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Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1906
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
17
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1906
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 18.
Volume count:
18
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XVII. Jahrgang, 1906. (17)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Personal-Nachrichten.
  • Patriotische Gaben.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus dem Bereiche der Missionen und der Antisklaverei-Bewegung.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Verschiedene Mitteilungen.
  • Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Schiffsbewegungen.
  • Anzeigen.
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

— 615 
Einfuhrverbot für getragene RMleidungestücke in 
Süd-Rhodesla. 
Auf Grund des Artikels IX des Zollvereinigungs- 
vertrages zwischen den britischen Kolonien usw. in 
Südafrika ist die Einfuhr von getragenen Kleidungs- 
stücken in die Kolonte verboten worden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Gänung des Dafens von Makassar (niederländisch= Indien) 
für die Ein= und Ausfuhr. 
Laut Verordnung des Generalgouverneurs von 
Niederländisch-Ostindien vom 27. Juni d. Is. ist der 
Hafen von Makassar im Gouvernement Celebes vom 
1. August 1906 ab für die allgemeine Ein= und 
Ausfuhr geöffnet worden. 
Gabes als Dauptmarkt des Rarawanenhandels in 
Kordafrika. 
Die französischen Handelskreise in Tunis sind 
mit Unterstützung der dortigen Behörde ernstlich be- 
strebt, den ganzen Karawanenhandel im Inneren 
Nordafrikas von Tripolis nach Tunis abzulenken, 
und demzufolge wird die Küstenstadt Gabes als 
Endstation der Karawanenroute und Verladungsort 
in nächster Zeit zwelfellos eine große Bedeutung für 
den afrikanischen Handel erlangen. 
Wie der „Deutschen Orient-Korrespondenz“ be- 
richtet wird, gehen in dieser Hinsicht in Tunis wich- 
tige Dinge vor, und zwar hat die Handelskammer 
daselbst die Initiative ergriffen zwecks Anknüpfung 
von direkten Handelsverbindungen mit den Kara- 
wanen, um dadurch diese zu veranlassen, ihre Be- 
ziehungen mit dem vorhin von ihnen bevorzugten 
Tripolis für immer abzubrechen. Große Trans- 
aktionen sollen dem Abschluß nahe sein. In den 
letzten Tagen trafen zwei große Karawanen aus 
Timbuktu über Ain-Salah in Gabes ein, wohin sie 
Straußenfedern, Elfenbein und Benzoeharz in großen 
Mengen einführten. Weitere Karawanen wurden an 
der Grenze gesichtet, und verschiedene Großkaufleute 
haben eine Handelsgesellschaft behufs Ankaufs der 
auf diesem Wege eingeführten Waren gebtldet. 
  
Eine Bahn von Befra zum Sambesl. 
Zum Studium der Trace einer Bahn, die den 
Hafen Berra in der portugiesischen Kolonte Mozam- 
bique mit dem Sambesi verbinden soll, sind zwei 
Ingenieure entsandt worden. Die Bahn soll von 
Berra nach Norden in der Richtung auf den Nyassa- 
See geführt werden und den Sambesi bei Senna 
erreichen. Die Länge wird etwa 300 km betragen. 
  
Die Kap—Rairobabn. 
Am 1. August d. Is. ist die nunmehr auch in 
ihrem letzten Teile fertiggestellte Eisenbahn von 
Hutchinson (an der Hauptstrecke Kapstadt—Kimberley) 
nach Carnarvon durch den hiesigen Gouverneur er- 
öffnet worden. Die 86 englische Meilen lange 
Bahnlinie schließt einen vor allem Schafucht be- 
treibenden Distrikt an das kapländische Eisenbahn- 
netz an. 
Die Eisenbahn in Französisch-Guinea. 
Der Bau der Bahn von Konakry zum Niger 
rückt schnell vor. Der Schienenstrang reicht schon 
bis Kilometer 215, 15 km über La Grande Scarcie 
hinaus. 
Die Bahn wird zweifellos eine Verlegung der 
Stadt Timbo zur Folge haben, die an die Bahn- 
linie heranrücken wird. Zur Zeit liegt Timbo ein 
Stück von ihr entsernt. Bei der Station werden 
ein Hotel, ein Gasthaus und Werkstätten errichtet 
werden, so daß die Reisenden, falls sie von einer der 
Endstatlonen Kouroussa oder Konakry kommen, dort 
übernachten können und alles Nötige vorfinden werden. 
Wegen der Höhenlage der Station wird auch den 
dort anfässigen europälschen Geschäftsleuten das Kllma 
gut bekommen. 
Politische Erwägungen hatten den Gouverneur 
bei Ausarbeitung der ersten Pläne veranlaßt, die 
Strecke noch ein wenig zu verlängern. Diese Er- 
wägungen haben sich nachträglich als nicht stichhaltig 
erwiesen, so daß die Strecke auf 600 km abgekürzt 
werden konnte. 
Zur Zelt betragen die Einnahmen für den Kilo- 
meter 6000 Fr. Die Herstellungskosten schwanken 
zwischen 90 000 und 100 000 Fr., die Bahn deckt 
aber bereits ihre Kosten und verzinst zudem noch 
das Anlagekapital mit 2 v. H. In 1 oder 2 Jahren 
werden es 5 v. H. sein, so daß das ganze Unter- 
nehmen auch vom rein merkantllistischen Standpunkt 
aus als ein einträgliches zu bezeichnen ist. 
Das Gedeihen der Kolonie zeigt sich auch in 
ihrer finanziellen Lage. Das Budget für 1905 hat 
einen Uberschuß von 1 Million Frank ergeben, obwohl 
die Kolonie dem Generalgouvernement 2 Millionen 
Frank aus den Zolleinnahmen überlassen hat. 
Ausfuhr von Chorit und Thorianit aus Ceylon. 
Die Ausfuhr der schätzbaren in Ceylon entdeckten 
Mineralien Thorit und Thorianit erschien im Jahre 
1905 zum ersten Male in der Handelsstatistik der 
Insel. Es wurden in diesem Jahre 177 engl. Zentner 
Thorianit im Werte von 74 315 Ruplien und 
1 Zentner Thorit im Werte von 300 Rupien als 
ausgeführt nachgewlesen. Aber die Hoffnungen auf 
einen bedeutenden Handel mit diesen Mineralien, 
die man kurz nach ihrer Entdeckung hegte, schienen
	        

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