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Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1913
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913.
Volume count:
24
Publisher:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1913
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

law_gazette

Title:
Stück Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Periodical
Structure type:
law_gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Vermischtes.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (XI.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 493 20 
Die Rolonialabtellung der Deutschen Landwlrt- 
schaftsgesellschaft 
wird ihre elfte Versammlung am Sonnabend, 
den 7. Juni, vormittags 11 Uhr, im Zeichensaal der 
Neufeldschule in Straßburg-Neudorf, 2 Tr., abhalten. 
Die Tagesordnung ist folgende: 
ü *— ver Leschlüsse der puuien Versammlung 
und Geschäf richt. erstatter: Ge- 
schäftsführer b# horscht. Kcicher 
2. Aufnahme neuer Mitglieder. 
3. Neuwahlen zum Ausschuß. 
4. Vortrag über Faserbau mit besonderer Be- 
rücksichtigung der Kulturen in Deutsch- 
1— 
*# 
— 
S— 
es 
  
  
Ostafrika. Berichterstatter: Privatdozent Dr. 
Bruck-Gießen. 
5. Die kolonial-landwirtschaftliche Aus- 
sellung in Straßburg. Berichterstatter: Dr. 
Schult a Sofs. Berkg. 
6. WSüsche und Anträge. 
' Ein Erholungshelm. 
Im Seemanns-Erholungsheim, Kaiser Silteb 
und Kaiserin Auguste Victoria-Stiftung, in len- 
dorf-Klein-Machnow (45 Minuten von Dirbio, in 
weiten Nadel= und Laubwäldern und nahe den Havel- 
seen gelegen, finden Angehörige der Kriegs= und Han- 
delsmarine, der Seebataillone, der Schuptruppen 
usw. jederzeit Aufnahme. Offiziere und Beamte, 
Unteroffiziere und Mannschaften in getrennten Häusern. 
Wohnung und Verpilegung. einhlietlich aller Unkosten 
und ärztlicher Behandlung, 4,50 bzw. 880 A tãglich 
(Zum Teil auch 2,50 M oder gan z frei). Burschen nach 
Lereinbarung, Vesuche mit kurzem hrchsche Attest 
sind zu richten an die Direktion des Erholungsheims 
in Zehlendorf-Klein-Machno 
Auch ehemalige bc können ausgenommen 
werden, desgleichen jeder Überseedeutsche. Ausge- 
schlossen sind nur beständig bettlägerige und persön- 
licher Wartung und Pflege Bedürftige. 
Die Schlafbrankhheit in Katanga. 
Auszug aus: „La maladie du sommeil au Katanga“ 
von F. O. Stohr.“) 
izrihat sich von 1909 bis 1911 in Katanga 
beniset die genaue geographische Verbreitung der 
Schlafkrankheit festzulegen. Zunächst ergeht er 64 in 
seinem Berichte über die Art der Verbreitung der 
Seuche; 
Außer Zweifel ist es, daß der europäische Handel 
die Karawanenstraßen infiziert hat; sei es durch die 
aus infizierten Gegenden stammenden Träger, sei es 
durch solche, die erst unterwegs infiziert wurden und 
dann bei der Rückkehr die Krankheit in ihre Dörfer 
einschleppten. Mitgeführt wird die Fliege auch mit 
der Eisenbahn: Bekannt ist ein Fall, wo in Englisch- 
Ostafrika eine Tsetsefliege auf ries Weise 120 km 
weit mitgeschleppt wurde. Ich bin der Meinung, daß 
das beste Mittel gegen ein Verschleppen der Fliege 
durch die Eisenbahn in einer Wöglicst. ausgiebigen 
Lüftung der Wagen besteht. Ein Verschließen der 
Fenster durch Drahtg halte ich für falsch: Die Fliege 
kommt mit den Reisenden durch die Tür, und das beste 
*) Veröffentlicht im Bulletin de la société belge 
d'études colon 
  
Mittel, sie wieder zu verscheuchen, ist ein möglichst 
starker Zugwind von einem Fenster zum anderen. Ich 
selbst habe in einem mit Drahtgazefenstern versehenen 
Wagen während einer Fahrt drei Tsetsefliegen ge- 
fangen; wogegen ich umgekehrt, bei offenen Fenstern, 
beobachtet habe, wie eine Fliege hineingekommen und, 
bevor es möglich gewesen, ihrer habhaft zu werden, 
r 
  
ereits wieder durch das gegenüberliegende Fenster 
zinausgeflogen ist. 
In Katanga ist die Schlafkrankheit wahrschein- 
lich auf folgende Weise eingeschleppt: 1. durch den 
Trägerverkehr, 2. durch infizierte Soldaten, die aus 
anderen Teilen des Kongo hierher versetzt waren. 
Der größte Prozentsatz der in Katanga stationierten 
Soldaten ist aus anderen Gegenden gebürtig. Bis 
1907 ist beim Rekrutierungsgeschäft auch nicht die ge- 
ringste Kontrolle in dieser Hinsicht geübt worden. Die 
Seuche hat hier fürchterlich ewütet. So hat z. B. 
der Ort Chamadingi im Jahre 1902 noch 450 * 
schen gehabt. Das Sterben begann hier 1903, und 
906 sind nur noch 80 am Leben gewesen. 1908 hat 
i4e. der Postenchef alein, dort befunden. Ein zweiter 
t, Kagumba, zählte 1902 noch 2500 Hütten, 1908 
zernn nur noch 800 Kranke dort, zur Zeit sind es 
no 
Weiter ergeht der Verfasser sich über die Ver- 
teilung der Glossina palpulis und ihre Gewohnheiten: 
An ständig fließenden ungedeckten Bächen von 
einiger Breite, die teilweise durch Bäume und Busch- 
werk beschattet sind, habe ich bis auf zweimal stets 
alpalis gefunden. Dies bezieht sich jedoch nur auf 
Orte unterhalb der Grenze der absoluten Meereshöhe. 
Die Glossina findet sich jerner auf Teichen, deren Ufer 
erhöht und schattig sind. Die meisten der Seen und 
Teiche dieses Landes haben sumpfige Ufer. 
Niemals jedoch habe ich die Glossina gefunden: 
1. Bei einer absoluten Höhe von 1140 m und mehr. 
2. Auf den Wasserläufen und Teichen mit flachen 
und sumpfigen Ufern ungeachtet der umgebenden 
Pflanzenwelt. In diesem Teil Afrikas sieht man 
häufig Flüsse mit sumpfigen Ufern, auf denen große 
Bäume wachsen, die man Sumpfholz nennt. Sie 
werden von den Eingeborenen „mouchinon“ genannt. 
Dort oist es niemals Glossinen. 
3. Auf den Flüssen, deren Ufer zwar dentlich be- 
orengt. ober ohne jede Vegetation sind. 
tellen, wo der Fluß dermaßen mit Pflanzen 
bewalhsen ist. daß, das Vasser hierdurch verdeckt wird. 
Wasserläufe von Breite werden zuweilen 
vollständig von — und Schlingpflauzen ver- 
borgen. Andere, breitere, bedecken sich wieder mit 
einer Grasart, die „ntemfkona“ genannt wird; diese 
ntemfona verwächst so fest, daß ein Mensch mit einer 
Last darüber hinweg gehen kann. Dieses Gras scheint 
jedoch nur auf einem beinahe stagnierenden Wasser 
vorzukommen. Ferner gibt es einen „vishyashya“ ge- 
nanmten Baum, welcher seitenständig über die Flüsse 
wächst und den Tsetsefliegen wohl unsympathisch ist, 
jedoch nicht so weit, um sie vollkommen zu vertreiben, 
wenn die übrigen Bedingungen für sie günstig sind. 
Die Wasserläufe mit deutlich begrenzten und von 
großen Schilfmeeren bewachsenen Ufern, die weni 
oder gar keine Bäume aufweisen, scheinen den Glossinen 
während der Regenzeit (nicht aber während der trockenen 
Jahreszeit) als Obback zu dienen. Dasselbe gilt für 
die Flüsse, die während der trockenen Jahreszeit ver- 
siegen. Ich glaube, daß sich die Palpalis nabe der 
Grenze der absoluten Höhe niemals im Schilfrohr, 
sondern allein da findet, wo Bäume stehen 
Im allgemeinen sucht die Fürche sleine Rinnsale 
nicht auf. 
 
	        

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