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Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

Object: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1905
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1905.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Keyword:
Gesetzblatt
Volume count:
39
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1905
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr 39.
Volume count:
39
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr.3167.) Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleiternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs.
Volume count:
3167
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutsches Kolonialblatt.
  • Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)
  • Title page
  • Einteilung.
  • Inhalts-Verzeichnis.
  • Verzeichnis der in den Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorkommenden Länder-, Orts- und Volksnamen.
  • Namen-Verzeichnis.
  • Stück Nummer 1/2. (1/2)
  • Stück Nummer 3. (3)
  • Stück Nummer 4. (4)
  • Stück Nummer 5. (5)
  • Stück Nummer 6. (6)
  • Stück Nummer 7. (7)
  • Stück Nummer 8/9. (8-9)
  • Stück Nummer 10/11. (10/11.)
  • Amtlicher Teil.
  • Nichtamtlicher Teil.
  • Der Krieg in den deutschen Schutzgebieten.
  • I. Deutsch-Ostafrika.
  • II. Kamerun.
  • III. Togo.
  • IV. Deutsch-Südwestafrika.
  • V. Besitzungen in der Südsee.
  • Deutsch-Neuguinea.
  • Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten.
  • Neue Literatur. VI.
  • Stück Nummer 12/13. (12/13.)
  • Stück Nummer 14/15 (14/15)
  • Stück Nummer 16/17. (16/17)
  • Stück Nummer 18/19. (18/19.)
  • Stück Nummer 20/21. (20/21)
  • Stück Nummer 22/23. (22/23)
  • Stück Nummer 24. (24)

Full text

W 241 20 
18. Die dem Ardo Hanaua von Mugulbu 
gegebenen Patronen — siehe Anlage 6, Ziffer 7 — 
find an der Spitze ausgehöhlt. 
1* 
— 
Anlage 2. 
An den Führer der englischen Schiffe vor 
Viktoria. 
1. Ich protestiere gegen die Beschießung von 
Viktoria gemäß Art. 1 des Neunten Haager Ab- 
kommens vom 18. Oktober 1907. 
2. Gemäß Art. 27 des Vierten Haager Ab- 
kommens (Art. 5 des Neunten Abkommens) be- 
neune ich für den Fall der Beschießung von 
Viktoria als unverletzlich: Das Hospital, kenntlich 
durch Genfer Flagge, das Gebäude der wissen- 
schaftlichen Versuchsanstalt, kenntlich durch schwarz- 
weiße Tafel am Turm, und die Kirchen, kenntlich 
durch Kreuz am Turm. 
3. Gemäß Art. 46 des Vierten Haager Abkom- 
mensvom 18.Oktober 1907 protestiere ich gegen 
die Entwendung von Privateigentum, wie 
Uhren, silbernen Bechern und ähnlichem durch den 
Ersten Offizier der „Joy“ am 3. Oktober 1914. 
4. Gemäß, Neunten Abkommens der Zweiten 
Oaager Friedenskonferenz lege ich Protest ein 
gegen die am 5. September erfolgte Beschießung 
von Bota und den dadurch verursachten 
Schaden an Privateigentum. (Auf Verlangen 
der W. A. P. V.). 
Viktoria, den 10. Oktober 1914. 
gez. Kaiser. 
Anlage 3. 
An Bord des „Transmitter“", den 16. Ok- 
tober 1914. Original wurdemit lateinischen 
. BuMchstaben geschrieben. 
Mie uns Herr Generaloberarzt a. D. Dr. Waldow 
mitteilt, hat Herr Dr. Sharp, Regierungsarzt der Gold- 
küste-Kolonie (Medical Officer) die Außerung getan, 
die sechs Mitglieder der Katholischen Mission, die auf 
Ehrenwort hin freigegeben waren, seien wiederum 
als Kriegsgefangene verhaftet worden, weil sie 
ihr Wort nicht gehalten, sondern ihrem Eide ent- 
gegen gehandelt hätten. Aus demselben Grunde 
sei auch das ganze Vermögen der Station Deido, 
wo sich das deutsche Kriegslazarett befand, ob- 
gleich Privateigentum der Katholischen Mission, 
beim Weggange des Herrn Dr. Waldow von der 
englischen Kriegsverwaltung konfisziert worden. 
Die Unterzeichneten sind sich keines Eidbruches 
bewußt, sie haben nach bestem Wissen und Können 
sich den Anordnungen der Behörden gefügt, und 
sie protestieren deshalb gegen eine solche Be- 
schuldigung, die fie als katholische Priester und 
ihres Inhalts beraubt haben. 
  
Missionare sehr schmerzt. Sie protestieren ferner 
gegen die völkerrechtswidrige Wegnahme des 
Privateigentums der Katholischen Mission der 
Pallotiner, insbesondere des Privateigentums der 
Station Deido. Sie protestieren dagegen, daß 
es dem Mitunterzeichneten P. H. Voß, Vizerektor 
der Station in Akwa und Prokurator des Bischofs 
und Apostolischen Vikars von Kamerun, nicht er- 
laubt wurde, auf der Hauptstation in Akwa das 
Geld aus der Kasse zu nehmen oder es 
wenigstens gegen eine Quittung den Behäörden 
zu überlassen. Sie protestieren endlich noch gegen 
die schlechte Behandlung an Bord der „Kamerun“, 
wo ihnen von dem angestellten Deckoffizier und 
dem Polizeimeister auch die notwendigsten Sachen 
zwangsweise aus den Koffern genommen 
wurden, welche Sachen auch beim Verlassen der 
„Kamerun“ trotz Bitten nicht herausgegeben 
worden sind. 
gez. Rv. Brother Hoffmann, 
- Bilo, 
-- Kreutzkamp, 
P. Fielenbach, 
Father Vormann 
= P. H. Voß. 
An den Herrn Befehlshaber der Vereinigten 
Streitkräfte in Duala. 
4 14 
w 
Anlage 4. 
Santa Isabel, den 8. Dezember 1914. 
Herr General! 
Einige in meinem Amtsbezirk befindliche 
Deutsche haben mir mitgeteilt, daß bei der Be- 
setzung von Edea die Truppen der Verbündeten 
ihr Privateigentum zerstört, insbesondere 
verschlossene Koffer und Schränke aufgebrochen und 
Nicht einmal das 
Eigentum der Kultusgemeinschaften ist geschont 
worden; so wurden z. B. in der Kirche der 
Katholischen Mission die Tabernakeltüren und die 
Altartische zerschlagen, Marmorstatuen zerbrochen 
und seidene Tücher zerschnitten. 
An diesen Akten haben sich sowohl farbige 
Soldaten, die unter der Aufsicht von Weißen 
standen, als auch weiße (französische) Soldaten 
beteiligt. 
Das Verhalten der Truppen gegenüber den 
friedlichen Bewohnern des Ortes wird gekenn- 
zeichnet, wenn ich erwähne, daß die Oberin der 
genannten Mission von einem farbigen Soldaten 
in rohester Weise am Schleier gerissen und mit 
einem Messer bedroht worden ist, während ein 
Weißer lachend dabei stand. 
Dieses Verhalten der unter Ihrem Kommando 
stehenden Truppen, Herr General, widerspricht
	        

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