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Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1900
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
11
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1900
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 22.
Volume count:
22
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Theil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Kolonialrath.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XI. Jahrgang, 1900. (11)
  • Title page
  • Inhalts-Verzeichniß.
  • Verzeichniß der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichniß.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Amtlicher Theil.
  • Nichtamtlicher Theil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Kolonialrath.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien.
  • Verschiedene Mittheilungen.
  • Schiffsbewegungen.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Die Missionsthätigkeit in den deutschen Schutzgebieten in Afrika und der Südsee.

Full text

— 863 
Südsee-Schutzgebieten zu längeren Erörterungen, und 
es wurde dabei vom Direktor der Kolonial-Abtheilung 
u. A. mitgetheilt, daß für Neu-Guinea die Beschaffung 
eines mäßig großen Dampfers in Aussicht stehe, 
wogegen man für die Karolinen vielleicht mit Motor- 
schoonern werde auskommen können. Bei Samoa 
wurde die Mittheilung gemacht, daß die amerikani- 
schen Dampfer auch in Zukunft Apia anlaufen werden, 
aber gleichwohl die Frage einer deutschen Dampfer- 
verbindung den Gegenstand von Erwägungen bilde. 
Der Kolonialrath nahm hierzu noch den Antrag an, 
daß für das Gouvernement von Samoa ein Motor- 
boot mit 40 000 Mk. Anschaffungs= und 20 000 Mk. 
jährlichen Betriebskosten beschafft und diese Kosten 
demnächst in den Etat eingestellt werden sollten. Zu 
der geplanten Neuordnung des Zoll= und Steuer- 
wesens in Neu-Guinea nahm der Kolonialrath zwei 
Anträge an, wovon der erste sich gegen die Einfüh- 
rung oder Erhöhung von Zöllen ausspricht, während 
der zweite den Verkauf von Opium an die Einge- 
borenen thunlichst verhindern will. 
In seiner Vormittagssitzung am 9. November 
berieth der Kolonialrath die Etats von Kamerun und 
Togo und sprach dabei eine Reihe von Anregungen 
und Wünschen aus, die vom Direktor der Kolonial-= 
Abtheilung in entgegenkommender Weise beantwortet 
wurden. Eingehend wurde u. A. die Frage des 
Wege= und Telegraphenbaues im Sinne einer ener- 
gischen Förderung desselben besprochen und Anträge 
angenommen, wonach in einen Nachtrags= oder in 
den nächstjährigen Etat ein Betrag für eine tele- 
graphische Verbindung von Kamerun nach Victoria 
sowie von 200 000 Mk. zu verschiedenen Wegebauten 
in Kamerun eingestellt werden soll. Eine längere 
Erörterung veranlaßte ferner die geplante Expedition 
nach Garua. Es wird von den Berichten des Gou- 
verneurs abhängen, ob sie demnächst den Vormarsch 
wird antreten können. 
Am Nachmittag verhandelte der Kolonialrath den 
Etat für das südwestafrikonische Schutzgebiet. In 
der ausgedehnten Generaldebatte erklärten die Herren 
Dr. Scharlach und Woermann als Mitglieder des 
Direktoriums der South West Africa Company, daß 
die sieben deutschen Mitglieder des Direktoriums 
niemals auf Versuche ihrer drei englischen Kollegen 
gestoßen sind, einen englischen Einfluß, sei es in 
politischer Hinsicht, sel es wirthschaftlicher Art, in 
der Gesellschaft geltend zu machen, sondern stets ein 
bereitwilliges Entgegenkommen im Sinne einer Leitung 
der Geschäfte gesunden haben, wie die deutschen 
Direktoren sie für richtig hielten. Cecil Rhodes stehe 
ein maßgebender Einfluß in der South West Africa 
Company in keiner Weise zu, und wenn er wirklich 
geäußert habe, daß er eine Ansiedlung von Buren 
im Gebiete der Gesellschaft verhindern wolle, so sei 
dieser Aeußerung absolut kein Werth beizumessen. 
Die deutschen Direktoren und der deutsche Reichs- 
kommissar würden Alles zu verhindern wissen, was 
gegen die deutschen Interessen sei, und es werde 
  
innerhalb des Direktoriums der South West Africa 
Company zweifellos überhaupt niemals auch nur 
der Versuch gemacht werden, sich einer Burenein= 
wanderung zu widersetzen. Der Direktor der Kolonial= 
Abtheilung, Dr. Stuebel, bezeichnete es im Anschluß 
an diese Ausführungen als sehr wünschenswerth, daß 
die South West Africa Company selbst recht bald 
eine in gleichem Sinne gehaltene Erklärung veröffent- 
liche. Der Errichtung von Stauanlagen widmet 
die Kolonialverwaltung, wie Direktor Dr. Stuebel 
ferner erklärte, ihre volle Aufmerksamkeit. Zum 
Schluß nahm der Kolonialrath noch zur Frage der 
Gewährung staatlicher Ansiedelungsbeihülfen im süd- 
westafrikanischen Schutzgebiete den Antrag an, die 
Abfassung der Vorschriften wegen Verwendung der im 
Etat bewilligten Mittel der Kolonial-Abtheilung bezw. 
dem Gouverneur des Schutzgebietes zu überlassen. 
In der Vormittagssitzung vom Sonnabend, dem 
10. November, nahm der Kolonialrath zunächst einen 
aus seiner Mitte gestellten Antrag an, wonach die 
Regierung ermächtigt wird, zur Förderung einer 
gesunden wirthschaftlichen Entwickelung der Karolinen, 
Palau-Inseln und Marianen Konzessionen unter ge- 
wissen Voraussetzungen an eine beschränkte Anzahl 
von kapitalistischen Unternehmern zu gewähren. — 
In der darauf folgenden eingehenden Erörterung des 
Etats für das ostafrikanische Schutzgebiet nahm der 
Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg 
Veranlassung, dem Geheimen Rath Oechelhäuser 
den Dank der Kolonialkreise für seine unermüdliche 
Wirksamkeit in Sachen der ostafrikanischen Central- 
bahn auszusprechen und gleichfalls seiner Anerkennung 
und Freude über die seitens der Kolonialverwaltung 
der Angelegenheit zu Theil gewordene Förderung 
Ausdruck zu geben. Den Zeitungsangriffen auf das 
Gouvernement von Ostafrika gegenüber wies der 
Herzog darauf hin, daß aus der dem Kolonialrathe 
vorliegenden amtlichen Uebersicht über die wichtigeren 
Ereignisse im Schutzgebiete während des letzten Jahres 
(siehe unten) sich ergebe, daß jene Zeitungsangriffe 
unbegründet seien. Der Direktor der Kolonial- 
Abtheilung Dr. Stuebel drückte seine Ueberzeugung 
aus, daß nur ein Ausbau der Eisenbahnen die wün- 
schenswerthe Entwickelung des Schutzgebietes gewähr- 
leisten könne. Die konfessionslosen Schulen im Schutz- 
gebiete, gegen die von mehreren Seiten Einwendungen 
erhoben wurden, bezeichnete Gouverneur v. Liebert 
als einen Nothbehelf und theilte mit, daß Lehrer 
aus den Missionsanstalten nicht zu erhalten seien. 
Kolonialdirektor Dr. Stuebel bemerkte, die Kolonial- 
verwaltung bestrebe sich in jeder Weise, den Wünschen 
der Missionare entgegenzukommen, dürfe aber im 
Wege stehende praktische Schwierigkeiten nicht über- 
sehen. Auf eine andere Anfrage erklärte Gouverneur 
v. Liebert, daß die Unruhen am Kilimandjaro mit 
der Erhebung der Hüttensteuer in keinem Zusammen- 
hange stehen und allein durch die alte Kriegslust der 
Massai veranlaßt seien. In der Frage, ob Zoll- 
erleichterungen für Produkte aus den Kolonien, oder
	        

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