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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)

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Multivolume work

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Place of publication:
Leipzig
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Saxony.
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
sturmhoefel_geschichte_sachsen_band_1_2
Title:
Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547).
Author:
Sturmhoefel, Konrad
Buchgattung:
Sachbuch
Volume count:
2
Place of publication:
Leipzig
Publishing house:
Hübel & Denck
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Duchy of Saxe-Altenburg.
Duchy of Saxe-Coburg and Gotha.
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Duchy of Saxe-Meiningen.
Year of publication.:
1897
Scope:
688 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Der Landesfürst.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Bergbau- und Münzwesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 2. Abteilung. Von der Landesteilung von 1382 bis zum Übergange der Kurwürde an die Albertiner (1547). (2)
  • Cover
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 2. Abtheilung.
  • Von der Teilung der Lande bis zur Erwerbung der Kurwürde.
  • Das Herzogtum und Kurfürstentum Sachsen bis zur Verbindung mit den meißnischen Landen.
  • Vom Anfall der Kurwürde bis zur albertinisch-ernestinischen Teilung und dem Tode Albrechts des Beherzten.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von der Vereinigung beider Länder bis zur Teilung von 1485.
  • Der Landesfürst.
  • Die Weiterbildung der landesfürstlichen Gewalt.
  • Die Landtage.
  • Einkünfte des Fürsten.
  • Hof- und Verwaltungsbeamte des Fürsten.
  • Höfisches Leben.
  • Rechtspflege.
  • Polizeiwesen und Sittenaufsicht.
  • Heer- und Kriegswesen.
  • Bergbau- und Münzwesen.
  • Land und Leute.
  • Das ernestinische und albertinische Sachsen bis zum Wechsel der Kurwürde.

Full text

— 888 — 
genommen. Der Silberbergbau war, wie schon aus dem früher darüber 
Gesagten erhellt, freigegeben insofern, als es nur einer Beleihung durch 
die Organe des Landesherrn bedurfte, um einen durch glückliche Schürfung 
aufgefundenen Gang abzubauen; dafür waren dann die mannigfachen, 
oben beiläufig erwähnten Abgaben, als Zehnter, Schlägelschatz, Stolleu- 
recht, an den Landesherrn zu entrichten; auch diese aber wurden nach 
der Verordnung von 1487 erst dann berechnet, wenn von dem Ertrage 
die Hüttenkosten abgezogen waren; Leuten, die eben nur auf die Berg- 
und Hüttenkost mit ihrer Ausbeute kamen — und solche minder Glück- 
liche gab es doch auch — ward in der Regel auf zwei Jahre Freiheit 
vom Stollen= und Zehntengeld erteilt. Also direkten Ertrag hatte der 
Landesfürst nur von den ihm gehörigen oder von ihm in Betrieb ge- 
nommenen Gruben, für die Anteile der anderen Unternehmer aber war 
ihm das Recht des Silbervorkaufs vorbehalten. Da konnte es nun 
vorkommen, wie sich dafür schon 1471 Belege finden, daß bei reichen 
Anbrüchen das gemünzte Geld in dec fürstlichen Silberkammer nicht 
zureichte und man Verschreibungen geben mußte. Albrecht meint darum: 
„es sei Rats nötig, wie man das kaufen solle und auch wie man das 
wieder ausbringen möcht mit Gewinn, und daß sie einen haben müßten, 
der mit solchem Silber mit kaufen und verkaufen auf Rechnung ge- 
treulich und fleißig, in und außer dem Lande Handel hätte, wenn 
man es nicht allewege im Lande mit Gewinn gelosen mag.“ Praktisch 
drängte sich hier, so primitiv die Verhältnisse waren, doch eine Ahnung 
davon auf, daß Geld und die Edelmetalle an sich noch keinen Wert 
repräsentieren, sondern erst dann, wenn sie in andere Werte umgesetzt 
werden können. Das Bestreben der Fürsten also, sich Herrschaften auch 
außerhalb des Landes, wie etwa in Schlesien, für die von der Erde ge- 
schenkten Schätze zu erwerben, ist ganz verständlich und nicht, wie es wohl 
ab und zu geschehen ist, zu verurteilen. — Neben Silber fand sich auch 
Gold, wenngleich spärlich, so doch reichlicher als heute. Es ist von 
Gold die Rede in den waldenburger Bergwerken, die Kirchen zu Hohn- 
stein-Ernstthal berechnen im 16. Jahrhundert Kirchenkuxe von Gold, 
sogar bei Großenhain ließ Albrecht nach Gold suchen und Gold durch 
Auswaschen gewinnen, gab es aber bald auf; ja, um nichts unversucht 
zu lassen, stellte Albrecht im Jahre 1475 sogar Erlaubnisscheine aus, 
wonach die Inhaber nach Schätzen graben, d. h. nach gemünztem Gold
	        

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