Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Monograph

Persistent identifier:
jovy_krieg_frieden_1913
Title:
Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.
Author:
Jovy, Mathias
Buchgattung:
Fachbuch
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
Carl Heymanns Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1913
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
Zweiter Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Völkerrecht. --- Kriegserklärung nach deutschem Völkerrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
§7. 1. Notwendigkeit der Kriegserklärung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Geschichtliche Entwicklung der Kriegserklärung und Beweis ihrer Notwendigkeit (3.Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
2. durch die Theorie (4. Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
b) Anhänger der Kriegserklärung (2. Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
α) Nützlichkeitsgründe (3. Abs.)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staats- und Völkerrecht.
  • Title page
  • Figure
  • Inhalt
  • Introduction
  • §1. Das Recht zur Kriegsführung, ein Recht der Staaten.
  • Erster Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Staatsrecht.
  • I. Kapitel: Kriegserklärung nach deutschem Staatsrecht.
  • II. Kapitel, Friedensschluß nach deutschem Staatsrecht.
  • Zweiter Teil. Kriegserklärung und Friedensschluß nach deutschem Völkerrecht. --- Kriegserklärung nach deutschem Völkerrecht.
  • §7. 1. Notwendigkeit der Kriegserklärung.
  • I. Geschichtliche Entwicklung der Kriegserklärung und Beweis ihrer Notwendigkeit (3.Abs.)
  • 1. aus der Praxis der Geschichte: des Altertums, des Mittelalters und besonders der Neuzeit. (3.Abs.)
  • 2. durch die Theorie (4. Abs.)
  • a) Gegner der Kriegserklärung. Ihre Gründe: Unnütz, unwirksam, unklug (5.Abs.)
  • b) Anhänger der Kriegserklärung (2. Abs.)
  • α) Nützlichkeitsgründe (3. Abs.)
  • β) Rechtsgründe (4. Abs.)
  • II. Die Kriegserklärung in Konventionellem Recht. Die Entstehung der Konvention: „Über den Beginn der Feindseligkeiten."
  • §8. 2. Aeußere Formen der Kriegserklärung. Art. 1 der Konvention
  • §9. 3. Fälle in denen in denen eine Kriegserklärung nicht erforderlich ist.
  • §10. 4. Geltungsbereich der Kriegserklärung.
  • Homepage

Full text

74 2. Tl. Kriegserklärung u. Friedensschluß n. deutsch. Völkerrecht. 
ferenzen das Mißtrauen durch gegenseitiges Vertrauen ersetzt 
wird. 
Das Erfordernis einer Kriegserklärung helfe sodann die 
Möglichkeit vermeiden, daß man zwischen Friedens= und Kriegs- 
zustand ein Drittes zuläßt. Gerade die Ereignisse aus jüngster 
Zeit zeigen, daß ein Staat Truppen ins Feld schickt und Kriegs- 
schiffe entsendet und dennoch behauptet, er befände sich nicht im 
Kriegszustand mit seinem Gegner.#) 
Ein weiterer Grund für die Nützlichkeit der Kriegserklärung 
sei der, dass durch dieselbe noch die Möglichkeit der Vermeidung 
des Krieges gegeben wird, was ohne Erklärung nicht der Fall 
sei. : Doch dürfte dieser Grund kaum von praktischer Be- 
deutung sein. „Wo der Wille des kriegbeginnenden Staates 
eine solche Möglichlteit noch zuläßt, wird er von selbst die 
Form eines Ultimatums, d. h. einer bedingten Kriegserklärung 
wählen.“s) 
Ueber die Nützlichkeitsgründe, so schwer sie auch wiegen 
mögen, mus; man die Rechtsgründe stellen, die gebieterisch die 
Kriegserklärung fordern. 
Die Notwendigkeit einer solchen ergibt sich aus den Rechten 
und Pflichten, die der Kriegszustand schafft: 
1 für die Kriegführenden selbst, 
2. für ihre Untertanen und 
3. für die neutralen Staaten. 
1. Es ist nicht zulässig, daß eine Macht plötzlich ohne Ueber- 
gang vom Friedenszustand, der das gemeinsame internationale 
Leben beherrscht, zum Kriegszustand übergeht. Sowohl in dem 
Falle, w# mant) von einem unvermuteten Angriff, einem 
wirklichen Ueberfall reden kann, als auch dann, wenn Ver- 
1) Diese Frage ist sehr wichtig mit Rücksicht auf die Verpflichtung der 
anderen Staaten zur Reutralität. Entweder führt der Staat Krieg, wodurch die 
anderen neutral bleibenden Staaten zur Erfüllung der an die Neutralität geknüpften 
Pflichten gezwungen werden, oder er führt keinen Krieg und kann infolgedessen auch 
nicht die Rechte eines kriegführenden Staates gegenüber den neutralen für sich in 
Anspruch nehmen Val. hierzu die Stellungnahme Englands im sfranzösisch-chinesischen 
Kriege 1884/85. 
2) Feraud-Giraud, a. a. O. S. 35. Agl. auch Boidin S. 118. 
3) Lueder in Holtzend. Handb. IV S. 314; Bellat, S. 74 ff. 
4) Mit Hauteseuille von einem Angriff . à lmproviste“. 
 
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment