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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

Contents: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Multivolume work

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat.
Author:
Anschütz, Gerhard
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
anschuetz_verfassungsurkunde_preussen_band_1
Title:
Die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat. Erster Band: Einleitung. Die Titel. Vom Staatsgebiete und Von den Rechten der Preußen.
Subtitle:
Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis.
Author:
Anschütz, Gerhard
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Verfassung
Volume count:
1
Publishing house:
O. Häring
Document type:
Volume
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1912
Scope:
671 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Title page

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. I. Band, 1. Abteilung. Von den Anfängen bis zum Tode Friedrichs des Strengen (1381). (1)
  • Cover
  • König Albert und Königin Carola von Sachsen.
  • Title page
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis des I. Bandes, 1. Abteilung.
  • Vorgeschichte. Land und Leute der Vorzeit.
  • Die Karolinger und die elbischen Lande.
  • Thüringen und die Elblande unter den sächsischen Herrschern.
  • Thüringen und Meißen unter den salisch-fränkischen Kaisern.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches bis zur Zeit Konrads des Großen.
  • Vorgeschichte des landgräflichen Hauses von Thũringen.
  • Meißen und Thüringen bis zu ihrer Vereinigung.
  • Die Landgrafschaft Thüringen bis zum Anfall an das Haus Wettin.
  • Verfassungs- und Kulturgeschichtliches in Meißen und Thüringen von Konrad dem Großen bis zur Vereinigung beider Länder.
  • Die wettinischen Lande bis zum Anfall der Kurwürde an das Haus Wettin.
  • Friedrich der Ernsthafte.
  • Die gemeinschaftliche Regierung der Söhne Friedrichs des Ernsthaften. Friedrich der Strenge.

Full text

— 568 — 
wahrscheinlich zu Cham, nordöstlich von Regensburg, zusammen und 
gaben dem Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen 
ihre Stimmen. Es war ein entscheidender Moment für das Haus 
Wettin, wie er schon einmal eingetreten war und noch einmal wieder- 
kehren sollte. Die Staatsklugheit ließ Friedrich sich zunächst zuwartend 
verhalten; schwerlich hat er an die Übernahme einer immer dornen- 
voller werdenden Krone wirklich gedacht, die bei allem noch vorhandenen 
idealen Schimmer so wenige reale Vorteile bot. Im lag, wie wir 
schon oben sahen, am Besitze der Lausitz. Da diese sich im Besitze seines 
Schwagers, des Brandenburgers, befand, dieser aber ebenso wenig 
wie sein Vater Anstalten zur völligen Begleichung jener alten Schuld 
wie zur pfandweisen Auslieferung der Lausitz machte, so mahnte Friedrich 
in jenen Tagen der Wahl und Entscheidung an die noch nicht erledigte 
Verbindlichkeit. Jetzt war Ludwig gewillt, entgegenzukommen. Friedrich 
sollte selbst oder durch seinen Bevollmächtigten, einen Grafen von 
Schwarzburg, von sämtlichen Einkünften aus der Mark, der Lausitz 
und dem Lande jenseits der Oder die Hälfte für Begleichung seincr 
Schuldforderung einziehen. Man kann aus der Weite des zu Gebote 
gestellten Gebietes einen Schluß auf die geringe Steuerkraft eines 
Landes ziehen, dem die wittelsbachische Herrschaft wahrlich keinen 
Segen gebracht hatte. Aussaugung durch den Kurfürsten, der sich in 
dem ihm anvertrauten Gebiete nie heimisch fühlen wollte, Aussaugung 
durch seine habgierigen Beamte, von denen sehr viele keine Landes- 
kinder, sondern Bayern waren, endlich das fast andauernde Interdikt, 
das auf Ludwigs Herrschaften ebenfalls ausgedehnt worden war, waren 
die Folgen der bayerischen Herrschaft gewesen. Die Forderungen Fried- 
richs aber wurden trotz alledem nicht erfüllt, da durch ein ganz unvorher- 
gesehenes Ereignis die Herrschaft der Wittelsbacher ganz und gar in 
Frage gestellt wurde. 
Schon Ende 1347 waren Gerüchte in der Mark Brandenburg 
aufgetaucht, daß der große Markgraf Waldemar, der letzte aslanische 
Fürst der Mark, wenn man von seinem so bald nach ihm gestorbenen 
Bruder Johann absehen will, nicht mit Tode abgegangen, sondern wieder- 
gekommen sei, um dem übel regierten Lande neues Glück und Erlösung 
von der Fremdherrschaft zu bringen. Bald wußte man auch das Nähere: 
bei dem Erzbischof von Magdeburg habe sich eines Tages ein greiser
	        

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