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Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

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Bibliographic data

fullscreen: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Monograph

Persistent identifier:
lehrbuch_deutsche_staatskunde
Title:
Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
2023
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
A. Deutsches Staatsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
7. Was ist eine Verfassung?
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Anmerkung des Herausgebers.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • A. Deutsches Staatsrecht.
  • 1. Selbsterhaltung, Staat und Souverän.
  • 2. Unsere Volkstugenden.
  • 3. Vaterlandsliebe.
  • 4. Geschichte. Wie entstand das Deutsche Reich.
  • 5. Die Gründung des Deutschen Reichs.
  • 6. Aktueller Status des Deutschen Reichs.
  • 7. Was ist eine Verfassung?
  • 8. Die Geschichte der Verfassungen.
  • 9. Überblick über die Staatsformen.
  • 10. Aufbau des Staates.
  • 11. Grundzüge der Deutschen Reichsverfassung von 1871.
  • 12. Staatsgebiet.
  • 12.1. Das Deutsche Reich.
  • 12.2. Die einzelnen Bundesstaaten.
  • 13. Staatsangehörigkeit.
  • 14. Erwerb einer Deutschen Staatsangehörigkeit.
  • 15. Verlust der Staatsangehörigkeit.
  • 16. Die öffentlichen ,,Rechte der Staatsbürger".
  • 17. Staatsbürgerliche, politische Rechte.
  • 18. Bürgerliche Rechte.
  • 19. Die Pflichten der Reichsangehörigen.
  • 20. Pflichten auf Grundlage der Rechtskreise Reich und Land.
  • 21. Staatsorgane.
  • 22. Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane.
  • 23. Der Reichskanzler.
  • 24. Wahlrecht.
  • 25. Wahlverfahren.
  • 26. Geschäftsordnung im Reichstag.
  • 27. Die Reichsfinanzen.
  • B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht.
  • 28. Die Gemeinde. Gemeindewesen.
  • 29. Kirche und Schule.
  • 30. Die mittleren Verwaltungsbezirke.
  • 31. Die Bundesstaaten.
  • 32. Das Verhältnis des Reichs zu den Einzelstaaten.
  • 33. Sonderrechte der einzelnen Bundesstaaten.
  • 34. Die Reichsbehörden.
  • 35. Die Ordnung des Rechtswesens.
  • 36. Deutschland als Wirtschaftseinheit.
  • 37. Das Reichsheerwesen.
  • Literatur.
  • D. Aufgabensatz.
  • Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Schlußwort.
  • Verweis auf die online-Ausgabe.

Full text

heitsrecht überliefert, bei höherer Kultur aber schriftlich 
festgestellt und entwickelt sich ebenso unbewußt, eigen- 
artig und natürlich wie die Sprache, die Sitte und die 
Religion. 
Die Art und Weise nun, wie die Vielheit der Volksge- 
nossen sich zu einem einheitlichen, einen bestimmten 
Willen ausdrückenden Volksganzen zusammenschließt, 
sich gewissermaßen zu einer einzigen Persönlichkeit, 
einem Gesamtwillen gestaltet, nennt man die Verfassung 
eines Volkes. Es bildet sich in jedem Staat eine Obrigkeit 
oder Regierung: die Herrschaften heißen Untertanen, 
wenn sie lediglich gehorchen müßten, oder aber Bürger, 
sofern sie selbst irgendeinen Anteil an der Bildung des 
Volkswillens haben. 
Die Gesamtheit aller Maßregeln dagegen, die den Willen 
dieser einen Volksperson unter den Volksgenossen durch- 
führen und die Ordnung bei ihnen aufrechterhalten sollen, 
bezeichnet man als Verwaltung des Staates. 
8. Die Geschichte der Verfassungen. 
„Erst durch den Absolutismus (17./18. Jahrhundert) sind 
einheitliche Staaten geschaffen worden. Freilich herrschte 
hier der Fürst ganz allein. (Ludwig XIV.“ Letat, c'est moi“ 
= Der Staat bin ich.) Auch die Fürsten des aufgeklärten 
Absolutismus wie Friedrich I. („Ich bin der erste Diener 
meines Staates.*), taten wohl alles für, aber nichts durch 
das Volk. Das führte in Frankreich zur Revolution, 
wodurch das regierende Königshaus abgesetzt und die 
Volksherrschaft erklärt wurde. Aus den revolutionären 
Wirren schwang sich Napoleon Bonaparte zunächst zum 
Herrscher über Frankreich auf, um dann mit militärischer 
Gewalt das übrige Europa unter seine Machtsphäre zu 
zwingen. Napoleon unterwarf einen deutschen Staat nach 
dem anderen und gliederte sie dem Rheinbund an, der als 
Staatenbund napoleonischer Vasallen bezeichnet werden 
kann. Auf diese Weise besorgte er den Untergang des 
A. Deutsches Staatsrecht. 
2 
Was ist eine Verfassung? 
  
2 
Welche Umstände 
führten zur Entwicklung 
  
der Reichsverfassung 
aus dem Jahr 1871? 
Die Geschichte der Verfassungen. | Seite 23
	        

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