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Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

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Bibliographic data

fullscreen: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Multivolume work

Persistent identifier:
schulthess_kalender
Title:
Europäischer Geschichtskalender.
Editor:
Riess, Ludwig
Delbrück, Clemens von
Schulthess, Heinrich
Stahl, Wilhelm
Roloff, Gustav
Jäckh, Ernst
Document type:
Multivolume work
Collection:
deutschesreich
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
schulthess_kalender_005
Title:
Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864.
Editor:
Schulthess, Heinrich
Volume count:
5
Place of publication:
Nördlingen
Publisher:
Beck’sche Verlagsbuchhandlung
Document type:
Volume
Collection:
deutschesreich
Publication year:
1865
Scope:
437 Seiten
DDC Group:
Geschichte
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Chapter

Title:
II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Deutschland.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Europäischer Geschichtskalender.
  • Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)
  • Title page
  • I. Chronik der wichtigsten Ereignisse im europäischen Staatensysteme im Jahre 1863.
  • II. Deutschland und die beiden deutschen Großmächte.
  • I. Deutschland.
  • II. Preußen.
  • III. Oesterreich.
  • III. Außerdeutsche Staaten.
  • IV. Außereuropäische Staaten.
  • Beilagen.
  • Uebersicht der Ereignisse des Jahres 1864.
  • Register.

Full text

Deutschland. 99 
in dem es sich um Sein oder Nichtsein handelte, bei den ruhmreichen Thaten 
Anderer Zuschauer sein mußte. Mir ist es mehr als Allen schwer geworden, 
eine gleiche Stellung einzunehmen. Es war meine Pflicht, die ich im Interesse 
des Landes erfüllte. Ich bin mir wohl bewußt, daß ich diese Stellung nur 
durchführen konnte gegenüber einer so loyalen und beharrlichen Bevölkerung, 
wie die schleswig-holsteinische. Die Kampfgenossen der schleswig-holsteinischen 
Armee, die sich in Rendsburg unter ihren Corpszeichen versammelten, sind 
nicht nur die Zeugen einer thatkräftigen Vergangenheit, sondern auch die 
Bürgen, daß es dem Lande im Augenblicke der Noth an Vertheidigern nicht 
fehlen wird. Ein König von Dänemark wird über dieses Land 
nicht wieder herrschen. Ich bin überzeugt, daß ich auf die ganze Kraft 
meines Volkes für die Erreichung des gemeinsamen Zieles rechnen kann. 
Möge das Land überzeugt sein, daß auch ich für das Recht des Landes freudig 
meine Person einsetzen werde." 
12. Mai (Hannover). Die I. Kammer lehnt einstimmig den Beschluß der 
 
II. Kammer gegen den Minister Grafen Platen ab, „in der Ansicht, 
die Mittheilungen des engl. Blaubuches seien ungeeignet zu einer 
richtigen Beurtheilung der Politik des Grafen Platen und im Ver- 
trauen, es werde der Regierung gelingen, mit ihren Bundesgenossen 
einen befriedigenden Abschluß der Nationalsache zu finden.“ 
  ,, „ (Nassau). Die II. Kammer beschließt, mit 16 gegen 6 Stimmen, 
die Regierung aufzufordern, die Verhandlungen mit Preußen und 
zwar auf Grundlage des Handelsvertrags mit Frankreich, sofort wieder 
aufzunehmen. 
13.  „ (Schleswig). Der Oberpräsident Nosen und der gesammte Magistrat 
 
 
so wie das Deputirtencollegium von Flensburg werden wegen fort- 
gesetzter Renitenz von den Civilcommissären entlassen. 
,  ,,  ,(Kurhessen). Die Ständeversammlung verwirft die von der Re- 
gierung vorgeschlagene Nothcivilehe gegen 9 Stimmen, die von der 
Linken beantragte obligatorische Civilehe gegen 6 Stimmen und 
nimmt die facultative Civilehe gegen 8 Stimmen an. 
 , ,,  ,(Anhalt). Debatte des Landtags über die „Ordre“ des Herzogs v. 
11. d. M. Erklärung des Staatsministeriums. Verwahrung des 
Langtags gegen die Ordre des Herzogs. 
Erklärung des Staatsministeriums: „ Mir wollen jedoch 
hierbei Gelegenheit nehmen, uns gegen den Landtag über zwei Punkte aus- 
zusprechen, die denselben, wie uns nicht unbekannt geblieben, bei der bisherigen 
Bearbeitung der ihm vorgelegten Gesetzentwürfe vorzugsweise beschäftigt haben 
und principiell so wichtig sind, daß wir wünschen müssen, daß die Stellung 
der Staatsregierung zu ihnen dem Landtage völlig klar sei. Der erste Punkt 
ist der, ob der Landtag zu den Gesetzentwürfen nur Beirath nach § 18 
oder Zu stimmung nach § 19 der Landschaftsordnung zu ertheilen habe. 
Wir müssen ganz entschieden daran fest halten, daß diesen Paragraphen gemäß 
hier nur von Beirath die Rede sein könne, nicht von einer Zustimmung. 
Hierauf sind wir nicht nur durch unsere innigste Ueberzeugung, sondern auch 
durch höchsten Befehl hingewiesen. Wir müssen daher den Landtag ersuchen, 
es als sicher ansehen zu wollen, daß von diesem Standpunkte nicht abgewichen 
werden werde. Der zweite Punkt ist der der Revision der dem Landtage vor- 
gelegten Gesetze in materieller Hinsicht. Die Staatsregierung hat in Bezug 
auf sämmtliche Vorlagen, wie schon in dem Schreiben vom 21. März an den 
Herrn Unterdirector hervorgehoben worden, nur den Zweck verfolgt, das 

	        

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