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Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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fullscreen: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.

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Monograph

Persistent identifier:
cahn_rustag_1914
Title:
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
Subtitle:
Mit Benutzung amtlicher Quellen und unter vergleichender Berücksichtigung der ausländischen Gesetzgebung.
Author:
Cahn, Wilhelm
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
RuStAG
Staatsangehörigkeit
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
J. Guttentag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
Edition title:
Vierte, völlig neubearbeitete Auflage.
Scope:
627
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Alphabetisches Register.
Document type:
Monograph
Structure type:
Homepage

Contents

Table of contents

  • Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913.
  • Title page
  • Vorwort zur 4. Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Literaturverzeichnis.
  • Homepage
  • I. Teil. Text des Gesetzes.
  • I. Allgemeine Vorschriften.
  • II. Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate.
  • III. Unmittelbare Reichsangehörigkeit.
  • IV. Schlußbestimmungen.
  • Anhang. Anlagen
  • 1. Bundesratsbeschlüsse vom 29. November 1913. Zur Ausführung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  • 2. Gesetz über die Freizügigkeit vom 1. November 1867.
  • 3. Übereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Französischen Republik, betreffend die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, die sich in den am 4. November 1911 zwischen Deutschland und Frankreich ausgetauschten Gebieten in Äquatorial-Afrika befinden.
  • 4. Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt in Bayern vom 16. April 1868, in der Fassung vom 30. Juli 1899.
  • 5. Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz. Vom 30. Mai 1908.
  • 6. Verfügung vom 27. September 1906, betreffend uneheliche Kinder belgischer, französischer, italienischer, luxemburgischer und niederländischer Mütter.
  • 7. Gesetz, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes von Bundesangehörigen im Auslande. Vom 4. Mai 1870.
  • 8. Erkenntnis des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1883. Über die Aufnahme neu anziehender Personen.
  • 9. Württembergisches Gesetz, betreffend die Gemeindeangehörigkeit, vom 16. Juni 1885.
  • 10. Zirkular an sämtliche Königliche Regierungspräsidenten und an den Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 28. Juli 1894, betreffend die Auslegung und Anwendung des § 3 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 10a. Zirkular an sämtliche Königlichen Regierungspräsidenten und an den Königlichen Polizeipräsidenten in Berlin vom 24. Januar 1895, betreffend die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 10 b. Zirkular an dieselben vom 7. Februar 1895, betr. die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes.
  • 11. Ministerialentschließung vom 9. März 1895, die Auslegung und Anwendung des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeitsgesetzes betreffend.
  • 12. Entsch. des Preuß. Ober-Verw.-Gerichts, I. Senat, vom 23. Juni 1866. Naturalisation auch ohne vorgängige Niederlassung usw.
  • 13. Zirkular an sämtliche Kgl. Regierungspräsidenten und an den Kgl. Polizeipräsidenten in Berlin, vom 3. Februar 1895, betreffend die Erteilung von Naturalisationsurkunden.
  • 13a. Zirkular an dieselben vom 17. Februar 1896, betreffend die Erledigung von Naturalisationsanträgen durch die Regierungspräsidenten.
  • 14. Verfügung vom 4. März 1911, betreffend die Erklärung der Gemeinden und der Ortsarmenverbände gemäß § 8 des RG. Vom 1. Juni 1870.
  • 15. Rundverfügung an die Regierungspräsidenten und den Polizeipräsidenten in Berlin vom 31. Oktober 1897, betreffend die Naturalisationsgesuche früherer Reichsangehöriger usw.
  • 16. Gesetz zur Abänderung des Reichsmilitärgesetzes vom 11. Februar 1888.
  • 17. Verzeichnis der höheren Verwaltungsbehörden im Deutschen Reich.
  • 18. Ein Ausländer erlangt dadurch, daß er eine Zeitlang das Amt eines Schiedsmannes bekleidet, nicht die Eigenschaft eines Preußen.
  • 19. A. Bekanntmachung vom 7. März 1872, die Option von Elsaß-Lothringern betreffend.
  • 19. B. Bekanntmachung vom 16. März 1872, betr. die Option Minderjähriger.
  • 20. Artikel XII.
  • 21. Gesetz, betreffend die Vereinigung von Helgoland mit dem Deutschen Reich, vom 15. Dezember 1890.
  • 22. Übernahme-Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Italien vom 8. August 1873.
  • 23. Übernahme-Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Dänemark vom 11. Dezember 1873.
  • 23a. Zusatzdeklaration.
  • 23b. Bekanntmachung vom 17. Juli 1884, betr. den Deutsch-Dänischen Übernahme-Vertrag.
  • 23c. Verzeichnis der deutschen und dänischen Grenzbehörden.
  • 24. Deutsch-Österreichische Bekanntmachung, betr. die Übernahme Auszuweisender, vom 2. September 1875.
  • 25a-g. Deutsch-Schweizerischer Niederlassungs- und Übernahme-Vertrag.
  • 26. Übernahmevertrag zwischen dem Deutschen Reich und Belgien vom 7. Juli 1877.
  • 27. Deutsch-Russische Übernahme-Deklaration vom 10. Februar /29. Januar 1894.
  • 28a-e. Deutsch-Niederländischer Niederlassungsvertrag vom 17. Dezember 1904.
  • 29. Verfügung, betr. den Deutsch-Norwegischen Übernahme-Verkehr vom 14. November 1908.
  • 30. Gothaer Übernahme-Vertrag vom 15. Juli 1851
  • 30a. Derselbe mit Luxemburg.
  • 31. Verzeichnis der zur Ausstellung von Heimatscheinen und Staatsangehörigkeitsausweisen befugten Behörden.
  • 32. Eisenacher Übereinkunft vom 11. Juli 1853.
  • 33. Deutsch-Französische Übernahme-Deklaration vom 31. Oktober 1880
  • 34. Deutsch-Großbritannisch-Irländische Deklaration vom 24. September 1913, betr. den Übernahmeverkehr
  • 35. Justizministerial-Verfügung, betr. die Entlassung unter Vormundschaft stehender Personen, vom 24. Oktober 1905.
  • 36. Zusammenstellung der in den letzten 10 Jahren (bis 1912) eingeführten Erleichterungen der Wehrpflicht für die im Ausland lebenden Deutschen.
  • 37. Zirkular vom 16. Februar 1892, betr. die Eheschließung zwischen russischen Untertanen und deutschen Frauen.
  • 38. Haager Vertrag vom 12. Juni 1902. Internationales Abkommen betreffend die Eheschließung.
  • 39. Erlaß des Kaiserlichen Statthalters in Elsaß-Lothringen, betr. Prüfung der Nationalitätsfrage eines daselbst wohnhaften Minderjährigen.
  • 40. Die Landespolizeibehörde ist nicht berechtigt, ihrerseits die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bis zur Berichtigung etwaiger Steuerrückstände zu verweigern.
  • 41 a-c. Protokolle zu den Bancroft-Verträgen.
  • 42. Zusammenstellung der in den einzelnen Bundesstaaten für die Verleihung der Naturalisation zu erhebenden Stempelgebühren und Taxen.
  • 43. Instruktion, betr. die Erteilung der Schutzgenossenschaft an in der Türkei usw. lebende ehemalige Deutsche.
  • 44. Verfügung vom 12. Januar 1914, betr. die Ausführung des neuen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  • II. Teil. Ausländische Gesetzgebung.
  • Argentinien.
  • Belgien.
  • Belgisch-Kongo.
  • Bolivien.
  • Brasilien.
  • Bulgarien.
  • Chile.
  • China.
  • Columbien.
  • Costa Rica.
  • Dänemark.
  • Dominikanische Republik.
  • Ecuador.
  • Frankreich.
  • Griechenland.
  • Großbritannien.
  • Guatemala.
  • Haiti.
  • Honduras.
  • Italien.
  • Japan.
  • Luxemburg.
  • Mexiko.
  • Monaco.
  • Montenegro.
  • Nicaragua.
  • Niederlande.
  • Norwegen.
  • Österreich.
  • Bosnien und Herzegowina.
  • Paraguay.
  • Persien.
  • Peru.
  • Portugal.
  • Rumänien.
  • Rußland mit Finnland.
  • San Salvador.
  • Schweden.
  • Schweiz.
  • Serbien.
  • Siam.
  • Spanien.
  • Türkei.
  • Ungarn.
  • Uruguay.
  • Venezuela.
  • Vereinigte Staaten von Nordamerika.
  • Epilogue
  • Alphabetisches Register.

Full text

598 
vom 11. Januar 1907: 19; Staats- 
angehörigkeitserwerb durch Geburt 
im Inland 26; Verzicht auf den- 
selben durch Option 26; Voll= 
jährigkeit 62; Legitimation un- 
ehelicher Kinder 112; Erwerb und 
Verlust der Staatsangehörigkeit II. 
Dauer des Militärdienstes, stehendes 
ger- Marine, Landwehr, Seewehr 
1 . 
Deserteure, der amerikanische Staats- 
vertrag findet keine Anwendung 
auf D. 158. 
Deutscher, Begriff des D. 13; seine 
verfassungsmäßigen Rechte, seine 
Rechte nach innen 14, nach außen 15; 
s. auch „Ehemalige Deutsche“. 
Dienstboten, deren Gesuch um Auf- 
nahme 45. 
Dienstbücher als Nachweis unbe- 
scholtenen Lebenswandels zum 
Zwecke der Einbürgerung 66. 
Diensteinkommen, Bedeutung des D. 
bei der Einbürgerung des § 15: 95; 
bei der Verleihung der unmittel- 
baren Reichsangehörigkeit 153. 
Dispositionsfähigkeit s. Geschäfts- 
fähigkeit. 
Dominikanische Republik s. 
Domingo. 
Doppelte oder mehrfache Staats- 
angehörigrert s. Staatsangehörig- 
eit. 
San 
E 
Ecnador, Geburt im Ausland 24; 
Staatsangehörigkeitserwerb durch 
Geburt im Inland 25; Witwe eines 
Ausländers 38; Volljährigkeit 62; 
Legitimation unehelicher Kinder 
114; Erwerb und Verlust der 
Staatsangehörigkeit II. 
Ehefrau, Zustimmung des Mannes ist 
nach dem neuen Gesetz zwar zur 
Aufnahme 56, nicht aber zur Ein- 
bürgerung 64 ff. erforderlich; Aus- 
dehnung der Einbürgerung des 
Mannes auf die E., wenn nicht be- 
sonders als ausgeschlossen erwähnt 
100; Ausdehnung der Entlassung 
132; Folgen der Naturalisation des 
Ehemannes im Ausland 136; Aus- 
dehnung des Verlustes der Staats- 
  
  
Alphabetisches Register. 
angehörigkeit wegen Nichterfüllung 
der Militärpflicht usw. 142. 
Ehehindernisse 112; Bescheinigung 
über das Nichtvorliegen von E. 116. 
Ehelichkeitserklärung keine rückwir- 
kende Kraft 34; Einwilligung des 
Kindes bei Legitimation durch E. 35. 
Ehemalige Deutsche, Zusammenstel- 
lung der Erleichterungen bei der 
Einbürgerung von e. D. 59; ihre 
Einbürgerung ohne Befragen der 
Bundesstaaten 73; minderjährige 
e. D. 77; Einbürgerung ohne 
Niederlassung 79; übernahme 104ff; 
Übergangsbestimmungen 143 ff.; 
Erwerb der unmittelbaren Reichs- 
angehörigkeit durch e. D. 153. 
Ehenichtigkeit zerstört die durch Ehe- 
schließung erworbene Staatsange- 
hörigkeit der Frau 39. 
Ehescheidung ohne Einfluß auf die 
durch Eheschließung erworbene 
Staatsangehörigkeit der Frau 39; 
die geschiedene Frau eines Aus- 
länders steht der Witwe bezüglich 
der Einbürgerung gleich 76. 
Eheschließung, Erwerb der Staats- 
angehörigkeit durch E. 17, 36 ff.; 
E. eines Deutschen im Ausland 36; 
Gesetz betr. die E. im Auslande, 
Anl. 7; Ermächtigung der Konsuln 
zur Vornahme der E. 37; E. rechts- 
rheinischer Bahern 38, Anl. 4; 
in einzelnen ausländischen Staaten 
erlangt die von Geburt ausländische 
Witwe eines Deutschen unter be- 
stimmten Voraussetzungen ihre an- 
gestammte Staatsangehörigkeit wie- 
der 38; E. eines Staatlosen 40; 
Aufhebung der polizeilichen Be- 
schränkungen der E. 115; E. von 
Ausländern in Deutschland 115, in 
den Schutzgebieten 116; Verlust der 
Staatsangehörigkeit durch Verhei- 
ratung einer Deutschen mit einem 
Ausländer 115, Anl. 37. 
Einberufene Mannschaften 127. 
Einberufung zum Militärdienst 127; 
Nichtbefolgung der E. 139. 
Einbürgerung, Niederlassung in einem 
Bundesstaate ist im Gegensatz zu 
dem alten Reichsgesetz (Anl. 12) 
vom 1. Juni 1870 Voraussetzung 
der E. 57; die Bundesstaaten können
	        

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