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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Die allgemeine Wehrpflicht. Einführung der Reichsverfassung in den Reichslanden. 283 
tatur“ des Kaisers und Reichskanzlers. Die Negierung hatte den Zeitraum von zwei 
Jahren schon 1871 für zu kurz gehalten, um die Reichslande in den Genu# aller ver- 
fassungsmäßigen Nechte alldentscher Neichsbürger einzusetzen. Jetzt, unter dem Ein- 
drucke der Option und der feindseligen ultramontanen und franzosenfreundlichen Agi- 
tation gegen die dentsche Handhabung des Schulwesens und des Wehrdienstes in den 
Reichslanden, verlangte die Regierung 1872 vom Reichstag die Verlängerung der 
Diktatur um ein Jahr, also bis zum 1. Jannar 1874, in eingehend begründeter 
Denkschrift. Die Vorlage fand im Reichstag nur beim Zentrum und bei der Fort- 
schrittspartei, den Demokraten und Sozialdemokraten Gegner, während Bamberger 
und die Badenser Lamey und Noggenbach beredt für die Annahme des Gesetzent- 
wurfes eintraten. Er wurde mit der großen Mehrheit von 165 gegen 78 Stimmen 
am 13. Juni genehmigt. 
Ein Jahr später, am 16. Mai 1873, gab der Bericht der Regierung über die 
Gesetzgebung und Verwaltung in Elsaß-Lothringen während des Jahres 1872 und den 
Anfang des Jahres 1873 den Ultramontanen und Demokraten des Neichstags neuen 
Anlaß zu heftigen Angriffen auf die „Diktatur“ Bismarcks. Namentlich trug Windt- 
horst das falsche Gerücht vor, die Regierung plane abermals eine Verlängerung der 
Diktatur, und erging sich dann in lanten Klagen über die deutsche Verwaltung der 
Reichslande. Bismarck erwiederte ihm, daß am 1. Jannar 1874 die Diltatur in 
Elsaß-Lothringen endgültig aushören werde, wenn nicht der Reichstag anders be- 
schltieße. Dann fuhr er fort: 
„Ich übernehme die Verantwortlichkeit für das, was (im Reichsland) geschehen ist, absolut. 
Wir sind dafür verantwortlich, daß dort eben vor allen Dingen die Sicherheit des Landes ge- 
wahrt wird, und wenn der Herr Vorredner uns tadelt und angreift, weil wir von den gesetzlichen 
Mitteln zur Erhallung dieser Sicherheit Gebrauch machen, so kommt mir diese Klage gerade so 
naiv vor, als wenn in der Schlacht der Feind sagen wollte: Schießen gilt nicht#.. Nicht ans 
Besitzsucht nach Land und Leuten, auch nicht aus dem berechtigten Gefühl, altes Unrecht fühnen 
zu wollen, was uns vor 200 Jahren geschehen ist, sondern in der bitteren Nokwendigkeit, 
uns auf weitere Angrisse eines kriegerischen Nachbars gefaßt machen zu müssen, haben wir 
die Forderung auf Landabtretung, auf Festungsabtrekung so weilt ausgedehnt, wie es geschehen 
ist .. Wir sind entschlossen, den Elsässern so wenig wehe zu thun, wie wir irgend können. 
Zweifeln Sie an unserem Geschick, aber an unserer Hingebung, an unserem guten Willen zwei- 
seln Sie nicht; an unserem Mut und an dem festen Entschluß, allen Gegnern des Reichs eine 
seste Stirn zu zeigen, darau zweifeln Sie nicht!“ 
Wenige Wochen später ging dem Reichstag der Gesetzentwurf zu, welcher die 
deutsche Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen vom 1. Jannar 1874 ab in 
Wirksamkeit kreten ließ. Von da an sollten im Neichsland 15 Reichstagsabgeord- 
nete gewählt werden und das Reichstagswahlgesetz in Kraft treten. Das Wahlrecht 
der Scheinoptanten sollte (nach § 6) so lange ruhen, „bis sie jene Erklärung vor 
der zuständigen Behörde ausdrücklich zurückgenommen haben“. Weiter bestimmte 
der Entwurf (im § 8): 
„Auch nach Einführung der Verfassung und bis zu anderweiler gesetzlicher Regelung kann 
der Kaiser, unler Zustimmung des Bundesrates, während der Reichstag nicht versammett ist, 
 
	        

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