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Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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Bibliographic data

fullscreen: Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1893
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1893.
Shelfmark:
rgbl_1893
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
27
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1893
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 2137.) Handels- und Zollvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Serbien.
Volume count:
2137
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher.
  • Illustrierte Geschichte der Sächsischen Lande und ihrer Herrscher. II. Band, 2. Abteilung. Das Albertinische Sachsen von 1815-1904. (4)
  • Title page
  • Abbildung: Friedrich August III., König von Sachsen.
  • Title page
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Sachsen nach der Teilung bis zum Tode König Antons. 1815-1836.
  • König Friedrich August II. (1836-1854).
  • Sachsen unter König Johann. (1854-1873).
  • Sachsen unter den Königen Albert (1873-1902) und Georg (1902-1904).
  • Namen- und Sachregister. II. Band, II. Abteilung.
  • Verbesserungen und Ergänzungen.
  • Namen- und Sachregister zu Band I, Abteilung 1 und 2 der Geschichte der sächsischen Lande.
  • Corrigenda et addenda.

Full text

— 208 — 
Ministerium entschied sich auf Friesens Vortrag, der sich darüber 
mit dem nächst beteiligten Minister der Justiz, mit Zschinsky, 
verständigt hatte, für die Durchführung; es mußte hierzu ein 
Entwurf ausgearbeitet werden, mit dem Friesen den Ministerialrat 
Kohlschütter beauftragte. Leider ist diese Arbeit „schätzbares Ma- 
terial“ geblieben, da Friesen, ehe diese Dinge noch zur Beratung 
kamen, aus gleich noch zu erwähnenden Ursachen aus dem Mini- 
sterium schied. Beust aber ließ diesen wichtigen Gegenstand ein- 
fach fallen, weil er bei der stark konservativen ersten Kammer, 
deren Haltung für ihn je länger, je mehr allein bestimmend 
wurde, eine ganz bestimmte Abneigung erkannte, auf ein Gesetz 
zurückzugreifen, das der Revolutionszeit angehörte. Welchen 
Standpunkte die erste Kammer damals einnahm, erhellt am besten 
aus ihrer Behandlung der Jagdgesetzvorlage für Wiederherstellung 
der 1849 abgeschafften Jagdprivilegien. Die erste Kammer nahm 
die dahin gestellten Anträge mit allen gegen fünf Stimmen an, 
die zweite lehnte ihn mit allen gegen vier Stimmen ab. Da 
nun aber andererseits die bedingungslose Aufhebung ohne jede 
Entschädigung unverkennbar eine Ungerechtigkeit gewesen wäre, 
so legte Friesen im Namen der Regierung am 13. April den 
Kammern einen Gesetzentwurf wegen nachträglicher Entschädigung 
der früheren Jagdberechtigten aus der Staatskasse mit einer 
Summe von 300000 Talern vor. Dieser Entwurf wyrde zwar 
von der zweiten Kammer angenommen, die erste aber ließ ihn 
lange liegen und faßte dann kurz vor dem Ende des Landtags 
den Beschluß, von der Beratung desselben auf diesem Landtage 
abzusehen. Einer der Herren sagte damals zu Friesen: „Kön- 
nen wir unser Recht selbst nicht wieder erhalten, so wollen wir 
wenigstens das Recht behalten, über das uns widerfahrene Un- 
recht zu klagen und uns zu beschweren, uns aber nicht durch 
Geld beschwichtigen lassen.“ Im Jahre 1858 ist die Entschädi- 
gung schließlich von den Herren doch angenommen worden. 
Von großer Wichtigkeit für Sachsens ferneres Verhältnis 
zu Preußen wurde die Zollvereinsfrage. Es dürfte der Beust- 
schen Politik kaum der Vorwurf zu ersparen sein, die schon vor- 
handene Spannung zwischen Prcußen und Sachsen hierbei in
	        

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