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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

656 III. 6. Die Reichslande Etsast-Lolhringen (1879— 93). 
Namcus „Fremdenlegion“ den: „das Regiment von Elsaß-Lothringen““ Wie das 
einheimische Volk denke, bewies es deutlich bei dem Besuche des Kaisers Wil- 
helm II. und seiner Gemahlin im August 1889. Denn als Kaiser Wilhelm am 
23. Angust nach einem großartigen Eupfang in Straßburg und Metz die letztere Stadt 
verließ, konnte er ein Dankschreiben an den Fürsten-Statthalter richten, in dem es 
heißt: der Empfang in den Reichslanden sei so glänzend gewesen, daß er des Kaisers 
Erwartungen weit übertroffen und die Uberzeugung befestigt habe, „daß diese ursprüng- 
lich deutschen Landesteile von einem biederen und einsichtsvollen Volke bewohnt werden, 
welches, je länger, je fester an das deutsche Vaterland sich wieder anschließen wird“. 
So konnte man im Oktober 1891 die Aufhebung der Paßverordnung 
wagen. Denn bei den Neichstagswahlen vom 20. Februar 1890 waren in den 
Neichslanden vier reichstreue Abgeordnete gewählt worden und die entschiedenen 
Protestler unterlegen. Und schon am 4. März 1891 hatte der Landesausschuß 
der Reichslande in seierlicher Adresse an den Kaiser erklärt: „Ew. Majestät ver- 
sichern wir, die berufenen Vertreter der elsaß-lothringischen Bevölkerung, daß wir, 
treu auf dem Boden des Gesetzes und der bestehenden Verhältnisse beharrend, jede 
Einmischung in unsere Angelegenheiten seitens fremder Elemente auf das aller- 
entschiedenste zurückweisen, und daß keine aus dem Anslande kommende Agitation 
je geeignet sein wird, diese unsere Gesinnungen zu erschüttern.“ Als aber Fürst 
Hohenlohe nach Aushebung des Paßzwanges am 10. Oktober 1891 nach Straß- 
burg zurückkehrte, erwartete ihn eine Abordnung des Landesausschusses am Bahn- 
hos, und in deren Namen sprach Dr. Petri herzliche Dankesworte an den Statt- 
halter mit der Beteurung: „Wir werden stets bereit sein, auf der unerschütterlichen 
Grundlage der Zusammengehörigkeit von Elsaß-Lothringen mit dem Reiche Ew. 
Durchlaucht, den Förderer unserer Interessen, den edelmütigen Freund der Be- 
völkerung, nach besten Kräften zu unterstützen.“ Auch die Wahlen zum Landesaus- 
schusse sielen am 6. November 1891 ganz in diesem Sinne aus. Keiner der Ge- 
wählten hatte sich durch ein regierungsfeindliches oder protestlerisches Programm zu 
empfehlen versucht. Durch die einfache Anwendung der altsranzösischen Gesetze gegen 
politische Umtriebe aller Art besitzt der Statthalter überdies scharse und ausreichende 
Wassen zur Uberwachung und Ausweisung aller Fremden. Und durch das am 
:30. März 1892 vom Reichstag genehmigte Gesetz über die Vorbereitung des Kriegs- 
zustandes in Elsaß-Lothringen ist jedem obersten Militärbefehlshaber vom Nauge eines 
Stabsofsiziers die Befugnis nerliehen, „für den Fall eines Krieges oder im Fall eines 
ummittelbar drohenden feindlichen Angriffs zum Zweck der Verteidigung in dem ihm 
unterstellten Ort oder Landesteil vorläufig die Ausübung der vollziehenden Gemalt 
zu übernehmen“. Aber das sind vorsorgliche Notmaßregeln, die ihre Spitze nicht 
mehr gegen die einheimische Bevölkerung, sondern gegen Fremde und das Ausland 
kehren. Für die Gesinnungen der großen Mehrheit der Bevolkerung der Neichslande 
waren die Abgeordneten Dr. Petri und Dr. Hössel im Oktober 1891 treue Dolmetschen, 
als sie dem Berichterstatter des Pariser . Ganlois“ erklärten: „daß Elsaß-Lothringen 
unaufhörlich und fsür immer sich mit dem Deutschen Neiche verbunden erachte und für
	        

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