könnte. Diese Erfahrung hat aber uur gezeigt, wie ohnmächtig das Reich an sich und wie mäch- 
tig der einzelne Staat ist. Das Reichseisenbahnamt ist eine begutachtende, beralende, bitlende 
Behörde geworden, die sehr viel schreibt und thut, ohne daß ihr jemand Fotge leistet. Der Be- 
sit eines grosten Eisenbahnkomplexes, der eine magnetische Kraft auf andere Schienenwege aus- 
übt, hal sich doch ats sehr viel stärker erwiesen als die theoretischen Verfassungsrechte, die dem 
Reiche verliehen worden sind. Wir haben im Reiche 63 Eisenbahnterrilorien, in Preußen 40. 
Jede dieser territorialen Herrschaften #st unn mit den mittelalterlichen Gerechtsamen des Slapel- 
rechls, des Zoll- und Geleitwesens und der Auflagen auf den Verkehr nach Willkür, zu gunsien 
ihres Privatsäckels, vollständig ausgerüstet, selbst mit dent Fehderecht. Diese Zustände entspre- 
chen nicht dem Ideal, das die Reichsversassung ausstellt. Die Eisenbahnen sind nach meiner 
llberzeugung viel mehr für den Dienst des Verkehrs als für den Dienst der Finanzen bestimmt. 
Wir wären gar nicht in der Möglichkeit, den anderen Staaten wider ihren Willen ihre Staals- 
bahnen zu nehmen. So weit habe ich die Neichskompetenz nie ausgelegl. Ich begreife daber nicht,
	        

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