Staatsbibliothek des ewigen Bundes Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

Monograph

Persistent identifier:
lehrbuch_deutsche_staatskunde
Title:
Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
Document type:
Monograph
Collection:
deutschesreich
Publication year:
2023
DDC Group:
Politik
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
36. Deutschland als Wirtschaftseinheit.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
36.1. Innere Entwicklung.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.
  • Title page
  • Vorwort.
  • Anmerkung des Herausgebers.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • A. Deutsches Staatsrecht.
  • 1. Selbsterhaltung, Staat und Souverän.
  • 2. Unsere Volkstugenden.
  • 3. Vaterlandsliebe.
  • 4. Geschichte. Wie entstand das Deutsche Reich.
  • 5. Die Gründung des Deutschen Reichs.
  • 6. Aktueller Status des Deutschen Reichs.
  • 7. Was ist eine Verfassung?
  • 8. Die Geschichte der Verfassungen.
  • 9. Überblick über die Staatsformen.
  • 10. Aufbau des Staates.
  • 11. Grundzüge der Deutschen Reichsverfassung von 1871.
  • 12. Staatsgebiet.
  • 13. Staatsangehörigkeit.
  • 14. Erwerb einer Deutschen Staatsangehörigkeit.
  • 15. Verlust der Staatsangehörigkeit.
  • 16. Die öffentlichen ,,Rechte der Staatsbürger".
  • 17. Staatsbürgerliche, politische Rechte.
  • 18. Bürgerliche Rechte.
  • 19. Die Pflichten der Reichsangehörigen.
  • 20. Pflichten auf Grundlage der Rechtskreise Reich und Land.
  • 21. Staatsorgane.
  • 22. Die Rechte und Pflichten der Staatsorgane.
  • 23. Der Reichskanzler.
  • 24. Wahlrecht.
  • 25. Wahlverfahren.
  • 26. Geschäftsordnung im Reichstag.
  • 27. Die Reichsfinanzen.
  • B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht.
  • 28. Die Gemeinde. Gemeindewesen.
  • 29. Kirche und Schule.
  • 30. Die mittleren Verwaltungsbezirke.
  • 31. Die Bundesstaaten.
  • 32. Das Verhältnis des Reichs zu den Einzelstaaten.
  • 33. Sonderrechte der einzelnen Bundesstaaten.
  • 34. Die Reichsbehörden.
  • 35. Die Ordnung des Rechtswesens.
  • 36. Deutschland als Wirtschaftseinheit.
  • 37. Das Reichsheerwesen.
  • Literatur.
  • D. Aufgabensatz.
  • Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871.
  • Schlußwort.
  • Verweis auf die online-Ausgabe.

Full text

B. Innere Verwaltung. Deutsches Verwaltungsrecht. 
? 
  
Welche Wirtschaftszweige 
haben sich, maßgeblich 
ausgehend von Preußen, 
über den Rahmen des 
Kleinhandwerks hinaus in 
Deutschland entwickelt? 
36. Deutschland als Wirtschaftseinheit. 
36.1. _ Innere Entwicklung. 
Unsere Urahnen waren ein Jäger- und Hirtenvolk. Der 
Ackerbau spielte in ihrem Haushalt eine untergeordnete 
Rolle und wurde den Frauen und Unfreien überlassen. 
Im Laufe der Geschichte begannen die einzelnen Stämme 
die Ackerflur an ihre Angehörigen aufzuteilen, und 
Deutschland wurde allmählich ein Land, das über seinen 
Bedarf hinaus Getreide erzeugte. Diese Stellung nahm es 
auch im 19. Jahrhundert noch ein, bis in den 1870er Jahren 
ein Umschwung eintrat, welcher mit der wachsenden 
Bevölkerung und dem Aufblühen der Industrie im inneren 
Zusammenhang steht. 
Das Gewerbe war Jahrhunderte hindurch nicht über 
den Rahmen des Kleinhandwerks hinausgekommen. 
Die Zersplitterung des Reichs in Hunderte von kleinen 
Staaten, die vielfachen Kriege, die Erschwerung des 
Handels durch unzählige Abgaben und Zölle, die Eifer- 
sucht der Städte untereinander verhinderten eine kräftige 
Entwicklung der Industrie. Nur einige Städte, besonders 
in Süddeutschland, erzeugten Ware für die Ausfuhr 
(Augsburger Tuch). 
Der erste Staat, der durch einheitliche Leitung zu einer 
industriellen Entfaltung gelangte, war Preußen. Durch die 
zum Teil harten Mafsnahmen seiner Herrscher im 17. und 
18. Jahrhundert (besonders Friedrich Wilhelms 1.) wurden 
die bestehenden Gewerbe gefördert und eine Reihe neuer 
Industrien eingeführt. Man nennt diese weitgehende staat- 
liche Bevormundung Merkantilismus; er war auch in den 
übrigen Deutschen Staaten zu finden, jedoch nicht in dem 
Maße wie in Preußen. 
Im Lauf des 19. Jahrhunderts trugen eine Reihe von 
Umständen zu dem gewaltigen Aufschwung des Handels 
und Gewerbes bei. Die Erfindung der Werkzeugma- 
schinen (mechanischer Webstuhl, Spinnmaschine), der 
Seite 106 | Deutschland als Wirtschaftseinheit.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

ausgabe:

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.