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Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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fullscreen: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

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Monograph

Persistent identifier:
ludendorff_urkunden_1922
Title:
Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
Author:
Ludendorff, Erich
Buchgattung:
Dokumente
Keyword:
Weltkrieg
Place of publication:
Berlin
Publishing house:
E. S. Mittler & Sohn
Document type:
Monograph
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1922
Edition title:
Vierte, durchgesehene Auflage
Scope:
724 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft.
  • II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen.
  • III. Finanzfrage, Löhne und Kriegsgewinne.
  • IV. Kriegswirtschaft, Beschaffungsfragen.
  • V. Kohle, Transportfragen.
  • VI. Ernährung.
  • VII. Landwirtschaft.
  • VIII. Stickstoff
  • IX. Trocknung von Nährmitteln.
  • X. Handelsschiffbau.
  • XI. Bevölkerungspolitik und Fürsorge für Kriegsteilnehmer.
  • XII. Leitsätze für den vaterländischen Unterricht unter den Truppen.
  • XIII. Aus Presse- und Aufklärungsakten.
  • XIV. Zurückhaltung in der Wahlrechtsvorlage.
  • XV. Zur Schaffung des Königreichs Polen.
  • XVI. Über den U-Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons.
  • XVII. Der Sonderfriedensversuch des Hauses Parma-Bourbon.
  • XVIII. Zur Kanzlerkrise und Friedensresolution Juli 1917.
  • XIX. Der Friedensvorschlag des Papstes und der "englische Friedensfühler" im August und September 1917.
  • XX. Der Waffenstillstandsvertrag mit Rußland vom 15. Dezember 1917.
  • XXI. Verschiedenes aus der ersten Jahreshälfte 1918.
  • XXII. Friedensverhandlungen.
  • XXIII. Kriegsziele der feindlichen Staaten.
  • XXIV. Militärische Schriften.
  • Personen- und Sachverzeichnis.

Full text

Einschränkung der Reklamationen auf Ausnahmefälle für Facharbeiter 95 
  
verwendungsfähigen Leute frei zu machen. Unter der Voraussetzung, daß 
das Reklamiertenverhältnis geändert wird, würde sich auch die Heran- 
ziehung dieser Jahrgänge zur Arbeit wirksamer gestalten. 
Es ist nicht meines Amts, weitere Vorschläge zu machen, was auf 
Grund der vorstehend niedergelegten Besprechungen in die Praxis um- 
gesetzt werden kann. Das muß ich aber pflichtmäßig betonen: Die 
Lage muß sich kritisch gestalten, wenn wir nicht 
tatkräftig und soforthandeln. Handeln wir in diesem 
Sinne, so wird auch das Heer den Krieg zum guten 
Ende führen. Für alle an den vorstehend behandelten Fragen ver- 
antwortlichen Stellen besteht also eine ungeheure Verantwortung. Ins- 
besondere darf namentlich dem Reichstag, den Gewerkschaften usw. kein 
Zweifel darüber gelassen werden, daß auch sie durch Zaudern oder Ab- 
lehnung die schwerste Schuld auf sich laden. 
Daß, nachdem Monate ungenutzt verstrichen, schnelles Handeln ge- 
boten ist, bedarf keines Hinweises. gez. v. Hindenburg. 
12. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. Telegramm vom 25. 9. 1917. 
II Nr. 65 317 op. 
An alle Heeresgruppen. 
Vgl. II 50 684 op. vom 21. 3. 17. 
1. Die Ersatzlage gestattet es nicht mehr, den Reklamationen beim 
Feldheer im bisherigen Maße nachzukommen. Anträge auf Entlassung in 
die heimische Kriegswirtschaft von kriegsverwendungsfähigen 
Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften des 
Feldheeres, die 1876 oder später geboren sind, werden 
daher nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen, d. h. in solchen 
Fällen gestellt werden, wo im Falle der Ablehnung Gefahr für die Kriegs- 
wirtschaft entsteht und der Betreffende in der Heimat nicht durch andere 
ersetzbar ist. In der Hauptsache werden sich diese Reklamationen auf 
Leiter von Betrieben, auf einzelne landwirtschaftliche und industrielle 
Facharbeiter und auf ähnliche Fälle, in denen der Fortgang des betreffen- 
den kriegswirtschaftlichen Betriebes gewissermaßen auf zwei Augen ruht, 
beschränken. 
Reklamationen aus der Etappe, von garnisonverwen- 
dungsfähigen Offizieren, Unteroffizieren und 
Mannschaften und der im Gange befindliche Aus- 
tausch von Heeresangehörigen, die 1875 und früher 
geboren sind, werden durch obige Bestimmung nicht berührt.
	        

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