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Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

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Periodical

Persistent identifier:
gbl_bayern
Title:
Gesetzblatt für das Königreich Bayern.
Place of publication:
München
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1818
1873
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Periodical volume

Persistent identifier:
gbl_bayern_1831
Title:
Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
6
Publishing house:
Franz Hübschmann
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1832
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 9.
Volume count:
9
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Finanzgesetz vom 28. December 1831 für die dritte Finanzperiode 1831/37 (VII. Beylage zum Abschiede für die Stände-Versammlung)
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)
  • Title page
  • Inhalt.
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1879.
  • II. Das deutsche Reich und die Oesterreichisch-Ungarische Monarchie.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Uebersicht der politischen Entwicklung des Jahres 1879.
  • Register.

Full text

558 Uebersichl der polilischen Eulwicklung des Jahres 1879. 
Sultan ist wohl ein gutmüthiger Mann, der nur das Beste seines 
Volkes will, aber er ist schwach, furchtsam und durchaus unwissend; 
es sehlt ihm also gerade das, was er in seiner Lage am allernothwen- 
digsten haben sollte, klare Einsicht und entschlossene Energie. Nur 
ein Mann von durchgreifendem Willen, wie es die ersten osmani- 
schen Herrscher waren, wäre vielleicht im Stande, das sichtlich ab- 
sterbende Reich wieder neu zu beleben. Abdul Hamid ist es sicherlich 
nicht. Seine Schwäche, die Unfähigkeit und Unzuverlässigkeit seiner 
Würdenträger und Beamteten, das Eingreifen der Mächte, die ihn 
bald nach dieser bald nach jener Seite hin zerren, der Mangel an 
den allernothwendigsten finanziellen Mitteln, und endlich die In- 
toleranz der Nace, das sind die Momente, welche jeder Regeneration 
entgegen stehen, das ganze Staatswesen vielmehr nothwendig einer 
immer größeren Auflösung entgegen führen müssen. Das schlimmste 
ist osjenbar die geradezu jämmerliche finanzielle Lage der Regierung. 
Die jährlichen Einnahmen stehen hinter den nothwendigsten Aus- 
gaben erheblich zurück, an eine Begahlung der Interessen der alten 
Staatsschuld oder der neuen Kriegsschuld an Rußland ist gar nicht 
zu denken, ein Betriebsfonds existirt nicht oder wenigstens lange 
nicht in genügendem Maaße. Da nun die Einnahmen überhaupt 
nur unregelmäßig eingehen und dieß jetzt in Folge des Kriegs noch 
mehr als sonst der Fall ist, so sind die öffentlichen Cassen nicht 
selten so leer, daß die Regierung genöthigt ist, im eigentlichsten Sinne 
des Wortes von der Hand in den Mund zu leben oder bei den 
Banquiers in Pera und Galata kleine Darlehen zu wucherischen 
Zinsen zu suchen. Ein größeres Anlehen im Auslande aber ist nach 
den gemachten Erfahrungen selbstverständlich unmöglich und auch 
England, so sehr es die Pfortenregierung gekräftigt sehen möchte, 
ist nicht geneigt, ein Anlehen zu garantieren. Zu den unverschul- 
deten Ursachen der schlimmen Lage kommen noch verschuldete. Aus 
dem verhältnißmäßig wenigen, was eingeht, muß in erster Linie 
für die Bedürfnisse des Hofes und des Harems gesorgt werden und 
diese verschlingen ganz unverhältnißmäßige Summen. Dann kommen 
die Minister und die höchsten Würdenträger, die sich schon bezahlt 
zu machen wissen, wie z. B. der Kriegsminister Osman Pascha, der 
Löwe von Plewna, von dem man weiß, daß er auf seinen Listen 
viel mehr Truppen führt, als wirklich auf den Beinen sind, indem 
der Betrag des Ueberschusses in seine Taschen gleitet; der Rest ist 
für die zahlreichen und mannigfaltigen Bedürfnisse der Verwaltung
	        

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