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Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)

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Periodical

Persistent identifier:
cbl
Title:
Zentralblatt für das Deutsche Reich.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1873
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
cbl_1875
Title:
Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875.
Volume count:
3
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1875
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 52.
Volume count:
52
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1907. (48)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Chronik der wichtigsten Ereignisse des Jahres 1907.
  • I. Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
  • II. Die österreichisch-ungarische Monarchie.
  • III. Portugal.
  • IV. Spanien.
  • V. Großbritannien.
  • VI. Frankreich.
  • VII. Italien.
  • VIII. Die Römische Kurie.
  • IX. Schweiz.
  • X. Luxemburg.
  • XI. Belgien.
  • XII. Niederlande.
  • XIII. Dänemark.
  • XIV. Schweden
  • XV. Norwegen.
  • XVI. Rußland.
  • XVII. Die Türkei und ihre Vasallenstaaten.
  • XVIII. Rumänien.
  • XIX. Serbien.
  • XX. Griechenland.
  • XXI. Nord-Amerika.
  • XXII. Mittel- und Süd-Amerika.
  • XXIII. Australien und Südsee.
  • XXIV. Afrika.
  • XXV. Asien.
  • Uebersicht über die politische Entwickelung des Jahres 1907.
  • Alphabetisches Register.
  • Werbung.

Full text

190 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Dezember 20—28.) 
20. Dezember. (Bayerische Abgeordnetenkammer.) 
Reichsvereinsgesetz. 
Das Zentrum bringt folgende Interpellation ein: Welche Stellung 
nahm die Regierung bei den Vorberatungen über den Entwurf des 
Vereinsgesetzes im Bundesrate ein? ist die Regierung gewillt, als Mit- 
glied des Bundesrates bei den Beratungen über den Gesetzentwurf dahin 
zu wirken, daß unter Aufrechterhaltung der im Entwurf enthaltenen Ver- 
besserungen die Bestimmungen, welche eine Verschlechterung gegenüber dem 
bayerischen Vereinsrecht darstellen, hintangehalten werden? Dr. Einhauser 
(Z.): Das Reichsgesetz erhöhe gegenüber dem bayerischen die Strafen und 
erschwere das in Wahlzeiten so notwendige Abhalten improvisierter Ver- 
sammlungen. Die schwersten Bedenken beständen gegen § 7, der, da er das 
Recht auf Gebrauch der Muttersprache beschränke, die Organisationen und 
die Aufklärung der fremdsprachigen Arbeiter verhindere. Das Zentrum 
wünsche, um den Reichsgedanken zu stärken, Freiheit der Versammlungen 
und Vereine. Minister v. Brettreich: Die Regierung sei bei ihrer Stellung- 
nahme zum Entwurfe von dem Grundsatze ausgegangen, daß im allgemeinen 
durch den Entwurf eine Verschlechterung gegenüber dem bayerischen Vereins- 
recht nicht herbeigeführt werden solle. Die meisten Paragraphen brächten 
keine wesentliche Aenderung, auch nicht § 7. Die Regierung sei leider ohne 
Erfolg der Bestimmung entgegengetreten, daß auch Wahlversammlungen 
dem Gesetz unterliegen sollen. Bedenken gegen einzelne Bestimmungen 
hätten zurückgestellt werden müssen. Sollte es möglich sein, so werde die 
Regierung neuerdings auf ihre Beseitigung oder Milderung hinwirken. 
Dr. Müller-Meiningen (I.) nennt die Interpellation eine Zeitvergeudung, 
sie komme zu spät oder zu früh. Es bestehe Gefahr, daß auf dem Wege 
der Anfrage nach der Instruktion der Bundesratsbevollmächtigten alle 
Reichsgesetze zum Schaden für den Bundescharakter des Reiches im Land- 
tage zur Sprache kämen. (Unruhe rechts.) Frhr. v. Freyberg (Z.) hält 
es für verwunderlich, daß von freisinniger Seite von einer Kollision der 
Rechte des Reichstags mit dem Landtage gesprochen werde. Der Landtag 
habe ein Recht, in einer so wichtigen Frage die Stellung der Regierung 
und der Parteien kennen zu lernen. 
23. Dezember. (Berlin.) Gouverneur Horn von Kamerun 
wird unter Aenderung des Urteils vom 4. Mai zur Strafversetzung 
und zu 300 Mark Geldstrafe verurteilt. 
28. Dezember. (Bielefeld.) Wirklicher Geheimrat Dr. Hinz- 
peter, Erzieher des Kaisers, 81 Jahre alt, †.
	        

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