Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Multivolume work

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
Editor:
Holtzendorff, Franz von
Kohler, Josef
Place of publication:
Berlin
Document type:
Multivolume work
Collection:
Collected volumes.
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Volume

Persistent identifier:
holtzendorff_rechtswissenschaft_band_1
Title:
Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band.
Author:
Kohler, Josef
Brunner, Heinrich
Gierke, Otto von
Lenel, Otto
Rabel, Ernst
Buchgattung:
Fachbuch
Keyword:
Rechtsphilosophie
Rechtssystem
Volume count:
1
Publishing house:
J. Guttentag
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
Edition title:
Siebente, der Neubearbeitung zweite Auflage.
Scope:
563 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
B. Rechtsbildungen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
II. Verhältnisse von Mensch zu Mensch.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Losere Verhältnisse. Schuldrecht.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung.
  • Enzyklopädie der Rechtswissenschaft in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Vorbemerkung.
  • Inhalt.
  • I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis (Seite 3 - Seite 68)
  • A. Grundlagen.
  • B. Rechtsbildungen.
  • I. Verhältnis zur Natur.
  • II. Verhältnisse von Mensch zu Mensch.
  • a) Verhältnisse inniger Art.
  • b) Losere Verhältnisse. Schuldrecht.
  • III. Organische Verbindungen zu einem kulturförderlichen Ganzen.
  • IV. Einwirkung des Ganzen auf die Geschicke des Einzelnen.
  • C. Blick in die Zukunft.
  • II. Geschichte und System des deutschen und römischen Rechts.
  • Sachregister.

Full text

42 I. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. 
§ 34. Soziale Betätigungen des Schuldrechts. 
b) Besonderheiten. 
a)Austauschgeschäfte. 
Der Tausch von Ware gegen Ware ergibt sich von selbst aus den Bedürfnissen des Einzel- 
daseins; auch Familien und Horden tauschen mit Familien und Horden aus, vor allem, wenn 
es sich um die Produkte verschiedener Himmelsstriche handelt. Einen neuen Aufschwung nimmt 
das Tauschgeschäft seit der Arbeitsteilung: jetzt verliert es seinen Zufallscharakter und wird 
zur regelmäßigen Betätigung des Verkehrs. Erfolgt der Austausch sofort, so ist für Schuld- 
verhältnisse ursprünglich kein Raum; anders aber, wenn für einzelne Leistungen Kredit ge- 
währt wird (S. 38), was aber in höherem Maße erst stattfindet, nachdem sich der Begriff des 
Geldes entwickelt hat. 
Das Geld ist ein allgemeines Wertmittel, welches die große Bequemlichkeit biet. t, daß 
die eine Sache nicht die andere zu suchen braucht. Nehmen wir auf der einen Seite den Gegen- 
stand A und auf der anderen Seite eine Masse von Gegenständen von B—2, so müßte der Um- 
tausch in der Art vor sich gehen, daß der eine Tauschlustige den Gegenstand A gegen irgend- 
einen dieser Gegenstände, z. B. F, den er gerade für sich braucht, auszutauschen sucht. Nun 
wird es sich aber häufig so verhalten, daß derjenige, der F geben kann, den Gegenstand A nicht 
braucht; hier hat nun das Geld die Funktion: es ersetzt alle Gegenstände B—2, und wer den 
Gegenstand A veräußert, veräußert ihn gegen dieses allgemeine Wertmittel, d. h. gegen die 
Möglichkeit der Gegenstände B—2, und ist damit in der Lage, alle Sachen innerhalb dieses 
Kreises zu erwerben, also auch die Sache F; denn irgendeiner, der die Sache Fhat, gibt sie gegen 
das allgemeine Wertmittel hin, weil er für dieses allgemeine Wertmittel wieder dasjenige be- 
kommt, was er braucht. Das Geld hat also eine ähnliche Aufgabe wie eine öffentliche Straße: 
während sonst die Leute sich nur dann begegnen und treffen können, wenn ihnen privatim von 
dem einen oder dem anderen Nachbarn der Zugang gewährt wird, so können sie sich immer 
dadurch treffen, daß man auf der allgemeinen Straße geht, wodurch jeder zu dem kommen kann. 
zu dem er zu gelangen ein Interesse hat. 
Als Geld wird das Verschiedenste im Leben der Völker verwendet: es sind zunächst wohl 
Gegenstände des Schmucks, die man ablegt und dem anderen gibt, wie Muscheln, Perlen; es 
sind sodann Gegenstände allgemeinen Bedürfnisses oder allgemeiner Wertschätzung, wie Tier- 
stücke, Häute usw. Eine neue Epoche tritt ein, wenn man solche Gegenstände als Geld ver- 
wendet, welche nicht nur vertretbar, sondern auch teilbar und haltbar sind. Das ist der Fall bei 
den Metallen; darum ist die Entstehung des Metallgeldes für die Völker von so außerordent- 
licher Wichtigkeit. Nach verschiedenen Versuchen sind sie dazu gelangt, und zwar ist man ent- 
weder bei den unedlen Metallen stehen geblieben oder zum Gebrauch der Edelmetalle vor- 
geschritten. Die Teilung in einzelne Stücke geschah ursprünglich durch jeweilige Trennung 
und durch beliebiges Abscheiden; und die Wage hatte hier große Bedeutung: sie war die Be- 
gleiterin aller Verkehrsgeschäfte; ohne Wage kein Geldgeschäft! Eine neue großartige Idee 
war es, daß man das Geld münzte, d. h. daß man den Wert aufprägte in einer solchen Weise, 
daß diese Prägung öffentlichen Glauben fand. Damit war die Zerteilung und Abwägung 
mit einem Male überflüssig geworden, und die Wage verschwand aus dem Rechtsleben; sie 
blieb nur noch ein Sinnbild, ein zurückgebliebener Rest alter Zeiten. 
Mit dem Geld scheidet sich Kauf und Tauschgeschäft; letzteres verliert bedeutend an Um. 
fang, ohne vollständig aus dem Leben zu verschwinden. Das Kaufgeschäft eignet sich besonders 
zu Kreditoperationen, namentlich mit Stundung des Geldes. 
Ein geminderter Austausch liegt dann vor, wenn ein Gut nicht als Kapitalgut, sondern 
nur in einzelnen seiner Genußbetätigungen übergeben wird, wofür eine Gegenleistung, viel- 
fach in Geld, zu entrichten ist; das ist die Domäne des Miet- und Pachtvertrags. 
Eine wirtschaftlich sehr bedeutsame Form des letzteren ist die Teilpacht, bei der nicht ein 
fester Zins, sondern ein Bruchteil der Früchte zu leisten ist, wodurch die Pacht ein gewisses ge- 
nossenschaftliches Element erhält, welches beide Vertragsschließenden an der günstigen und
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment