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Das Völkerrecht.

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Bibliographic data

Object: Das Völkerrecht.

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Gesetzsammlung

Persistent identifier:
rbl_swe_2
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach.
Place of publication:
Weimar
Document type:
Gesetzsammlung
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1837
1902
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund

Gesetzblatt-Jahrgang

Persistent identifier:
rbl_swe_1867
Title:
Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzsammlung
Volume count:
51
Place of publication:
Weimar
Publishing house:
Hermann Böhlau
Document type:
Gesetzblatt-Jahrgang
Collection:
Grand Duchy of Saxe-Weimar-Eisenach.
Year of publication.:
1867
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Regierungs-Blatt Nummer 11.
Volume count:
11
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
Nachtrag zu der Geschäftsordnung für das Gesammt-Ober-Appellations-Gericht in Jena.
Volume count:
43
Document type:
Gesetzsammlung
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Das Völkerrecht.
  • Title page
  • Blank page
  • Vorbemerkung zur vierten Auflage.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Homepage
  • Nachträge.
  • Einleitung.
  • § 1. Begriff und Einteilung des Völkerrechts.
  • § 2. Die Quellen des Völkerrechts.
  • § 3. Geschichte des Völkerrechts.
  • § 4. Die Literatur des Völkerrechts.
  • I. Buch. Die Rechtssubjekte und ihre allgemeine Rechtsstellung.
  • § 5. Die Staaten als Rechtssubjekte des Völkerrechts.
  • § 6. Die völkerrechtliche Handlungsfähigkeit.
  • (I.) § 7. Die Staatsgewalt in ihrer äußeren Unabhängigkeit.
  • § 8. Die Staatsgewalt in ihrer inneren Selbständigkeit.
  • (II.) § 9. Das Staatsgebiet.
  • § 10. Erwerb und Verlust von Staatsgebiet.
  • (III.) § 11. Das Staatsvolk.
  • II. Buch. Der völkerrechtliche Verkehr der Staaten im allgemeinen.
  • 1. Abschnitt. Die Organe des völkerrechtlichen Verkehrs.
  • 2. Abschnitt. Die völkerrechtlichen Rechtsverhältnisse und die rechtserheblichen Tatsachen.
  • III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
    III. Buch. Die völkerrechtliche Regelung und friedliche Verwaltung gemeinsamer Interessen.
  • I. Abschnitt.
  • II. Abschnitt. Die Verkehrsbeziehungen.
  • III. Abschnitt. Vereinbarungen über Gesetzgebung und Rechtspflege.
  • IV. Abschnitt.
  • V. Abschnitt.
  • VI. Abschnitt.
  • VII. Abschnitt.
  • IV. Buch. Die Staatenstreitigkeiten und deren Austragung.
  • § 38. Die nicht-kriegerische Erledigung.
  • I. Vereinbarung der Streitteile.
  • II. Schiedsrichterliche Erledigung.
  • III. Nichtkriegerische Gewaltmaßregeln.
  • § 39. Der Krieg als völkerrechtliches Rechtsverhältnis.
  • § 40. Die einzelnen Kriegsrechtssätze.
  • § 41. Fortsetzung. Der Seekrieg.
  • § 42. Die Rechtsstellung der neutralen Mächte.
  • Anhang.
  • [Inhaltsverzeichnis.]
  • Nr. 1. Traktat zwischen Preussen, Oesterreich, Grossbrittanien und Russland, geschlossen zu Paris, den 20. November 1815.
  • Nr. 2. Vertrag zwischen Preussen, Oesterreich, Frankreich, Grossbritannien, Russland, Sardinien und der Türkei. Vom 30. März 1856.
  • Nr. 3. Die Genfer Konvention. Convention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde. (Vom 22. August 1864.)
  • Nr. 4. Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Russland und der Türkei. Vom 13. Juli 1878.
  • No. 5a. Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich und der Internationalen Gesellschaft des Kongo. Vom 8. November 1884.
  • No. 5b. General-Akte der Berliner Konferenz. Vom 26. Februar 1885.
  • No. 6a. Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • No. 6b. Konsularvetrag zwischen dem Deutschen Reich und Japan. Vom 4. April 1896.
  • Nr. 7a. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden. Vom 31. Dezember 1896.
  • Nr. 7b. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und den Niederlanden über die Auslieferung der Verbrecher zwischen den Deutschen Schutzgebieten, sowie den sonst von Deutschland abhängigen Gebieten und dem Gebiete der Niederlande, sowie den Niederländischen Kolonien und auswärtigen Besitzungen. Vom 21. September 1897.
  • Nr. 8. Schlussakte der Haager Friedenskonferenz vom 29. Juli 1899.
  • Sachregister.

Full text

838. Die nicht-kriegerische Erledigung. 309 
wiederholt angewendet worden, um kleinere oder schwächere 
Staaten zur Erfüllung ihrer Verpflichtung anzuhalten.10° Besonders 
die Türkei (zuerst 1827), sowie Griechenland sind wiederholt von 
den Großmächten blockiert worden. Viel besprochen wurde die 
Blockade Formosas durch Frankreich 1884 sowie die Blockierung 
Kretas durch die Großmächte 1897. Begriff, Voraussetzungen 
und Wirkungen der Friedensblockade sind dieselben wie die der 
kriegerischen Blockade (darüber unten $ 41 IV). Es besteht daher 
die Hauptwirkung der Blockade darin, daß auch den Schiffen der 
nichtbeteiligten Mächte die Verbindung mit der blockierten Küste 
untersagt ist. Nur ausnahmsweise wird die Wirkung beschränkt 
auf die Schiffe des blockierten Staates selbst; so 1886 bei der 
Blockierung Griechenlands, nicht aber 1897 bei der Blockierung 
Kretas. Die friedliche Blockierung der Küsten von Venezuela 
wurde am 20. Dezember 1902 in eine „kriegerische“ verwandelt, 
da die Vereinigten Staaten die Wirksamkeit der Friedensblockade 
für Schiffe der nichtbeteiligten Mächte bestritten.!! Diese Ansicht 
übersieht, daß die Blockade erfolgreich bleiben muß, wenn sie die 
Küsten nicht von dem gesamten Handel abschneidet; sie übersieht 
ferner, daß die Vermeidung des Kriegszustandes gerade im Interesse 
der nichtbeteiligten Mächte liegt. 
2. Als eine Art der indirekten Selbsthilfe zum Zwecke der eigen- 
mächtigen Durchsetzung eines behaupteten Anspruches erscheint die 
Anwendung von RBRepressalien, d. h. der Eingriff in die an sich 
bereehtigten Interessen des gegnerischen Staates oder selner An- 
gehörigen.'? 
a) Nach heutiger Rechtsauffassung ist nur die Staats- 
gewalt selbst zur Anordnung und zur Durchführung von 
  
10) Falcke, Die Hauptperioden der sogenannten friedlichen Blockade 
(1827 bis 1850). 1891. Bar6s, Le blocus pacifique. 1898. Ullmann 305. 
Rivier 375. Perels 151. 
11) Dazu Basdevant, R.G. XI 423. 
12) Lafargue, Les reprösailles en temps de paix. Etude juridique, 
bistorique et politique. 1898.
	        

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