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Deutschland und der Weltkrieg.

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Monograph

Persistent identifier:
hintze_weltkrieg_1915
Title:
Deutschland und der Weltkrieg.
Buchgattung:
Sachbuch
Place of publication:
Leipzig, Berlin
Publishing house:
B. G. Teubner
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Full text

361 EIIEI 
nötig gehalten, mit den beiden kriegführenden Regierungen je einen 
besonderen Vertrag bis auf zwölf Monate nach Kriegsende zu schließen, 
nach dem bei einer einseitigen Verletzung der Neutralität Belgiens die 
gesamten britischen Streitkräfte innerhalb der belgischen Grenzen) 
gegen die verletzende Macht zusammen mit den Truppen der anderen 
operieren sollten. War auch nach Ablauf der genannten Zeit das er- 
neute Inkrafttreten des Garantievertrages von 1839 vorgesehen, so 
mußte eine Abschwächung von dessen Bedentung doch die notwendige 
Jolge solcher für den Ernstfall als erforderlich erachteten Sonderab- 
machungen sein, und es hat sogar gewichtige Persönlichkeiten gegeben, 
dic wic der französische Historiker Sorel und der vielgenannte belgische 
Oberst und spätere Generalstabschef Ducarne den Vertrag von 1839 da- 
nach überhaupt als hinfällig betrachteten.) 
Ohne dic eigene Mobilisation und Grenzwacht wäre Belgien freilich 
trotz jenes Abkommens Schauplatz blutiger Kämpfe geworden. Im 
französischen Kriegsrat vor der Schlacht bei Sedan erwog man ernst- 
lich, ob man nicht mit der eingekreisten Armee den ODurchmarsch durch 
belgisches Gebiet ins Département du Nord erzwingen solle; nur der 
Hinweis auf die 70000 Mann belgischer Truppen an der Grenzeschreckte 
von dem Versuche ab. „Ich kann Ihnen versichern,“ erklärte General 
Chazal, der das belgische Oberkommando hatte, in der Militärkommis- 
sion von 1871, „daß General Wimpffen und die Offiziere seines Ge- 
neralstabes, die nach der Schlacht bei Sedan in mein Hauptquartier 
kamen, nicht verhehlten, dieser Plan würde ausgeführt worden sein, 
wenn unsere Grenze nicht gut bewacht worden wäre, und wenn sie 
uns nicht als stark geung erkannt hätten, um uns jedem Versuche 
dieser Art zu widersetzen.“s) Die wenigen Tausende, die sich nach der 
6) Sir Robert Morier, Memoirs II, 208 bemerkt, daß damit die allein wert- 
vollen englischen Seestreitkräfte ausgeschlossen seien, und bezeichnet den Vertrag 
als „monstrouslIy absurd treaty“. 
7) Al. Schulte, Von der M#e#nutralität Belgiens, 1915, S. 75 ff. 
8) Vgl. Woeste, La neutralité belge, Paris 1891, S. 58; Aavez, La defense 
de la Belgique, Brüssel 1907, S. 200 ff. Man sieht, was von den Ausführungen. 
des englischen Ministers Lloyd George am 19. September 1917 in der Londoner 
Queenshall zu halten ist. Aach dem Bericht der Times vom 20. September sagte 
er: „Es gob cinen Weg, zu entkommen — durch Verletzung der belgischen Aeu- 
tralität! Die Franzosen zogen bei jener Gelegenheit Untergang und Ernied- 
rigung dem Bruche ihrer Verpflichtung vor. Der französische Kaiser, französische 
Marschälle, 100 000 tapfre Franzosen in Wasfen zogen es vor, kriegsgefangen 
in das fremde Land ihres Feindes gebracht zu werden, als den Namen ihres 
Landes zu entehren“ usw. Das ist bei sehr wohlwollender Beurteilung eine 
Legende von rührender Einfalt.
	        

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