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Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1904
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
15
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1904
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 6.
Volume count:
6
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Samoa.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XV. Jahrgang, 1904. (15)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kamerun.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 25. (25)

Full text

und ergab die Gesamtzahl auf 381, davon 340 auf 
Upolu, 41 auf Sawail. Von den 381 waren 
192 Deutsche (148 Männer, 30 Frauen, 14 Kinder), 
9 Engländer (61 20 = 8 D, 
39 Amerikaner (356 = 4 
Der Rest verteilt sich auf andere Nationen. 
Hierzu kommt noch eine Mischlingsbevölkerung 
von etwa 600 Köpfen. 
Die Mehrzahl der Weißen lebt in Apia, wo sich 
auch das Kaiserliche Gouvernement, das Bezlrks- 
gericht, das Zollamt, die Regierungsschule, das 
Postamt und die großen Handelsniederlassungen 
befinden. 
Sanitätswesen. 
Im Schutzgebiet wirken zwei deutsche Arzte. 
Eine englische Drogerie vertritt die Stelle einer 
Apotheke. Als Zahntechniker ist ein Bader tätig. 
Der Hochherzigkeit des Hamburger Großkaufmanns 
G. Kunst verdankt das Schutzgebiet den Besitz eines 
Hospitals, das von der Regierung übernommen ist. 
Die Regierung unterhält ferner eine öffentliche Bade- 
anstalt im Vaisiganofluß bel Apia und eine Er- 
bolungsstation auf dem 4 bis 5 Stunden von Apla 
entfernten, etwa 600 m hohen Lanuto'o (Kratersee). 
Münzwesen. 
Es gilt die Reichsmarkrechnung. Gesetzliche 
Zahlungsmittel sind: 20-Markstücke, 10-Markstücke, 
2= und 1-Markstücke, 50-Pfennigstücke, 10-Pfennig- 
stücke, 5-Pfennigstücke, 2-Pfennigstücke, 1-Pfennig- 
stücke. Außerdem werden englische und amerikanische 
Goldmünzen als gesetzliche Zahlungsmittel nach 
folgendem Wertverhältmis angenommen: 
1 # gleich 20,42 Mk. 
10 sh 10,21 -- 
20 # U. S. C. 83.680 
10 41,90 
5. "l020,95. 
2 . 10,456 
Sprache. 
Die Sprache der Behörden ist deutsch und 
samoanisch. Da jedoch eine starke Minderheit der 
Bevölkerung angelsächsischer Abstammung ist, so 
nimmt die englische Sprache, die vor der Flaggen- 
hissung auch amtlich in Gebrauch war, im geschäfl- 
lichen Verkehr innerhalb des Publikums einen ver- 
hältnismäßig breiten Raum ein und wird ihren 
Besitzstand voraussichtlich noch eine Zeitlang behaupten. 
Für den neu herauskommenden Ansiedler, der mit 
den vorhandenen Tatsachen zu rechnen hat, ist daher 
wenigstens einige Kenntnis der englischen Sprache 
erforderlich. 
Handel. Landwirtschaft und Viehzucht. 
Die Produktion des Schutzgebiets beruht im 
wesentlichen auf Handel und Landwirtschaft (Plantagen- 
bau). Bergbau kommt, soweit unsere geologische 
Kenntnis des Landes reicht, Üüberhaupt nicht in 
Betracht, da das Vorkommen abbauwürdiger Mine- 
197 
  
ralien bisher nicht festgestellt und auch nicht wahr- 
scheinlich ist. Industrie ist nicht vorhanden. Von 
Gewerben und Handwerken sind fast nur die Gast- 
wirtschaft, Bäckerei, Schlächterei, Bau= und Klein- 
tischlerei, Schmiede und Schlosserei vertreten. 
Schneider und Schuhmacher haben wenig Aussicht 
auf Verdienst, da allgemein eingeführte fertige 
Fabrikate in Gebrauch sind. 
Der Handel erstreckt sich in erster Linie auf den 
Bedarf der Eingeborenen. Die weißen Ansiedler 
haben, abgesehen von einigen Artikeln, wie Bau- 
materialien usw., ihrer Anzahl entsprechend, ver- 
hältnismäßig geringe Bedürfnisse. Bedürfnisse der 
Eingeborenen sind vorzugsweise Salzfleisch, Hartbrot, 
konserviertes Flelsch, Fische in Dosen, Manufaktur- 
waren verschiedener Art, Eisenwaren, Nähmaschinen, 
Lampen, Petroleum. Proviantartikel, auch Petroleum 
und anderes, werden meist von den nahegelegenen 
englischen Kolonien Australiens und Neuseeland be- 
zogen, wo sie der Frachtersparnis halber am billigsten 
zu bekommen sind. Die Einfuhr von Nordamerika 
hat nachgelassen, seitdem die großen Dampfer der 
Oceanic Steamship Company nicht mehr Apia, 
sondern das amerilkanische Tutuila (Pago-Pago) an- 
laufen. Nur Holz wird noch in großen Quantitäten 
mit Segelschiffen aus den Vereinigten Staaten be- 
zogen. Manufakturwaren kommen fast ausschließlich 
von Europa. — Der Hauptexportartikel ist Kopra, 
der getrocknete und in Streifen geschnittene Kern 
der Kokosnuß (Cocos nucifera). Kopra wird teils 
von der Deutschen Handels= und Plantagengesellschaft, 
in sehr geringem Umfange auch von anderen Unter- 
nehmern, auf Pflonzungen, teils von den Ein- 
geborenen aus deren Kokospalmenbeständen produziert 
und von weißen Kaufleuten exportiert, und zwar 
nach Europa (Deutschland, Rußland, Frankreich), 
Australten und Amerika. Von dem Ausfall der 
Kopraernte hängt die Kaufkraft der Eingeborenen 
ab. Neuerdings ist die Kakaokultur, die im 
Jahre 1884 von der Deutschen Handels= und 
Plantagengesellschaft mit Ceylonkakao begonnen 
wurde, mehr und mehr in Aufnahme gekommen, 
so daß Kakao ein lohnender Exportartikel zu werden 
verspricht. Die Kakaoausfuhr hat sich gegen 1900 
von 1552 kg im Werte von 1862,40 Mk. auf 
7274 kg im Werte von 10 911 Mk. im Jahre 1901 
gehoben. 
Die übrigen Landesprodukte werden zwar auch 
zum Verkauf angeboten, dienen aber fast ausschließlich 
dem einheimischen Verbrauch. Der Handelsverkehr 
zwischen den produzlerenden Eingeborenen und den 
Kaufleuten vollzieht sich entweder unmittelbar oder 
durch Vermittlung der auf den Inseln zerstreut 
wohnenden weißen oder halbwelßen Händler, die 
teils Angestellte der Apia-Firmen, tells selbständig 
sind und mit diesen in Geschäftsverbindung stehen. 
Von den Eingeborenen werden Kokosnußpalmen, 
Bananen, Taro, Yams, Bataten, Kava und Tabak 
kultiviert, in geringem Umfange Kakao und Kaffee.
	        

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