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Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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fullscreen: Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)

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Monograph

Persistent identifier:
kvo_XIII_handbuch_1918
Title:
Handbuch der während des Krieges ergangenen Verordnungen des stellv. Generalkommandos XIII. (Kgl.Württm.) Armeekorps.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
mit Einschluß nicht veröffentlichter Erlasse
Volume count:
1918
Place of publication:
Stuttgart
Publishing house:
Felix Krais Verlag
Document type:
Monograph
Collection:
wuerttemberg
Year of publication.:
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Allgemeine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
F. Feld-, feuer- und sicherheitspolizeiliche Maßnahmen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Law

Title:
Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIII. (K.W.) Armeekorps, betr. Rauchen in feuergefährlichen Betrieben.
Document type:
Monograph
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXII. Jahrgang, 1911. (22)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Lãnder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1. (1)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Die Kolonialpolitik bei der ersten Beratung des Etats für 1911.
  • Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten.
  • Deutsch-Ostafrika.
  • Togo.
  • Deutsch-Südwestafrika.
  • Samoa.
  • Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Vermischtes.
  • Literatur-Bericht.
  • Koloniale Literatur.
  • Verkehrs-Nachrichten.
  • Stück Nummer 2. (2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8. (8)
  • Stück Nummer 9. (9)
  • Stück Nummer 10. (10)
  • Stück Nummer 11. (11)
  • Stück Nummer 12. (12)
  • Stück Nummer 13. (13)
  • Stück Nummer 14. (14)
  • Stück Nummer 15. (15)
  • Stück Nummer 16. (16)
  • Stück Nummer 17. (17)
  • Stück Nummer 18. (18)
  • Stück Nummer 19. (19)
  • Stück Nummer 20. (20)
  • Stück Nummer 21. (21)
  • Stück Nummer 22. (22)
  • Stück Nummer 23. (23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 18 20 
der Gouverneur habe nichts für das Deutschtum 
getan, er schädige es sogar und fördere das Eng- 
ländertum im Vergleich zum Deutschtum. Es 
liegt mir hier eine Adresse vor, welche — ich 
glaube — von 60 deutschen Ansiedlern unter- 
schrieben ist. Ich halte sie insofern für wichtiger 
als eine andere von sämtlichen Ansiedlern unter- 
schriebene, weil es sich um den Verein „Concordia“ 
handelt, der, wenn ich recht unterrichtet bin, 
gerade die Pflege des Deutschtums speziell in sein 
Programm geschrieben hat. In dieser Adresse 
heißt es unter anderem: 
Euer Exzellenz haben das Bestreben der 
„Concordia“, deutsche Art und deutsches 
Wesen zu stärken und aufrechtzuerhalten 
und die Zusammengehörigkeit und Gesellig- 
keit der Deutschen untereinander zu pflegen, 
überhaupt echtes, rechtes Deutschtum zu 
fördern, stets mit Rat und Tat unterstützt. 
Dafür wird nun dem Gouverneur Dank gesagt. 
  
Ich glaube, daß unsere Deutschen auf Samoa 
doch nicht so wenig Rückgrat haben, daß sie dem 
Gouverneur eine solche Adresse überreicht haben 
würden, wenn sie der Meinung wären, daß er 
das Deutschtum vernachlässigt und statt dessen das 
Ausländertum bevorzugt hätte. 
Ich habe geglaubt, diese Erklärung hier abgeben 
zu müssen angesichts dessen, daß dieser Gouverneur 
nun mehr als zehn Jahre das schwere Amt eines 
Gouverneurs von Samoa versieht unter Ver- 
hältnissen, die, wie ich nochmals betonen möchte, 
ganz eigenartig sind, indem eben die englischen 
und amerikanischen Interessen — aber nicht erst 
in letzter Zeit, sondern von jeher — sehr stark 
vertreten gewesen sind. 
Im übrigen dürfen Sie überzeugt sein, daß ich 
auch von den Gouverneuren verlangen werde, 
daß sie ebenso wie die Kolonialverwaltung das 
Deutschtum in den Kolonien in jeder Be- 
ziehung fördern und heben. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwelse nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Ostafrika. 
Abbholzungsversuche im Kampte gegen die Tsetse 
(Glossina morsitans). 
Zur Beseitigung der Tsetse sind Abholzungs- 
versuche, zunächst von Robert Koch, in Usambara 
vorgenommen worden. Koch ließ einen von 
Glossina fusca besetzten Busch abholzen mit dem 
Resultate, daß jener Platz vollständig tsetsefrei 
wurde. Auch spätere Abholzungen hatten mehr 
oder weniger günstige Resultate; bei allen fand 
jedoch ein Einnisten der Tsetse statt, sofern nach 
mehreren Monaten der nachgewachsene Busch 
nicht wieder abgeschlagen wurde. Nach den 
biesigen Beobachtungen haben die einzelnen Tsetse- 
Arten abweichende Lebensbedingungen; es kann 
demnach nicht ohne weiteres mit den in dieser 
Beziehung mit einer Tsetse-Art gemachten Er- 
fahrungen auch auf die anderen Arten geschlossen 
werden. 
Dies gilt vor allen Dingen von der Glossina 
palpalis, die am anspruchsvollsten und daher auch 
am leichtesten auszurotten ist. 
Die Glossina morsitans ist die verbreitetste 
Tsetse des Schutzgebiets, und deshalb haben Ver- 
suche, die neuerdings Regierungstierarzt Dr. Wölfel 
angestellt hat, besondere Bedeutung. 
  
Dr. Wölfel machte seine Versuche auf der 
Straße Kasima—Isikiza (Ujui), die in un- 
mittelbarer Nähe der Stadt Tabora fast aus- 
schließlich durch sog. Trockenwald mit Unterholz 
(lichten Myombowald) von wechselnder Dichte 
führt. Das Unterholz besteht fast nur aus Laub- 
büschen und bietet als solches der Tsetse einen 
sehr günstigen Unterschlupf. Infolgedessen kam 
die Tsetse sehr zahlreich zu allen Jahreszeiten bei 
Tag und Nacht vor, so daß ein Durchtrieb durch 
diese Strecke ohne Ansteckungsgefahr kaum möglich 
war. Im November 1908 wurde nun mit den 
Versuchen begonnen, durch beiderseitiges Abholzen 
des Busches diese Straße t#etsefrei zu machen, 
und zwar in der Weise, daß auf jeder Seite der 
Straße vom 1. bis 7. Kilometer 100 m, vom 
7. bis 8. Kilometer 200 m und vom 21. bis 
22. Kilometer 300 m breit ausgeholzt wurde. 
Hierbei wurden die Sträucher ganz kurz, die 
Bäume bis etwa in Kniehöhe abgeschlagen und 
die abgeschlagenen Aste und Zweige verbrannt. 
Nachwachsende Büsche und Gras wurden in der 
angegebenen Weise baldigst wieder entfernt. 
Die Beobachtungen, die nun in dieser Hinsicht 
gemacht wurden, sind kurz zusammengefaßt folgende: 
In Gebieten, in denen die Tsetsefliegen sehr 
zahlreich auftreten, war durch 100 m breites 
beiderseitiges Abholzen auf der Straße zwar ein
	        

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