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Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

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Bibliographic data

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1902
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1902.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
68
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Contents

Table of contents

  • Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.
  • Title page
  • Blank page
  • Porträt Bismarcks.
  • Publikationsrechte.
  • Vorwort.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Erstes Buch. Das Deutsche Reich von 1871---1878.
  • 1. Kaiser und Reich.
  • 2. Der erste deutsche Reichstag. Die Entstehung des Zentrums.
  • 3. Erste Reichstagsverhandlungen und Reichsgesetzgebung (1871).
  • 4. Fortentwickelung des Reiches (1871). Beginn des kirchlichen Kampfes.
  • 5. Der Kulturkampf im Jahre 1872.
  • 6. Der Kulturkampf von 1873 bis Ende 1874.
  • 7. Ende und Ergebnisse des Kulturkampfes (1875).
  • 8. Der innere Ausbau des Reiches. Die Befestigung der deutschen Wehrkraft. (1872---74.)
  • 9. Der innere Ausbau des Reiches. Die deutsche Rechtseinheit. (1872---78.)
  • 10. Der innere Ausbau des Reiches. Volkswirtschaftliche Entwickelung und Gesetzgebung Deutschlands. (1872---77.)
  • 11. Bismarcks auswärtige Politik (1872---78).
  • 12. Die auswärtige Politik des Fürsten Bismarck (1872---78). {Fortsetzung.}
  • 13. Fürst Bismarck und die Parteien. „Friktionen." (1871---78.)
  • 14. Die Sozialdemokratie bis 1878.
  • 15. Die Reichslande Elsaß-Lothringen 1872---78. Die Einzelstaaten.
  • Zweites Buch. Das Deutsche Reich von 1878 bis zum Tode Kaiser Wilhelms I. (9. März 1888).
  • 1. Fürst Bismarcks nationale Wirtschaftspolitik 1878---79.
  • 2. Bismarcks Wirtschaftspolitik im Reichstag 1879. Politische Folgen.
  • 3. Die Eisenbahn- und Steuerreform Bismarcks. Neuere wirtschaftliche Gesetzgebung 1879---1881.
  • 4. Der Zollanschluß der Hansestädte. Septennat und Sozialistengesetz. Die Sezession. (1880 ff.)
  • 5. Versuche einer Verständigung mit Rom (1878---83).
  • 6. Die Sozialpolitik des Deutschen Reiches (1880---89).
  • 7. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888).
  • 8. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). (Fortsetzung.)
  • 9. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Fortsetzung: Innere Politik von 1884 bis 1886.
  • 10. Äußere und innere Politik des Deutschen Reiches (1879 bis März 1888). Schluß: Innere und äußere Politik von 1886---1888.
  • 11. Das letzte Regierungsjahr Kaiser Wilhelms I. Die Krankheit des Kronprinzen. Heimgang Kaiser Wilhelms.
  • Drittes Buch. Vom Tode Kaiser Wilhelms I. bis zur Entlassung des Fürsten Bismarck (20. März 1890).
  • 1. Die Regierung Kaiser Friedrichs III. (Vom 9. März bis 15. Juni 1888.)
  • 2. Anfänge der Regierung Kaiser Wilhelms II.
  • 3. Die weitere Regierung Kaiser Wilhelms II. (1888, 1889).
  • 4. Die deutsche Kolonialpolitik. (Gundsätze und Anfänge. Südsee 1880. Südwestafrika und Westafrika 1880---1885.)
  • 5. Die deutsche Kolonialpolitik. (Fortsetzung: Kongokonferenz. Karolinenstreit. Dampferlinien und sonstige Kolonialfragen. Südsee. Neuguinea. Samoa. Ostafrika etc. 1884---90.)
  • 6. Die Reichslande Elsaß-Lothringen (1879---1893).
  • 7. Die Entlassung des Fürsten Bismarck (März 1890).
  • 8. Der „neue Kurs". Schlußbetrachtung.
  • Quellen und benutzte Werke.

Full text

Annahnie der Verfassungsänderung und der Fattschen Gesetze. Proteste der Geistlichkeit. 85 
Er erlenne in diesen Gesetzen nicht eine Erlänterung oder Abänderung der die Kirche be- 
tresfenden Verfassungsparagraphen, sondern die angestrebte Vernichtung der in denselben ausge- 
sprochenen Grundsätze, einen Eingriff in die wesentlichsten Rechte der christlichen Kirche, der nur 
dahin ziele, den ganzen Organismus der Kirche zu zerstören. Wenn diese Bestimmungen Gesetzes- 
kraft erlangten, würden sie ihn in unauflöslichen Konflikt mit seinem Eide bringen, daher werde 
er unter keinen Umständen zur Ausführung dieser Gesetze jemals die Hand bieten. 
Am 30. Januar folgte eine Denkschrift des gesamten preußischen Episkopates an 
das Ministerium, welche „sörmliche und feierliche Verwahrung einlegte gegen alle, die 
natürlichen und wohlerworbenen Rechte der katholischen Kirche und die Gewissens- 
und Religionsfreiheit der Katholiken verletzenden Gesetzesbestimmungen“, und 
„deren Beobachtung für jeden Bischof unvereinbar“ erklärte „mit den beschworenen 
Amtspflichten“. In ihrer Gesamtadresse vom 5. Februar an das Abgeordnetenhaus 
und Herrenhaus erklärten dieselben Bischöfe, „daß kein katholischer Christ ohne schwerste 
Verletzung seines Glaubens diese Gesetze anerkennen oder sich ihnen freiwillig unter- 
werfen könne“. Und in einer Adresse an den Kaiser vom 7. Februar behaupteten sie, 
„daß die Gesetze solche Satzungen, welche zum eigentlichen Wesen der katholischen 
Kirche gehörten, schwer verletzten“. Weit rücksichtsloser noch verfuhren einzelne 
Bischöfe. Der Bischof Martin von Paderborn verglich in seinem Fastenbriefe die 
gegen die Kirche gerichteten „Verfolgungen“ mit dem Leiden Christi; Herr Krementz 
von Ermeland verglich sie mit den Bedrückungen der Juden im persischen Reiche. Die 
Domkapitel von Breslau, Paderborn, Posen und Trier versicherten schriftlich und 
mündlich, daß sie treu zu ihren Bischöfen stehen würden. Die ultramontane Presse, 
„bis zur „Germania" herab“, wie Bismarck gesagt hatte, schlng die wildesten Töne 
gegen die Regierung an. Dr. Jörg „konstatierte“ in seinen ultramontanen „Histo- 
risch-politischen Blättern“: „daß Hilse und Rettung nur noch von unten“ kommen 
könne! Auch die Schwarzen des protestantischen Lagers fanden sich mit düsteren 
Weissagungen ein. Der evangelische Oberkirchenrat, welcher kurz zuvor den greisen 
freisinnigen Prediger Sydow in Berlin seines Amtes entsetzt hatte, mochte fürchten, 
daß die Tage solcher Ketzergerichte nun gezählt seien, und behauptete deshalb in einem 
Protest an den Landtag, daß die Vorlagen „die evangelische Kirche in ihrem innersten 
Lebensgebiete recht empfindlich schädigten“. Die dunkeln Uberzeugungen, welche sich 
im „ständigen Ausschuß der evangelisch-lutherischen Landessynode der Provinz Han- 
nover“ vereinigten, behaupteten in einem Schreiben an den König sogar, daß in diesen 
Kirchengesetzen „alle christlichen Kirchen mit ihren Dienern nach Art gemeinverdäch- 
tiger, gefährlicher Vereine und Personen behandelt werden“. 
Im Volke selbst ergriff diese leidenschaftliche Gegnerschast und Feindseligkeit 
gegen die Falkschen Gesetze jedoch nur einzelne Kreise. Die ultramontane Geistllichkeit 
und Presse, welche der Regierung gegenüber namens des „treuen katholischen Volkes“ 
das große Wort führte und den äußersten Widerstand jedes einzelnen Katholiken an- 
drohte, beklagte sich jetzt und im Laufe des ganzen Kulturkampfes oftmals bitter über 
die stumpse Duldung der katholischen Massen, welche sich durch alle Verhetzung nicht 
einmal zu thatsächlicher Empörung gegen das Gesetz aufreizen ließen. Dagegen er-
	        

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