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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Monograph

Persistent identifier:
blum_reich_bismarck_1893
Title:
Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
Author:
Blum, Hans
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Wien
Publishing house:
Bibliographisches Institut
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

In Bayern. Der Alikatholizismus. Der Kanzelparagraph. 63 
den Alpen durchbrochen worden sind, um einen völlerverbindenden Weg anzulegen, so wird die 
deutsche Wissenschaft die Berge von Lügen hinwegräumen, welche die ultramontane Blöße 
decken sollen.“ 
Die natürliche Folge dieses Standpunktes war der von Professor Michelis ent- 
wickelte und von der Versammlung mit stürmischem Beisall begrüßte Antrag: den 
Jesuitenorden aus Deutschland zu entfernen; denn dieser habe die Unsehlbarkeit des 
Papsies erfunden, in Rom ihre Verkündung durchgesetzt und die ganze Geistlichkeit 
seit einem Menschenalter darauf abgerichtet. Dieser Beschluß und der andere, welcher 
die Bildung von altkatholischen Gemeinden aussprach, waren die wichtigsten der be- 
deutsamen Versammlung. Und in dem Streben der Reinigung Deutschlands von 
Jesniten begegnete sich diese Versammlung katholischer Männer mit den Wünschen 
umd Beschlüssen des deutschen Protestantentages, der in den Tagen vom 3.—5. Oktober 
in Darmstadt zusammentrat. „Fort mit den Jesuiten““ rief hier Prosessor Bluntschli 
von Heidelberg am Schlusse einer glänzenden Rede. „Fort mit den Jesuiten!“ ist 
fortan die Losung aller ehrlichen und geistig sreien Dentschen im Kampse gegen Rom 
und dessen Scharen. 
Die bayrische Regierung aber war die erste, welche den neubegründeten altkatho- 
lischen Gemeinden den Arm und Schutz des Staates reichte. In offener Kammer- 
sitzung verkündete Minister Lutz am 14. Oktober, nachdem er die Staatsgefährlichkeit 
des neuen Dogmas nachgewiesen, feierlich und nachdrücklich: 
„Bayern werde allen katholischen Staatsangehörigen geistlichen und welllichen Standes, 
welche die Unfehlbarkeit nicht anerkennen, den vollen, in den Gesetzen des Landes begründeten 
Schutz gegen den Mißbrauch geistlicher Gewalt gewähren; sie, soweil die Zuständigkeilt der Re- 
gierung reicht, in ihren wohlerworbenen Rechten und Stellungen schützen; das religiöse Er. 
ziehungsrecht der Eltern gegenüber dem neuen Dogma anerkennen; Gemeinden, welche von den 
Anhängern der alten katholischen Lehre gebildet werden, als katholische betrachten und solglich 
ihnen und ihren Geistlichen alle jene Rechte einräumen, welche sie gehabt haben würden, wenn 
ihre Gemeindegriindung vor dem 18. Juli 1870 erfolgt wäre.“ 
Indem uum die bayrische Regierung die Mittel und Wassen musterte, welche der 
Staat zur Durchführung dieser Zusagen zur Versügung hatte, gelangte sie zu dem 
Ergebnis, daß das Gebiet des gemeinen Strasrechts dem Reiche ausschließlich zustehe, 
und brachte deshalb im Bundesrat den Antrag ein, durch einen Zusatz zum Reichs- 
strafgesetzbuch den Mißbrauch der Kanzel von Reichs wegen mit Strase zu belegen. 
Der Bundesrat nahm den Antrag einstimmig an, und der Neichstag schritt am 23. No- 
vember zur ersten Lesung, welche Minister von Lutz mit einer großen Rede einleitcte. 
„Der Kern der Frage, um die es sich hier handelt, ist der: Wer soll Herr im Staate 
sein, die Regierung oder die römische Kirche?“ rief er. Und nuuf die höhnische Frage 
Windthorsts: „Seit wann flüchtet sich der bayrische Löwe unter die Fittiche des prenpi- 
schen Adlers?“ erwiderte Lutz ebenso schlicht als würdevoll: „Bayern hat mit dem 
Reiche einen Vertrag geschlossen, Gesetze wie das vorliegende nicht mehr allein zu er- 
lassen; Bayern hält sein Wort!“ Als aber aus dem Reichstag selbst sich warme Ver- 
teidiger der Vorlage erhoben und die gröbliche Gesetzesverachtung der katholischen 
 
	        

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