Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
jovy_krieg_frieden_1913
Title:
Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.
Author:
Jovy, Mathias
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Völkerrecht. --- Kriegserklärung nach deutschem Völkerrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§7. 1. Notwendigkeit der Kriegserklärung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Geschichtliche Entwicklung der Kriegserklärung und Beweis ihrer Notwendigkeit (3.Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. durch die Theorie (4. Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
a) Gegner der Kriegserklärung. Ihre Gründe: Unnütz, unwirksam, unklug (5.Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
α) unnütz (2. Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.
  • Title page
  • Figure
  • Inhalt
  • Introduction
  • §1. Das Recht zur Kriegsführung, ein Recht der Staaten.
  • Erster Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staatsrecht.
  • I. Kapitel: Kriegserklärung nach deutschem Staatsrecht.
  • II. Kapitel, Friedensschluß nach deutschem Staatsrecht.
  • Zweiter Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Völkerrecht. --- Kriegserklärung nach deutschem Völkerrecht.
  • §7. 1. Notwendigkeit der Kriegserklärung.
  • I. Geschichtliche Entwicklung der Kriegserklärung und Beweis ihrer Notwendigkeit (3.Abs.)
  • 1. aus der Praxis der Geschichte: des Altertums, des Mittelalters und besonders der Neuzeit. (3.Abs.)
  • 2. durch die Theorie (4. Abs.)
  • a) Gegner der Kriegserklärung. Ihre Gründe: Unnütz, unwirksam, unklug (5.Abs.)
  • α) unnütz (2. Abs.)
  • β) unwirksam (4. Abs.)
  • γ) unklug
  • b) Anhänger der Kriegserklärung (2. Abs.)
  • II. Die Kriegserklärung in Konventionellem Recht. Die Entstehung der Konvention: „Über den Beginn der Feindseligkeiten."
  • §8. 2. Aeußere Formen der Kriegserklärung. Art. 1 der Konvention
  • §9. 3. Fälle in denen in denen eine Kriegserklärung nicht erforderlich ist.
  • §10. 4. Geltungsbereich der Kriegserklärung.
  • Homepage

Full text

Kriegserklärung nach deutschem Völkerrecht. 71 
sicht damit, daß sie sagen, die Kriegserklärung sei eine unnütze, 
unwirksame und unkluge Formalität und stehe im Widerspruch 
mit dem Begriff der Unabhängigkeit und Souveränität der 
Staaten. 1) 
a. Unnütz sei eine Kriegserklärung deshalb, weil der erste 
Feindseligkeitsakt in einem Konflihkt genüge, um den Ueber- 
gang vom Friedens= zum Kriegszustand zu markieren. Eine 
solche Formalität den Nationen aufzuerlegen, sei ebenso unnütz 
und unmöglich, wie ihre Streitigkeiten einem Schiedsgerichts- 
hof zu unterwerfen, besonders da sie nicht zum Zwecke habe, 
dem Feinde Zeit und Gelegenheit zu geben, sich in Verteidigungs- 
zustand zu setzen.“ 2) Jeder Feindseligkeitsakt stelle an sich eine 
vollgültige Erklärung der Absicht dar und sei durchaus geeignet, 
das Datum des Hriegsbeginnes anzugeben. 
Dagegen läßt sich einwenden, daß die Kriegserklärung weit- 
aus geeigneter und wirksamer ist, die Tatsache des Kriegszu- 
standes offennundig zu machen; denn bei deren Anwendung 
wird es sowohl für die Kriegführenden als auch für die Neu- 
tralen ein leichtes sein, wirkliche Feindseligkeitsakte von solchen 
Handlunger zu unterscheiden, die nur eine schlechte Behandlung 
oder eine Beleidigung darstellen und auf Grund deren man unter 
Aufrechterhaltung des Friedens Genugtuung fordern kann. 
8. Ein zweiter Fehler der Kriegserklärung sei ihre völ- 
lige Unwirksamkeit, denn man lasse ihr doch unmittelbar die 
Feindseligkeiten folgen, oder sogar vorausgehen. 
Welche Wirkung hönne sie in einem solchen Falle haben, 
da nicht erst die Kriegserklärung, sondern bereits der erste 
Feindseligkeitsakt den Kriegszustand begründe. Und könne man 
andererseits etwa behaupten, daß durch die bloße Kriegser- 
klärung, der kein Feindseligkeitsaht folge, das Kriegs= und 
Neutralitätsrecht in Geltung gesetzt würde? Die rechtlichen Wir- 
kungen, die scheinbar an die Kriegserklärung geknüpft würden, 
seien doch nur die Folge der kriegerischen Akte. 
Es kann einerseits zwar nicht geleugnet werden, daß die 
Kriegserklärung wirkungslos, d. h. ohne rechtliche Bedeutung 
ist, wenn ihr bereits Feindseligkeiten vorausgegangen sind, da 
1) Vgl. Féraud- Giraud S. 27f/.; Blin de Bailleul S. 127f.; 
Eben, a. a. O. S. 188 f. 2) So Hall S. 391. 
 
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment