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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Monograph

Persistent identifier:
ludendorff_urkunden_1922
Title:
Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
Author:
Ludendorff, Erich
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
E. S. Mittler & Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Edition title:
Vierte, durchgesehene Auflage
Scope:
724 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

92 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen 
  
weisung von einer Arbeitsstelle an die andere über Kriegsamtsstelle. 
Meldepflicht der Arbeitgeber.). 
7. Ausdehnung der Hilfsdienstpflicht bis auf das 15. Jahr. 
II. Anderung der Stellung der Reklamierten. Die 
jetzige Gleichstellung der Reklamierten mit hilfsdienstpflichtigen Arbeitern 
ist unhaltbar. 
Es muß erreicht werden, daß jeder Mann nur für einen bestimmten 
Betrieb reklamiert gilt und nicht die Arbeitsstätte wechseln darf. Zu einer 
Überführung zu anderen Arbeitsstätten ist nur die betreffende Kriegs- 
amtsstelle befugt; Reklamierte, die ihre Arbeitspflichten nicht erfüllen, 
müssen wieder eingezogen werden. 
III. Erhöhung der Leistung des einzelnen. Die 
Leistung der Arbeiter, namentlich der reklamierten, ist stellenweise um 30 
bis 40% gesunken"). An der Ernährung liegt es nicht, es ist vielmehr 
passiver Widerstand, bei den Reklamierten wohl auch der Wunsch, die 
Arbeit zu strecken und damit der Wiedereinziehung zu entgehen. Neben 
den unter I und II angegebenen Maßnahmen ist es nötig, die Arbeiter 
über ihre Pflichten gegen den Staat und ihre kämpfenden Brüder aufzu- 
klären. Gleichzeitig muß mit aller Strenge gegen die gewissenlosen Hetzer 
eingeschritten werden. 
IV. Vorbereitung, um spätestens im Frühjahr 
eine möglichst große Zahl kriegsverwendungsfähi- 
ger Leute als Heeresersatz aus der Industrie zu 
holen. Ein wesentliches Mittel hierfür ist rechtzeitige Ankündi- 
gung an alle Fabriken, wieviel Leute sie im Frühjahr abzugeben haben. 
Nur dann können sie Ersatz anlernen. Ein zweites wesentliches Mittel ist 
trotz aller schwerwiegenden Bedenken das Zusammenlegen von Betrieben. 
Kleinere Betriebe arbeiten hinsichtlich Ausnutzung der Arbeiter und des 
Kohlenverbrauchs bekanntlich unrentabel. Sie müssen also zurücktreten. 
Endlich müssen kriegsunwichtige Betriebe, soweit noch nicht geschehen, 
stillgelegt oder auf das Nötigste beschränkt werden. Hierzu gehören auch 
Kinos, Theater, Restaurants, Musikkapellen, Modegeschäfte, Warenhäuser, 
Friseure usw. 
V. Verlängerung der Wehrpflicht. Sie kann neben 
der Verbesserung des Hilfsdienstgesetzes nötig werden. Die älteren kriegs- 
verwendungsfähigen und garnisonverwendungsfähigen Leute würden be- 
sonders dazu benutzt werden können, um in der Etappe alle jungen kriegs- 
*) Es ist mir vielfach gesagt worden, daß die Frauen erheblich weniger nach- 
gelassen hätten, und daß vielfach die Arbeitsleistung der Frau infolgedessen höher 
stand als die des Mannes! Der Verfasser.
	        

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