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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
gs_preussen
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1810
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
gs_preussen_1852
Title:
Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1852.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
43
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Königliche Hofbuchdruckerei Decker
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Kingdom of Prussia.
Year of publication.:
1852
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Neue Literatur. VI.
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

VGV 229 20 
bei Kribi geschlagen. Sie vermochten sich je- 
doch im Bereich der Schiffsgeschütze zu halten. 
Nach Eintreffen von englischen Truppen unter- 
nahmen die Verbündeten abermalige Vorstöße, 
und zwar gleichzeitig auf den Straßen nach 
Lolodorf und Nkomakak. Doch auch diese 
Unternehmungen scheiterten völlig. Seitdem ist 
der Gegner auf Kribi beschränkt; die Heran- 
ziehung weiterer Verstärkungen und die Anwer- 
bung von Trägern lassen auf den Versuch aber- 
maliger Vorstöße gegen Jaunde schließen.“) 
Briefliche Schilderungen von Deutschen und 
Angehörigen neutraler Staaten gestatten, sich ein 
Bild von der damaligen Lage in Kribi und an 
der Batanga-Küste zu machen. So heißt es 
in einem Privatbriese vom 17. Jannar: 
„Das französische Landungskorps in Kribi traut 
sich aus Kribi nicht heraus.. Die Franzosen 
haben die uns untreu gewordene Küstenbevölkerung, 
speziell Batangas, welche bei ihnen Zuflucht suchten, 
zum Buschschlag angestellt, um Schußfeld zu be- 
kommen. Es soll den Kerlen recht schlecht gehen, 
da Nahrungsmangel herrscht. In den Farmen 
können sie nichts holen, da sie von den dort 
sitzenden deutschen Patronillen abgeschossen werden. 
Es ist den Eingeborenen bekanntgegeben worden, 
sich bis auf eine Entfernung von 35 km von der 
Küste zurückzuziehen, um Spionage und die Mög- 
lichkeit der Trägeranwerbung zu erschweren. 
Jeder Eingeborene, der sich nun an der Küste 
aufhält, verfällt den deutschen Kugeln. So wurden 
neulich wieder 11 bewaffnete Pangwes von einer 
Patrouille in Itunde bei Kampo erschossen. “"“) 
Das Verhalten der Senegalesen den 
Eingeborenen gegenüber und das Ver- 
hältnis zwischen englischen und fran- 
zösischen Soldaten beleuchtet folgende, dem 
Brief eines Neutralen entnommene Stelle: 
„.. Zwischen Kribi und Kampo sollen 
die Eingeborenen nicht wissen, wohin sich wenden, 
da die Senegalesen sie jagen, als wenn sie wilde 
Tiere wären, um sie auszurauben und auszu- 
plündern, und heute gibt es in jener Gegend 
Hunderte von Frauen, denen die Brüste 
von den Senegalesen (den französischen 
Truppen) abgeschnitten sind; es heißt, daß 
diese Vorgänge, ferner der Umstand, daß in 
Longji einem Weißen der Kopf abge- 
schnitten worden ist, sowie auch das Gerücht, 
daß die Senegalesen dies tun, weil die Franzosen 
*) Eine nach Drucklegung eingegangene Privat- 
nachricht meldet die Räumung Kribis seitens des 
Gegnere. Der vollständig zerstörte Ort soll indessen 
von ANriegschiffen geitweilig beschossen werden. 
»*) In zwischen soll die gesamte farbige Bevölkerung 
der Batanga-Küste nach Dnala übbergeführt 
worden sein. 
  
auf den Kopf jedes weißen Deutschen 100 Fr. 
Belohnung ausgesetzt haben — daß alles dieses 
die Beziehungen zwischen den Verbündeten 
sehr wenig herzlich gestaltet; die Engländer 
haben die Aufmerksamkeit der Franzosen auf diese 
Vorgänge gelenkt und ihrerseits verboten, daß bei 
der Festnahme eines Weißen eingeborene Truppen, 
insbesondere Senegalesen, verwendet werden. In 
Kribi soll vor dem Kriegsgericht eine Sache ver- 
handelt werden, bei der ein Senegalese einen 
friedlichen Eingeborenen ohne jeden vorgängigen 
Anlaß angriff und tötete, worauf ein über diese 
Barbarei empörter Sierra-Leone-Soldat seinerseits 
den Senegalesen tötete; und als dann auf das 
Schießen hin Offiziere herbeieilten, konnten diese 
gerade noch sehen, wie wiederum ein anderer 
Senegalese den Sierra-Leone-Mann tötete. “ 
Nach der Räumung von Edea hatten unsere 
Truppen zur Sicherung der Straße Edea— Jaunde 
und der noch in unserem Besitz gebliebenen Strecke 
der Mittellandbahn an dem Kele-Fluß, der in 
der Luftlinie etwa 25 km oberhalb von Dehane 
in den Njong mündet, und dem Ngwe, einem 
Nebenfluß des Kele, eine befestigte Stellung be- 
zogen. Ebenso war Dehane besetzt. Mehrfache 
Angriffe auf unsere Stellungen waren zum Teil 
unter erheblichen Verlusten für den Gegner zurück- 
geschlagen. 
Am 5. Jannar schritten darauf unsere Truppen 
zum Angriff auf Edea. Der Platz war außer- 
ordentlich geschickt befestigt und wurde von Marine- 
soldaten verteidigt. Unserer Erkundung war es 
nicht gelungen, die Befestigungsanlagen festzu- 
stellen. Der Angriff wurde daher abgeschlagen. 
Doch wagte es der Gegner nicht, unseren Truppen 
zu folgen. Anscheinend waren auch seine Verluste 
im Verhältnis zu den unserigen erheblich. Von 
ernsteren Kämpfen um Edea bzw. die Stellung 
am Kele-Rgwe und bei Dehane seit dem 
5. Januar sind Nachrichten bislang nicht ein- 
gelaufen. Einem vom 3. März stammenden Brief 
ist jedoch zu entnehmen, daß die Besatzung von 
Edea dauernd von unseren Patronillen beunruhigt 
wird. 
Von einem Gefecht am Njong, in welchem ein 
englischer Marineoffizier schwer verwundet worden 
sei, sprechen englische Blätter. Da über den 
Verlauf nichts Näheres mitgeteilt wird, kann an- 
genommen werden, daß der Kampf für unsere 
Truppen nicht ungünstig verlaufen ist. 
Französische amtliche Nachrichten der letzten 
Zeit besagen schließlich, daß die Kolonne des 
Oberst Nayer von Edea aus den llbergang über 
den Kele erzwungen habe, während gleichzeitig 
von einer auf der Straße Edea — Janunnde vor- 
rückenden englischen Abteilung die Ngua-Brücke 
(gemeint ist wohl die über den Ngwe führende 
2
	        

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