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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

552 III, 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.) 
Gesellschaftsllassen zu heben, widerstreitende Interessen derselben zu versöhnen und unvemmeidliche 
Massstände nach Kräften zu mildern, ohne doch die Erwartung hervorzurufen, als ob iuöglich sei. 
durch Eingreifen des Staates allen Ubein der Gesellschaft ein Ende zu machen. Mil den sozialen 
Fragen eng verbunden erachte Ich die der Erziehung der heranwachsenden Jugend zugewendele 
Pslege. Muß einerseils eine höhere Bildung immer weiteren Kreisen zugänglich gemacht werden. 
so ist doch zu vermeiden, daß durch Halbbildung ernste Gefahren entstehen, dast Lebensansprüche 
geweckt werden, denen die wirtschaftlichen Kräfle der Nation nicht genügen können, oder durch ein- 
seitige Erstrebung vermehrten Wissens die erziehliche Aufgabe unberücksichtigt bleibe. Nur ein 
auf der gesunden Grundlage von Gotlesfurcht in einfacher Sille ausfwachsendes Geschlecht wird 
hinreichend Willenskraft besitzen, die Gefahren zu überwinden, welche in einer Zeit rascher wirt- 
schaftlicher Bewegung durch die Beispiele hochgesteigerter Lebensführung einzelner für die Ge 
samtheit erwachsen.“ 
Der Kaiser erklärt daher, auch dahin wirlen zu wollen, „dast der Versuchung zu unverhäl! 
niomäßigem Aufwande im össenklichen Dienst entgegengetreten werde. Jedem Vorschlage finan- 
zieller Resormen ist Meine vommteilsfreie Erwägung im voraus gesichert. . Die gröseeren 
und kleineren Verbänden im Staate verliehene Selbstwerwaltung halte ich für erspriestlich.“ Doch 
regt der Kaiser an, das Besteuerungsrecht dieser Verbände abzuschaffen und einc „vereinfachende 
Anderung der Gliederung der Behörden herbeizuführen. Sodann wendet er seinen lebhaften 
Anteil der deulschen Kunst und Wissenschaft zu und schließt: „Unbekümmert mu den Glanz ruhm. 
bringender Großthaten, werde Ich zufrieden sein, wenn dereinst von Meiner Regierung gesag! 
werden kann: sie sei Meinem Volke wohlthätig, Meinem Lande nützlich und dem Reiche ein 
Segen gewesen.“ 
Die amtliche Anzeige, die der Kaiser und König von seinem Regierungs- 
antritte dem Reichstag und Landtag zugehen ließ, beantworteten beide Parlamente 
mit schwungvollen Adressen an den Monarchen. Des Kaisers humaner milder Simmn 
offenbarte sich dann weiter in einem Gnadenerlaß vom 31. März, durch welchen die 
meisten wegen Majestätsbeleidigung, Verbrechen oder Vergehen in Bezug auf die Aus- 
übung staatsbürgerlicher Rechte, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verletzungen 
der össentlichen Ordnung, Beamtenbeleidigungen und alle wegen Preßvergehen und 
Ubertretungen sowie wegen Verletzung des preußischen Vereinsgesetzes in Preußen 
erkaunten Strafen nebst den Kosten erlassen wurden. Dagegen wurde den wegen 
Hoch= und Landesverrats und wegen Verletzung des Sozialistengesetzes ergangenen 
Strasurteilen freier Lauf gelassen. Am 21. April folgte dann ein ebenso umfassender 
Gnadenerlaß für Militär und Marine. Auch an Auszeichnungen und Standes- 
erhöhungen ließ es der Kaiser nicht sehlen, und zwar wurden hierbei Männer von 
liberaler und selbst „deutschfreisinniger“ Gesinnung mehr berücksichtigt, als dies bis- 
her üblich gewesen. Fast die erste dieser kaiserlichen Gunsibezeigungen war aber 
die Ernennung des Staatssekretärs Grafen Herbert Bismarck zum Staatsminister 
(am 22. April). 
Das rege Interesse des Kaisers au den Regierungsgeschäften, seine Fürsorge für 
das Volk offenbarte sich, trotz der schweren Krankheit, bei zahlreichen Gelegenheiten. 
So richtete er schon zu Anfang April eine Kabinettsorder an den Kultusminister, be 
trefss des Umbaues des Berliner Doms, damit dieser zu einem „würdigen, der beden- 
tenden Anzahl seiner Gemeindemitglieder entsprechenden Gotteshause“ umgeschaffen
	        

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