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Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)

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Periodical

Persistent identifier:
kbl
Title:
Deutsches Kolonialblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1890
1921
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
kbl_1917
Title:
Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Kolonialblatt
Volume count:
28
Publishing house:
Ernst Siegfried Mittler und Sohn
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1917
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nummer 12.
Volume count:
12
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Chapter

Title:
Nichtamtlicher Teil.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
Das deutsche und das englische koloniale Kriegsziel.
Document type:
Periodical
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVIII. Jahrgang, 1917. (28)
  • Title page
  • Table of contents
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3/5. (3/5.)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8/9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Das deutsche und das englische koloniale Kriegsziel.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Neue Literatur. VI.
  • Stück Nummer 13/14. (13/14)
  • Stück Nummer 15/16. (15/16)
  • Stück Nummer 17/18. (17/18)
  • Stück Nummer 19/20. (19/20)
  • Stück Nummer 21/22. (21/22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)
  • Stück Nummer 24a. (24a)

Full text

181 2O 
Franzosen, die Einführung der allgemeinen Wehr- 
pflicht unter den Eingeborenen planen? 
Merkwürdigerweise erwähnt General Smuts 
mit keinem Wort die Militarisierungspläne in 
Afrika, die die Entente seit Beginn des Krieges 
in die Tat umsetzt, sondern wendet sich in diesem 
Zusammenhange nur gegen die Errichtung eines 
afrikanischen deutschen Kolonialreichs, mit der 
Begründung, Deutschland plante mit dort zu 
bildenden schwarzen Armeen den affrikanischen 
und europäischen Frieden zu bedrohen. 
Meine Herren! Ich habe es schon zu Anfang 
meines Vortrags angedentet — und es ist längst 
kein Geheimnis mehr, auch in England nicht —, 
daß wir bereits vor dem Kriege den Plan hatten, 
auf dem Wege friedlicher Vereinbarung zu einer 
Zusammenfassung unseres afrikanischen Besitzes zu 
gelangen. Aber nichts würde uns eine bessere 
Bürgschaft für die Sicherheit eines solchen Besitzes 
geben als die Durchsetzung der Smutsschen For- 
derung, die Militarisierung der Eingeborenen zu 
verbicten. Allerdings können wir uns nicht mit 
der Vernichtung des Militarismus in Afrika in 
der Form befreunden, daß der deutsche Kolonial- 
besitz wehrlos sein soll, während die Entente ihren 
Kolonien die allgemeine Wehrpflicht aufzwingt. 
General Smuts faßt sein Programm der 
Eingeborenenpolitik in die Worte zusammen: 
„Nur Fuir Play, Gerechtigkeit und die gewöhn- 
lichen christlichen Tugenden dürfen die Grundlage 
aller unserer Beziehungen zu der schwargen Be- 
völkerung bilden.“ 
Das ist auch unser Ziel. Ich darf daran 
erinnern, daß ich bereits vor fünf Jahren im 
Reichstag unter einmütiger Zustimmung aller 
  
Parteien die Forderung aufstellen konnte: Kolo- 
nisieren heißt missionieren, und zwar missio- 
nieren in dem Sinne der Erziehung, nicht der 
Erziehung zur europäischen Bildung, sondern zu 
einer Kultur, die in der Heimat der Eingeborenen 
Wurzel fassen kann und ihrem Charakter und 
Verstande angepaßt ist. 
Ich sage nicht, daß wir dieses Ziel schon er- 
reicht haben, aber wir waren auf dem rechten 
Wege dahin und haben den Willen, diesen Weg 
wiederzugehen und weiterzugehen. 
Meine Herren! Ich kam hierher, um in diesem 
Kreise zu sagen, daß die Regierung einig 
ist mit dem deutschen Volke in der Ent- 
schlossenheit, unsere koloniale Zukunft 
sicherzustellen. Aber ich habe es für meine 
Pflicht gehalten, Ihnen gleichzeitig milzuteilen, 
daß in Feindesland der starke Wille herrscht, uns 
als koloniale Macht zu vernichten. Wir können 
daraus nur eine Konsequenz ziehen: Deutschland 
muß den furchtbaren Kampf um sein Dasein 
weiterkämpfen. Die Beantwortung der Frage: 
„Was haben unsere Feinde mit unseren Kolonien 
vor?“ geht weit über die Bedeutung meines 
Ressorts hinaus. Sie liefert uns das zuverlässige 
Symptom für den Geist, in dem unsere Feinde 
nach diesem Kriege an die Ordnung der Dinge 
herangehen wollen. Wer so spricht wie Lord 
Robert Cecil, der will keine Ruhe und keine Auf- 
richtung für die aus unzähligen Wunden blutende 
Menschheit, der will keinen Spielraum für die 
großen und kleinen VBölker in friedlichem Neben- 
einander, sondern der will einen Frieden, der 
nichts weiter ist als die Fortsetzung des Krieges 
mit andern Mitteln.“ 
SEZ
	        

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