Staatsbibliothek Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)

Access restriction

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Copyright

There is no access restriction for this record.

Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1914
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
25
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1914
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 1.
Volume count:
1
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXV. Jahrgang, 1914. (25)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Kolonialrechtliche Entscheidungen.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur (I.).
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

GW 27 20 
d Sierra Leone. 
Pestimmungen über die Einfuhr und den Ver- 
von Spirituosen in den dafür verschlosse- 
* nen Gebieten. 
Verlader Gesetzentwurf über die Einfuhr und den 
Mranf von Spirituosen in den dafür verschlossenen 
r#ober— len der Kolonie Sierra Leone') hat am 14. Ol- 
und 1913 die Zustimmung des Gonverneurs erhalten 
Araf ist als Verordnung Nr. 27 vom Jahre 1913 in 
raft geireien. Tlhe Board of Trade Journul.) 
* 
Vagl. „D. Kol. Bl.“ 1913, S. 1006. 
Sũdafrikanische Unĩon. 
Vorschriften für die Ausfuhr von Früchten. 
Das Landwirtschaftsdepartement der Südafrika- 
nischen Union hat unter dem 4. November 19##3 durch 
Bekanntmachung Nr. 1723/1913 Bestimmungen für die 
Ausfuhr von Früchten erlassen, die am gleichen Tage 
in Kraft getreten sind. 
Diese Bestimmungen stimmen mit den unter dem 
11. November 1912 (Nr. 15.16, 1912)7) erlassenen überein. 
lhe Union of South Alricn (iorernment (inzctie.) 
Vergl. „D. Kol. Bl.“ 1913, S. 490. 
Vermischtes. 
Vorlefungen für Holonialbeamte an der 
Bergakademie in Berlin. 
„Der Vorsteher der Geologischen Zentralstelle 
für die deutschen Schutzgebiete Dr. Koert wird 
im laufenden Semester für Kolonialbeamte Vor- 
lesungen über „Einführung in die Geologie“ an 
ledem Sonnabend um 10 Uhr vormittags im 
örsaal V der Bergakademie, Invalidenstr. 44, 
abhalten. Die einstündigen Vorlesungen sind un- 
entgeltlich, auch bedarf es keiner besonderen An- 
meldung. 
Dritter Kongreß für Trochenfarmen in Johannesburg. 
g Am 5. d. M. hat der Generalgouverneur 
ord Gladstone den dritten Trockenfarm-Kongreß 
4 Johannesburg eröffnet. 
sü Entsprechend den zahlreichen Fragen, die dem 
dasrikanischen Farmer auf dem Gebiete des 
wülerbaus und der Viehzucht infolge des Bekannt- 
e rdens der Arbeiten der sich mehr und mehr 
entwickelnden landwirtschaftlichen Wissenschaft des 
Fnuhes zur Zeit entgegentreten, war das Pro- 
mmm sehr reichhaltig. Führende Persönlichkeiten 
Bur dem Kreise der Farmer sowie Beamte des 
diundes und Rhodesiens hatten es übernommen, 
u Fragen in allgemein verständiger Weise zu 
rtern. 
Der Kongreß war sehr besucht. 
goud n seiner Eröffnungsrede wies der General- 
auf breur darauf hin, daß es zunächst die Haupt- 
ermabe der Landwirtschaft in Südafrika sei, zu 
rr ajerln, wie die Nachteile, die mit dem häufigen 
besteermangel des Landes verbunden seien, am 
bäuen iberwunden werden könnten. Zwei Wege 
Ericht sich als gangbar erwiesen: Einmal die 
zumetsanng von Bewässerungsanlagen. Diese seien 
in rons sehr teuer. Auch kämen sie nicht überall 
schlägee. Andererseits das Festhalten der Nieder- 
wenigeran Ort und Stelle. Dies sei durchweg 
Man bostwpielig und fast überall erreichbar. 
richtun rrichte Dämme und andere Stauvor- 
aͤsenden um an geeigneten Senken große 
nengen anzusammeln, und man versuche 
  
mit immer mehr zunehmendem Erfolge, die 
Niederschläge allgemein dem Untergrunde durch 
zweckmäßige Bodenbearbeitung zuzuführen und 
dort zu halten. Letzterem Bestreben diene das 
Trockenfarmen, dem sich die Farmerwelt zu seiner 
Freude mit wachsendem Interesse zuwende, nicht 
zuletzt infolge der darauf hinzielenden, unermüd- 
lichen Tätigkeit des Premierministers. 
Der Generalgonverneur gab schließlich seiner 
Freude darüber Ausdruck, daß im Jahre 1913 
bereits vier Regierungs= und neun Genossenschafts- 
stationen eingehende Versuche mit Trockenfarmen 
ausgeführt hätten. Von diesen Einrichtungen, die 
noch vermehrt werden sollten, verspräche er sich 
sehr viel für die seiner festen Uberzeugung nach 
große landwirtschaftliche Eutwicklung Südafrikas. 
Der zweite Redner war der Bürgermeister 
Johannesburgs. Er lenkte die Aufmerksamkeit 
der Kongreßmitglieder auf die von ihm geleitete 
Munizipalität als den besten Abnehmer des Landes 
für Produkte der Biehzucht und des Ackerbaus. 
Nicht weniger als 3¾ Millionen Pfund Sterling 
seien im Jahre 1912 für Viehankäufe und mehr 
als 3¾ Millionen Pfund Sterling für die Be- 
schaffung anderer Erzeugnisse der Landwirtschaft 
ausgegeben worden. 
Danach ergriff der Landwirtschaftsminister 
van Heerden das Wort, um eine kurze lber- 
sicht über das landwirtschaftliche Erziehungswesen 
im südafrikanischen Bundesgebiete zu geben. Im 
vergangenen Jahre seien 124 000 Pfund Sterling 
für diesen Zweck verausgabt worden, hauptsächlich 
zur Errichtung neuer Schulen und zur Ver- 
größerung der bereits bestehenden. Die Erziehung 
der im Lande geborenen Jugend für den land- 
wirtschaftlichen Beruf solle in immer ausge- 
dehnterem Maße angestrebt werden. Für Kinder 
armer Landeingesessener würden Stipendien im 
nächsten Etat bereitgestellt werden, damit auch 
sie die Landwirtschaft studieren könnten. Reichen 
jungen Leuten empfehle er dringend, die Wirt- 
schaftsbetriebe anderer Länder an Ort und Stelle 
kennen zu lernen.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Periodical volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment