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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Contents: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie.
Place of publication:
Gera
Document type:
Periodical
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1821
1871
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gs_reuss_j_linie_zehnter_band
Title:
Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
10
Publishing house:
Hofbuchdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
Principality of Reuss of the younger line.
Year of publication.:
1855
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück No. 152.
Volume count:
152
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
4) Vertrag mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika wegen gegenseitiger Auslieferung flüchtiger Verbrecher.
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Vertrag zwischen Preußen und den anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits und den Vereinigten Staaten von Nordamerika andererseits wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Amtlicher Teil.
  • Personalien.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Literatur-Bericht.
  • Neue Literatur. VII.
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 296 20 
für die abermalige Montage und für das Zu- 
wasserlassen getroffen worden. Zu diesem Zweck 
war der Bau eines elektrisch angetriebenen Quer- 
bellings vorgesehen, dessen mechanische Zubehör- 
teile ebenfalls die Werft von Jos. L. Meyer in 
Papenburg a. d. Ems geliefert hat. Dieser Helling 
bestand aus einer Anzahl geneigter Ablaufbahnen, 
auf denen das Schiff auf besonderen Wagen zu 
Wasser gelassen und nötigenfalls später für Repa- 
raturen aufgezogen werden kann. Zur Montage 
des Dampfers war außerdem eine mit allen not- 
wendigen Maschinen ausgerüstete Werkstatt nebst 
elektrischer Zentrale und Laufkranen eingerichtet. 
Das Schlagen von etwa 160 000 Nieten erfolgt 
pneumatisch. Bis zum Ausbruch des Krieges 
waren die hauptsächlichsten Teile für den Dampfer 
und den Helling bereits in Daressalam ange- 
kommen, so daß mit dem Zusammenbau bereits 
begonnen werden konnte. Das zweite Bild 
zeigt den Bauzustand am 20. Mai 1914. Einige 
wenige Teile, insbesondere der Hellinganlage, 
hatten Deutsch-Ostafrika nicht mehr rechtzeitig 
erreicht. Trotzdem ist es der Geschicklichkeit der 
Ingenieure gelungen, den Dampfer, der mit 
seinen 1150 t die vorhandenen deutschen, eng- 
lischen und belgischen Fahrzeuge des Sees an 
Raumgehalt um ein Vielfaches überragt, zu 
Wasser zu lassen. 
705 
Kamerun. 
Orel schweizer Missionare der Basler Mission Über 
Ihre RKriegserlebunisse in Kamerun.) 
1 
Am Nachmittag des 28. September wurden 
unsere ledigen Missionskaufleute in Akwa unter 
englischer militärischer Begleitung ins Regierungs- 
hospital nach Bellstadt abgeholt, „um dort ihre 
Namen eintragen zu lassen“, — in Wirklichkeit, 
um daselbst zu Kriegsgefangenen gemacht zu 
werden. Mit Missionar H. begab ich mich, ge- 
folgt von Kru-Leuten, die die Pakete trugen, nach 
dem Europäerhospital. Ich hatte die Absicht, die 
Pakete über die Hofeinzäunung hinüber an die 
Empfänger zu verabfolgen. Noch stand ich mit 
Herrn H. in ziemlicher Entfernung des Hoftores, 
als ein farbiger englischer Soldat an mich heran- 
trat und mir befahl, durch das Tor in den Ge- 
fangenenhof einzutreten. Ich machte geltend, daß 
ich kein Deutscher sei und nicht zum Gefangenen 
gemacht werden könne. Doch dieser Einwurf ver- 
fing nicht bei dem Schwarzen, und als dann noch 
  
*) Agl. „D. Kol. Bl.“ 1915, Nr. 4, S. 654 ff., und 
Nr. 12, 13, S. 276 ff. 
  
ein zweiter Soldat hinzutrat, mußte ich, einem 
körperlichen Stoße des eingeborenen Soldaten 
weichend, in den Hospitalhof eintreten. Hier 
wollte mich der französische Leutnant Saint 
Pere gleich in die zum Abmarsch bereitstehende 
Kolonne der gefangenen Deutschen einreihen. Als 
Schweizer protestierte ich natürlich energisch da- 
gegen, aber der Offizier wollte meiner und anderer 
Anwesenden Versicherung nicht Glauben schenken, 
daß ich Schweizer sei, sondern erklärte, ich mücsse 
auf alle Fälle vorerst gefangen hier bleiben, da 
ich meine Ausweispapiere nicht bei mir habe. 
Auf meinen Vorschlag, meinen Heimatschein inner- 
halb kürzester Frist aus meiner Wohnung zu be- 
schaffen, wurde nicht eingegangen, und ein in- 
zwischen herbeigerufener höherer englischer Offizier 
bestätigte, ich hätte bei den vorläufig hierbleiben- 
den Gefangenen zu verweilen; es könne mir jetzt 
nicht gestattet werden, wegzugehen. Auf dem 
Fußboden eines Hospitalzimmers liegend, brachte 
ich mit anderen gefangenen Missionsangehörigen 
die Nacht zu. Meine Frau, die mit Frau G. 
schließlich noch allein in unserem Akwa-Wohnhaus 
verblieben war, konnte ich benachrichtigen, daß ich 
gefangen sei, und bat fie, nach unserem Bellstadt- 
Haus zu gehen, wo noch andere Frauen sich ein- 
logiert hatten. Es war höchst notwendig, denn 
sowohl Frau G. wie auch meine Frau wurden 
von den in unser Akwa-Haus nach meinem Weg- 
zug eingedrungenen eingeborenen englischen Sol- 
daten durch willkürliche, oft wiederholte Befehle 
und Gegenbefehle stundenlang hingehalten, bis 
die sechs rohen Soldaten nach Entwenden eines 
Besitztums der Frau G. sich schließlich entfernten. 
In der Abenddämmerung konnten die beiden 
Frauen sich dann nach Bellstadt flüchten, wo 
sie in der Wohnung unserer dortigen Handlung 
aus Furcht vor einem überfall eine gqualvolle 
Nacht zubrachten. Am Mittag endlich, nachdem 
ich bereits zwanzig Stunden gefangen gehalten 
war — nebenbei bemerkt, ohne daß ich in dieser 
Zeit von der Gefangenenverwaltung etwas zu 
essen verabreicht bekommen hätte, — wurde ich 
zu dem Political Ofkicer Paul beordert, der mir 
eröffnete, daß er mir zwei Stunden Zeit ein- 
räume, um meine heimatlichen Ausweispapiere 
herbeizuschaffen. Von drei farbigen Soldaten 
eskortiert, mußten meine Frau und ich wie Ge- 
fangene durch die Straßen Dualas schreiten. Mit 
unserem Heimatschein versehen zurückgekehrt, nahm 
mir Kapt. Paul das mündliche Versprechen ab, 
nichts gegen die Engländer und Franzosen zu 
unternehmen und durchaus keinen Verkehr mit den 
Deutschen im Innern zu unterhalten. Ich er- 
klärte, daß ich strenge Neutralität beobachten 
werde, worauf mir Paul einen Schein ausstellte, 
der mir gestattete, mit meiner Frau in Duala zu
	        

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