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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)

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Periodical

Persistent identifier:
gvbl_sachsen
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen.
Place of publication:
Dresden
Document type:
Periodical
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1835
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
gvbl_sachsen_1908
Title:
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
74
Publishing house:
Meinhold & Söhne
Document type:
Periodical volume
Collection:
Kingdom of Saxony.
Year of publication.:
1908
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
4. Stück
Volume count:
4
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
No. 20.) Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 8. April 1908 über die Oberrealschulen.
Volume count:
20
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Appendix

Title:
Lehr- und Prüfungsordnung für die Oberrealschulen.
Document type:
Periodical
Structure type:
Appendix

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Zweiter Band. (2)
  • Abbildungssammlung.
  • Title page
  • Blank page
  • Title page
  • Blank page
  • Sechstes Buch. Das deutsche Wirtschaftsleben.
  • 1. Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik in ihren Zusammenhängen. Von Prof. Dr. Adolph Wagner.
  • 2. Die Landwirtschaft.
  • 3. Die Industrie.
  • 4. Der Handel.
  • 5. Bankwesen. Von Geh. Reg.-Rat Richard Witting.
  • 6. Versicherungswesen. Von Prof. Dr. Alfred Manes.
  • 7. Handwerk. Von J. Wewer.
  • 8. Die Arbeiter-Sozialpolitik. Von Prof. Dr. Hitze.
  • 9. Das Bevölkerungsproblem. Von Geh. Reg.-Rat Dr. Julius Wolf
  • Inhaltsverzeichnis.

Full text

  
VI. Buch. Versicherungswesen. 313 
  
sicherungseinrichtungen innerhalb des Deutschen Reiches gedacht, also an die 
Sozialversicherung wie an die Privatversicherung. Oie erstere, die nur sehr wenige Zahre 
vor dem Regierungsantritt Kaiser Wilhelm II. durch die Energie Bismarcks als etwas voll- 
ständig Neues geschaffen wurde, stellt eine der gewaltigsten Zwangsorganisationen 
dar, welche die Welt kennt. Jeder zweite bis dritte Deutsche gehört heute der sozialen 
Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- oder Angestellten-Versicherung 
an. Diese Sozialversicherung, durch welche das Deutsche Reich gewissermaßen zur größten 
Versicherungsanstalt der Welt wurde, wird von immer mehr Staaten zum Vorbild 
genommen. HDie sostematische Massenversorgung auf dem Wege zwangsweiser Bersiche- 
rung hat von Oeutschland aus ihren Siegeszug durch alle Kulturstaaten angetreten. 
Eine Schilderung Deutschlands unter Kaiser Wilhelm II., welche die Bedeutung der 
deutschen Sozialversicherung nicht stark unterstreichen würde, wäre wertlos. Aber über 
die Sozialversicherung wird in einem andern Kapitel dieses Werkes besonders gesprochen. 
Hier besteht nur die Aufgabe, das Versicherungsgewerbe, die Privatversicherung, die 
deutsche Versicherung ohne sozialpolitischen Charakter, zu würdigen und darzustellen. 
Ganz verfehlt wäre es, würde man etwa vermuten, jene 
Zwangsversicherung habe die freiwillige Privatversiche-- 
rung ausgeschaltet oder auch nur verringert. Das Gegen- 
teil ist der Fall. Durch ein Machtwort des Gesetzgebers sind Millionen Deutsche in eine 
oder mehrere Versicherungsorganisationen gebracht worden, die vorher von einer Asse- 
kuranz überhaupt nichts wußten oder diese nur als eine Luxuseinrichtung für Begüterte 
betrachteten. Mit einem Schlage ist das Bersicherungsbedürfnis weitester Volkeschichten 
geweckt worden, und einmal in Erscheinung gerufen, ist dieses Bedürfnis mehr und mehr 
gewachsen und hat sich auf immer neue Bevölkerungeschichten erstreckt. Das Minimum 
der finanziellen oder sonstigen Fürsorge, welches die Sozialversicherung gewährt, wollten 
und konnten aber viele Tausende der Versicherten dem Mazximum des Versicherungs- 
schutzes näherbringen; und dies zu tun, wurde sie durch die rührige Tätigkeit der Pri- 
vatversicherer in mannigfachster Weise immer von neuem angestachelt. Auch half die zu- 
nehmende wirtschaftliche Erziehung, die wachsende Einsicht, Vorsicht und Voraussicht, die sich 
bäufig früher nur durch die Benutzung von Spareinrichtungen geltend gemacht hatte, immer 
mehr dazu, sich an Versicherungseinrichtungen zu beteiligen. Gar manchef freilich, der ehe- 
dem schon solches Vorhaben bekunden wollte, hatte nicht die für die freiwillige Versicherung 
unerläßlichen Mittel zur Prämienzahlung. Erst der allgemeine wirtschaftliche Aufschwung, 
die Zunahme des Durchschnittseinkommens der Bevölkerung, die nicht geringe Erhöhung 
der Löhne gab vielen die Möglichkeit, jenes Vorhaben in die Wirklichkeit umzusetzen. 
Sozialversicherung und 
Privatversicherung. 
  
  
Statistische Nachweisungen. Aur wenige Ziffern seien ausgeführt, welche 
zeigen, wie die Versicherung vor Antritt der 
Regierung Kaiser Wilhelms in Deutschland stand und wie sie sich bis zum Jahre 
vor seinem Jubiläum entwickelt hat. 
(Vgl. hierher die Tabellen auf den beiden folgenden Seiten.) 
  
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