Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • enterFullscreen
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Bürgerkunde.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
glock_buergerkunde_1909
Title:
Bürgerkunde.
Other titles:
Staats- und Rechtskunde für die deutschen Staaten
Author:
Bazille, W.
Buchgattung:
Schulbuch
Keyword:
Bürgerkunde
Place of publication:
Karlsruhe
Publishing house:
G. Braunsche Hofbuchdruckerei
Document type:
Monograph
Collection:
Kingdom of Bavaria.
Year of publication.:
1909
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
E. Maß- und Gewichtswesen und dergleichen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Bürgerkunde.
  • Title page
  • Title page
  • Vorwort zur ersten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur zweiten badischen Ausgabe.
  • Vorwort zur Ausgabe für Bayern.
  • Inhaltsübersicht.
  • Zur Einführung.
  • A. Vom Staat überhaupt.
  • B. Von den verschiedenen Staatsformen.
  • C. Vom Recht überhaupt.
  • 1. Teil. Das Staatsrecht.
  • 1. Kapitel. Das Deutsche Reich.
  • 2. Kapitel. Das Königreich Bayern.
  • 2. Teil. Das Strafrecht und das bürgerliche Recht. Die Rechtspflege.
  • 1. Kapitel. Die Gerichtsverfassung.
  • 2. Kapitel. Das Strafrecht.
  • 3. Kapitel. Das Strafverfahren.
  • 4. Kapitel. Das bürgerliche Recht.
  • 5. Kapitel. Das Zivilprozeßverfahren.
  • 6. Kapitel. Das Konkursverfahren.
  • 3. Teil. Das Gebiet der inneren Verwaltung.
  • 1. Abschnitt. Bedeutung, Organisation und Verfahren der inneren Verwaltung im allgemeinen.
  • 2. Abschnitt. Das geistige und das körperliche Leben.
  • 3. Abschnitt. Das wirtschaftliche Leben.
  • 1. Kapitel. Die Grundzüge der theoretischen Volkswirtschaftslehre.
  • 2. Kapitel. Geld- und Kredit, Banken und Börsen, Maße und Gewichte.
  • A. Metall- und Papiergeld. Banknoten.
  • B. Das Kreditwesen im allgemeinen.
  • C. Die Banken und Sparkassen.
  • D. Die Börsen.
  • E. Maß- und Gewichtswesen und dergleichen.
  • 3. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
  • 4. Kapitel. Das sonstige Versicherungswesen.
  • 5. Kapitel. Die Landwirtschaft und die Viehzucht.
  • 6. Kapitel. Die Jagd und die Fischerei.
  • 7. Kapitel. Das Gewerbe.
  • 8. Kapitel. Handel und Verkehr. Das staatliche Bauwesen.
  • 4. Teil. Die auswärtigen Angelegenheiten.
  • 1. Ueberblick.
  • 2. Die Gesandtschaften
  • 3. Die Konsulate.
  • 4. Die deutschen Schutzgebiete.
  • 5. Teil. Heer und Kriegsflotte.
  • A. Einleitung.
  • B. Die Zusammensetzung und Verwaltung des Heeres.
  • C. Die Heeresstärke und der Ersatz des Heeres.
  • D. Die Wehrpflicht und die Heereslasten.
  • E. Die Verhältnisse der Militärpersonen.
  • F. Die Kriegsflotte.
  • G. Internationale Abkommen über Kriegführung.
  • 6. Teil. Das Finanzwesen.
  • A. Allgemeiner Teil.
  • B. Der Reichshaushalt.
  • C. Der bayerische Landeshaushalt.
  • Register.
  • Berichtigungen und Nachträge.
  • Im gleichen Verlage erschienen:
  • Nachträge und Berichtigungen.
  • Advertising

Full text

  
416 Hans Abersberger 
  
wissen.?s) Erst später hat er von dieser Bindung Rußlands gegenüber 
Österreich-Ungarn in bezug auf den Besitz von Bosnien und Herzegowina 
erfahren, hat aber trotzdem die jeder Berechtigung entbehrende herausfor- 
dernde Haltung Serbiens und Montenegros beschützt und die Abtretung 
gewisser Teile Bosniens und Herzegowinas für diese beiden Staaten 
verlangt; da aber Rußland militärisch nicht in der Lage war, die Politik, 
die Izvolskij hauptsächlich gemeinsam mit England und teilweise schon 
mit Italien gegen die Donanmonarchie seit der Annexion inauguriert 
hatte, mit dem Schwerte weiter zuführen, mußte man in Petersburg 
nach dem deutlichen Winke ans Berlin klein beigeben. Ende März 
1909 endete also der diplomatische Feld zug, den Izvolski im Oktober 
1908 begonnen, mit einer für das russische Prestige schmählichen Aie- 
derlage. Aber da es nur eine diplomatische Niederlage war und von 
der Gegenseite die militärisch inferiore Lage Nußlands, Serbiens und 
Montenegros nicht ansgenützt worden war, um ein für allemal reinen 
Tisch zu machen und die Existenz der österreichisch-ungarischen Mon- 
archie im Süden sicherzustellen, so wurde diese Aiederlage für Ruß- 
land mit zum Anlasse, seiner Feindschaft gegen Österreich-Ungarn nun 
die vollen Zügel schießen zu lassen. 
Der große Lärm, den die Annexion in Italien hervorgerufen, und 
die zweideutige Haltung der italienischen Regierung, die im geheimen 
alle Vorbereitungen zum Kriege gegen Österreich-Ungarn für das Früh- 
jahr 1909 getroffen hatte, hatte die russische Politik auf diesen neuen 
Bundesgenossen aufmerksam gemacht. Im Spätherbst 1909 erfolgte der 
Gegenbesuch des Zaren in Nacconigi, wobei er demonstrativ einen gro- 
ßen Umweg machte, um österreichischen Boden nicht zu berühren. Da- 
mals scheinen geheime Abmachungen zwischen Rußland und Jtalien 
gegen Österreich-Ungarn getroffen worden zu sein, die russischerseits den 
Verrat an den Snüdsflawen, die es an Italien auslieferte, von Seite 
Italiens den schändlichen Treubruch gegen den Bundesgenossen ein- 
leiteten. Ein offener Bruch Italiens mit seinen bisherigen Bundes- 
genossen war nicht erwünscht, denn, wie Fürst Grigorij Trubeckoj zu- 
stimmend die Anschanungen eines französischen Diplomaten mitteilt, 
„es könnte Italien, wenn es offen in das Lager des Oreiverbandes über- 
ginge, ohne nützlicher geworden zu sein, an die nenen Bundesgenossen 
Fordernngen stellen, auf die es jetzt kein Recht hat"“.2s) 
Rußland grollte und war nun mit allen Mitteln bestrebt, sein als 
slawische Schutzmacht verletztes Prestige sowie den Mißerfolg in der 
28) Zapiski Ignatjeva. Historischer Bote 1914, Febr., S. 356, Anm. 1. 
29) Fürst S. Trubeckoj, Rußland als Großmacht, S. 122f.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment