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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

170 I, 10. Der innere Ausbau des Reiches. Votlswirtschaftl. Entwickelung u. Gesetzgebung. 
liege. Am 23. November erklärte Delbrück im Bundesrat, daß Preußen bereit sei, 
die Preußische Bank in eine Neichsbank umwandeln zu lassen, und ersuchte die Bundes- 
regierungen, grundsätzlich zu der Frage Stellung zu nehmen. Der Bundesrat nahm 
am 16. Dezember den prenßischen Vorschlag mit großer Mehrheit an und teilte dies 
der Reichstagskommission am 17. Dezember mit. Durch weitere Verhandlungen 
wurden dann die Grundlagen der Organisation der Reichsbank gewonnen, welche im 
Bankgesetz vom 30. Jannar 1875 niedergelegt sind. Danach erhielt Preußen eine 
Abfindung von 15 Millionen Mark für seinen Anteil an dem Kapital und Reserve- 
fonds der Preußischen Bank, welche am 1. Jannar 1876 mit Eröffnung der Reichs- 
bank einging. Dazu kamen jährliche Uberweisungen an Preußen in Höhe von 1,8 Mil- 
lionen Mark bis zu Ende des Jahres 1925, zur Deckung von Verpflichtungen der 
bisherigen Preußischen Bank für eine Staatsanleihe aus dem Jahre 1856. Die 
Reichsbank selbst ist eine Mischung von Privatbank und Staatsbank, indem einerseits 
ihr Aktienkapital von 120 Millionen Mark in Privataktien (Anteilscheine) zerlegt, 
also aus Privalmitteln aufgebracht ist. Anderseits aber ernennt der Kaiser auf Vor- 
schlag des Bundesrates das Bankdirektorinm, und der Reichskanzler hat im Namen 
des Reiches die oberste Leitung und Anssicht zu üben. 
Zahlreich sind die Versuche im Lause dieser Zeitspanne, die einzige direkte dauernde 
Einnahmegquelle des Neiches (außer den Erträgnissen der Post und des Wechselstempels), 
die Matriknlarbeiträge, zu beseitigen und überhaupt eine umfassende Reichssteuer- 
resorm durchzusühren, teils durch die Schöpfung neuer direkter Neichsstenern, 
teils durch Erhöhung der vorhandenen oder durch Ausstellung neuer Verbrauchsstenern. 
Zollerhöhungen oder nene Zölle kamen damals kaum in Frage, da diese sechs Jahre 
noch durchaus von freihändlerischem Geiste beherrscht sind. Im Gegenteil wurden 
die Eisenzölle durch eine Regierungsvorlage von 1873 voreilig ganz ansgehoben, 
wenn auch der Zoll auf Maschinen und andere Eisenfabrikate erst 1877 ganz ver- 
schwinden sollte. Nicht minder erloschen die letzten Ausgangszölle. Daß die Matri- 
kularbeiträge, d. h. die Verteilung der Neichslasten nach dem Kopf der Bevölkerung 
der einzelnen Staaten, die denkbar lästigste und ungercchteste Bestenerungssorm sei, 
besonders wegen ihrer Unberechenbarkeit auf eine längere Frist und wegen ihrer außer- 
ordentlichen Betragsschwankungen, darüber waren alle einig. Fürst Bismarck sagte 
schon am 1. Mai 1872 im Neichstage bei Bekämpfung des Antrages, die Salzstener 
aufzuheben: „Die Anweisung auf Matrikularbeiträge kann ich nicht annehmen. Das 
große Bindemittel einer starken gemeinsamen Finanzeinrichtung, eines gemeinsamen 
Finanzsystems fehlt einem Reiche, welches nur auf Matrikularbeiträge begründet ist. 
Die Matrikularbeiträge zu vermindern, ist meines Erachtens Aufgabe ciner wohl- 
erwogenen Neichspolitik.“ Obwohl diese Beiträge die kleinen und armen Bundes- 
staaten am meisten drückten, so war doch eine große Anzahl von Abgeordneten der 
Abschaffung der Matrikularbeiträge aus dem Grunde abgeneigt, weil sie meinten, 
der Neichstag könne sein Budgetrecht nur dadurch in vollem Umsange ausüben, 
daß er mittels Herabsetzung der Matrikularbeiträge der Reichsregierung einen Teil 
der von ihr gesorderten Summen versagte. Diesen Standpunkt wies Bismarck am
	        

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