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Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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There is no access restriction for this record.

Bibliographic data

fullscreen: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)

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Periodical

Persistent identifier:
rgbl
Title:
Reichs-Gesetzblatt.
Place of publication:
Berlin
Document type:
Periodical
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1871
1918
DDC Group:
Gesetzgebung
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Periodical volume

Persistent identifier:
rgbl_1915
Title:
Reichs-Gesetzblatt. 1915.
Buchgattung:
Gesetzsammlung (amtlich)
Volume count:
49
Publishing house:
Reichsdruckerei
Document type:
Periodical volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1915
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Law Gazette

Title:
Stück Nr. 85
Volume count:
85
Document type:
Periodical
Structure type:
Law Gazette

Law

Title:
(Nr. 4790) Bekanntmachung über gewerbliche Schhutzrechte feindlicher Staatsangehöriger.
Volume count:
4790
Document type:
Periodical
Structure type:
Law

Contents

Table of contents

  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II.
  • Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. Erster Band. (1)
  • Title page
  • Kaiser Wilhelm II.
  • Title page
  • Deutsche Politik -- Fürst v. Bülow, Kanzler des Deutschen Reiches, am 7. 2. 1902.
  • Erstes Buch. Deutsche Politik. Von Bernhard Fürst von Bülow.
  • I. Auswärtige Politik.
  • II. Innere Politik.
  • 1. Einführung.
  • 2. Der nationale Gedanke und die Parteien.
  • 3. Wirtschaftspolitik.
  • 4. Ostmarkenpolitik.
  • III. Schlußwort.
  • Zweites Buch. Staat und Verwaltung.
  • Drittes Buch. Die Entwicklung des Rechts.
  • Viertes Buch. Die deutsche Wehrmacht.
  • Fünftes Buch. Die Kolonien.
  • Inhaltsverzeichnis.
  • Abbildungssammlung

Full text

  
124 Innere Politik. I. Buch. 
  
Die Schlagworte „Versöhnungspolitik“ und „Scharfmacherpolitik“, mit denen sich 
die parteipolitischen Gegner und Freunde einer bewußten nationalen Ostmarkenpolitik 
bedenken, bezeichnen die verschiedenen Phasen unserer preußischen Polenpolitik nur 
oberflächlich. Das Ziel der preußischen Ostmarkenpolitik ist stets das der Versöhnung der 
Staatsangehörigen polnischer Nationalität mit dem preußischen Staat und der deut- 
schen Nation gewesen. Es kann sich immer nur um verschiedene Mittel handeln, mit 
denen die Versöhnung erreicht werden soll. Um etwas anderes hat es sich niemals 
gehandelt, mögen nun Zerboni, die Ratgeber Friedrich Wilhelms IV. und Caprivi 
oder Flottwell, Grolmann, Bismarck, Miquel und meine Wenigkeit unserer jeweiligen 
Ostmarkenpolitik den Charakter bestimmt haben. Eine Aussöhnung unserer polnischen 
Mitbürger mit ihrer Zugehörigkeit zum preußischen Staat und zum Deutschen Reich, 
das muß am letzten Ende einmal durch unsere Ostmarkenpolitik erreicht werden. Nur 
darf diese Aussöhmung nicht gehen auf Kosten unseres nationalen Besitzstandes im 
Osten und auf Kosten der Einheit, der Souveränität des preußischen Staates. 
Selten ist ein Staat den in seinen Grenzen lebenden Angehörigen einer anderen 
Nationalität vorurteilsloser und wohlwollender gegenübergetreten als Preußen seinen 
Polen im zweiten und dritten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts. Oie Segnungen der 
Stein-Hardenbergischen Reformen wurden den Polen in vollem Umfange zuteil, ein 
landwirtschaftlicher Kreditverein half der nach den Kriegen tief darniederliegenden 
polnischen Landwirtschaft, ein Provinziallandtag in Posen sorgte für Vertretung der 
örtlichen polnischen Interessen, die Landräte durften gewählt werden und wurden 
polnisch gewählt, ein polnischer Statthalter wurde dem preußischen Oberpräsidenten 
zur Seite gesetzt. Die Quittung war der Aufstand des Jahres 1830. Preußen hatte 
nicht nur ohne jeden Erfolg seine Polen heiß umworben. Es hatte mehr getan, hatte den 
Polen der Ostmark zuliebe die Sorge um die ostmärkischen Deutschen vergessen, indem 
es dieses deutsche und polnische Land unter eine rein polnische Verwaltung gegeben hatte. 
Die Männer, die von 1830 bis 1840 in Posen wirkten, der Oberpräsident v. Flott- 
well und der kommandierende General v. Grolmann besannen sich wieder der deutsch- 
nationalen Pflichten Preußens im Osten. Es begann die zweite Phase der Ostmarken- 
politik, die wieder anknüpfte an die nationalen Traditionen des Mittelalters, an die 
Politik des großen Königs und die der Ostmarkenpolitik Bismarcks und meiner Ost- 
markenpolitik die Wege gewiesen hat. Der polnische Statthalter verschwand, die Auf- 
hebung der Landratswahl gewährte die Möglichkeit der Bestellung deutscher Beamter 
und es wurde, den kargen Staatsmitteln entsprechend bescheiden, mit dem Ansetzen 
deutscher Gutebesitzer in den Ostmarken begonnen. Die Flottwellsche Politik hatte so 
wenig wie die später auf seinen Bahnen fortgeführte Ostmarkenpolitik etwa einen 
polenfeindlichen TCharakter. Sie war im Gegensatz zu der mißlungenen Politik zwischen 
1815 und 1830 nur darauf bedacht, dem Deutschtum neben dem Polentum wieder zu 
seinem Recht zu verhelfen, sie erinnerte sich der deutschen Pflichten, die Preußen mit 
dem Erwerb der alten östlichen Kolonistenlande übernommen hatte. Was den Polen 
genommen wurde, das waren in der Tat nicht staatsbürgerliche Rechte, sondern Vor- 
rechte. 
124
	        

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